Messer in Flugzeug - Koffer

motsch_

Lt. Commander
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Okt. 2010
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1.137
Hallo,

am Montag geht es für mich ab nach Sevilla, und zwar als Klassenreise. Wir fliegen von Bologn (Italien) weg und landen wenig später (hoffentlich :D) in Sevilla (Spanien).

Da es mein erster Flug ist, und ich mich in Sachen Gepäck nicht auskenne, möchte ich fragen, ob ich ein Küchenmesser in den Koffer (NICHT ins HANDGEPÄCK) tun darf.
Kann es zu Problemen vor dem Abflug oder nach der Landung kommen?
Ich brauche das Messer um Wurst etc. nach den nächtlichen Ausritten aufzuschneiden :D

Es handelt sich um dieses Messer:
HIER

Die Klinge ist 20 cm Lang (:

Danke
 
Nope, Kochmesser im Koffer ist absolut gar kein Ding, selber auch schon gemacht.

Solang du nicht versuchst es im Handgepäck mitzunehmen wird da gar nichts passieren.
 
Für die Beförderung eines Messers im Reisegepäck gibt es keine Einschränkungen, ausser denen des Waffengesetzes. Für das Handgepäck gilt, dass die Klingenlänge 6 cm nicht überschreiten darf.
 
ok, danke.
Das heißt also ich darf das Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 cm ohne Probleme mit transportieren?
oder fällt es etwa unters Waffengesetz? wo finde ich das?
 
Wenn du es in freien Handel gekauft hast wird kaum unters Waffengesetz fallen.
 
ok,

aber um nochmal die Frage zu bestätigen: Ein Küchenmesser ist um Koffer absolut zulässig oder?
 
Ruf bei der Fluggesellschaft an und frag nach, die werden es dir am ehesten sagen können...
 
Wieso denn nicht, sollst du während des Flugs in den Laderaum einbrechen das Messer nehmen und Amok laufen?
 
Pandora schrieb:
Wenn du es in freien Handel gekauft hast wird kaum unters Waffengesetz fallen.

Da sagt das deutsche Waffengesetz was anderes. Feststehende Messer mit einer Klingenlänge >12cm fallen unter den §42a WaffG.
 
Nun, ein Küchen- oder Tranchiermesser ist ein Werkzeug, wenn es zum Zubereiten von Speisen verwendet werden soll und wird auch als solches anerkannt. Er müsste es aber in der Öffentlichkeit trotzdem in einem verschlossenen Behältnis und für Dritte nicht frei zugänglich transportieren. Er dürfte es nicht führen, darf es also nicht griffbereit bei sich tragen, sonst wäre es eine Ordnungswidrigkeit.
Der geeignete Transport wäre z.B., wenn er das Messer in einem abschliessbaren Koffer transportiert.

Kurzum, was nun den Flug/die Flugsicherheit betrifft: Verstaut er das Messer sicher, gut verpackt und nicht gleich obenauf liegend in seinem -idealerweise mit einem Schloss versehenen- Koffer, sollte es keine Probleme geben. Das Messer ist in dem Falle für Dritte nicht frei zugänglich und auch er kommt auf die Schnelle nicht ran, während des Fluges schon gar nicht.
Um eine gesicherte Auskunft zu erhalten, sollte sich der TE (wie weiter oben schon gesagt wurde) bei der Fluggesellschaft wegen möglicher Einschränkungen erkundigen.
 
@Systemfehler
Das Zusperren ist aber genauso wenig erlaubt.;) (und je nach Zielland gibt das auch ordentlich Probleme z.B. Einreise USA)

Lass dir von einem Vielflieger sagen: Messer im Koffer sind wurscht; im Handgepäck ist jedes Messer hoch-problematisch - auch welche mit kleiner Klinge.
 
Das halte ich für ein Gerücht. Abschliessen darf man seine Gepäckstücke sicher, nur werden die Schlösser dann (z.B. in den USA von den TSA) aufgebrochen und es haftet keiner für Schäden, die dadurch entstanden sind. Für den Fall gibt es aber Schlösser, die auch von der TSA geöffnet werden können, solche kann man erwerben. Ich ging oben auch von einem innereuropäischen Flug aus und hier werden in der Regel die Gepäckstücke in deinem Beisein durchsucht. Gepäckstücke abschliessen ist aber meines Wissens (auch bei Flügen in die USA) keinesfalls verboten und wenn doch, wäre mir das neu.

Ein Schloss am Koffer habe ich auch nicht als Pflicht deklariert. Wenn er das Messer gut verpackt, seinen Koffer gut verschliesst (meinetwegen auch ohne Schloss) und somit nicht so leicht ranzukommen ist, ist ja alles in Ordnung. Darum ging es mir, Schloss hin oder her. :)
 
_Systemfehler_ schrieb:
...Für das Handgepäck gilt, dass die Klingenlänge 6 cm nicht überschreiten darf.

Selbst sowas nimmt man dir ab. Für das Handgepäck gilt das man gar keine Klinge mitnehmen darf. Je nach Laune nimmt man dir sogar Nagelscheren ab, 6cm Klingen gehen auf keinen Fall durch.
 
Gesetzlich erlaubt ist es auf jeden Fall, laut Luftfahrtbundesamt , Verordnung (EU) Nr. 185/2010. Selbst bei Einreise in die USA darf man mittlerweile wieder Taschenmesser im Handgebäck haben, siehe z.B.: focus.de. Was einzelne Fluggesellschaften oder Flughäfen für Sicherheitsvorschriften haben, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis und kann natürlich auch von den Richtlinien abweichen.

Hier ging es ja sowieso nicht um das Handgepäck.
 
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