Hallo zusammen,
folgendes Problem: Ich habe vor einigen Monaten festgestellt, dass in meiner Mietwohnung (Mehrparteienhaus) der Zigarettengeruch der Bewohner unter mir sowie Zugluft durch den Versorgungskasten bzw. den Bereich, wo der Versorgungsschacht an meiner Wohnung entlangläuft in meine Wohnung strömt (habe den Fall auch schon mal im Forum geschildert). Der Versorgungsschacht ist also scheinbar nicht genug abgedichtet, evtl. liegen auch Brandschutzmängel vor. Eine von der Hausverwaltung beauftragte Firma hat bereits die Wand aufgebrochen, konnte aber das Problem nicht beheben, da der Versorgungsschacht nicht gefunden wurde. Aktuell sieht es so aus, als würde sich das Ganze noch ne lange Zeit hinziehen. Dauert jetzt insgesamt schon ca. 8 Monate seit meiner ersten Mangelanzeige.
Nun meine Frage: Ich möchte eine Mietminderung durchführen. Hierfür habe ich ein Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall gefunden, bei dem 10% Mietminderung akzeptiert wurden. Ist es jetzt klüger, eine Mietminderungserklärung abzugeben oder lieber nur die Mietzahlung unter Vorbehalt ab nächstem Monat zu erklären? Eine Mietminderung kann bei unberechtigtem Grund zur fristlosen Kündigung führen, allerdings ist der Mangel meiner Meinung nach berechtigter Minderungsgrund. Rechtsschutz habe ich nicht.
Danke im Voraus!
folgendes Problem: Ich habe vor einigen Monaten festgestellt, dass in meiner Mietwohnung (Mehrparteienhaus) der Zigarettengeruch der Bewohner unter mir sowie Zugluft durch den Versorgungskasten bzw. den Bereich, wo der Versorgungsschacht an meiner Wohnung entlangläuft in meine Wohnung strömt (habe den Fall auch schon mal im Forum geschildert). Der Versorgungsschacht ist also scheinbar nicht genug abgedichtet, evtl. liegen auch Brandschutzmängel vor. Eine von der Hausverwaltung beauftragte Firma hat bereits die Wand aufgebrochen, konnte aber das Problem nicht beheben, da der Versorgungsschacht nicht gefunden wurde. Aktuell sieht es so aus, als würde sich das Ganze noch ne lange Zeit hinziehen. Dauert jetzt insgesamt schon ca. 8 Monate seit meiner ersten Mangelanzeige.
Nun meine Frage: Ich möchte eine Mietminderung durchführen. Hierfür habe ich ein Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall gefunden, bei dem 10% Mietminderung akzeptiert wurden. Ist es jetzt klüger, eine Mietminderungserklärung abzugeben oder lieber nur die Mietzahlung unter Vorbehalt ab nächstem Monat zu erklären? Eine Mietminderung kann bei unberechtigtem Grund zur fristlosen Kündigung führen, allerdings ist der Mangel meiner Meinung nach berechtigter Minderungsgrund. Rechtsschutz habe ich nicht.
Danke im Voraus!