Miete direkt kürzen oder unter Vorbehalt weiter zahlen?

Alphadude

Lt. Commander
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Dez. 2012
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Hallo zusammen,


folgendes Problem: Ich habe vor einigen Monaten festgestellt, dass in meiner Mietwohnung (Mehrparteienhaus) der Zigarettengeruch der Bewohner unter mir sowie Zugluft durch den Versorgungskasten bzw. den Bereich, wo der Versorgungsschacht an meiner Wohnung entlangläuft in meine Wohnung strömt (habe den Fall auch schon mal im Forum geschildert). Der Versorgungsschacht ist also scheinbar nicht genug abgedichtet, evtl. liegen auch Brandschutzmängel vor. Eine von der Hausverwaltung beauftragte Firma hat bereits die Wand aufgebrochen, konnte aber das Problem nicht beheben, da der Versorgungsschacht nicht gefunden wurde. Aktuell sieht es so aus, als würde sich das Ganze noch ne lange Zeit hinziehen. Dauert jetzt insgesamt schon ca. 8 Monate seit meiner ersten Mangelanzeige.



Nun meine Frage: Ich möchte eine Mietminderung durchführen. Hierfür habe ich ein Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall gefunden, bei dem 10% Mietminderung akzeptiert wurden. Ist es jetzt klüger, eine Mietminderungserklärung abzugeben oder lieber nur die Mietzahlung unter Vorbehalt ab nächstem Monat zu erklären? Eine Mietminderung kann bei unberechtigtem Grund zur fristlosen Kündigung führen, allerdings ist der Mangel meiner Meinung nach berechtigter Minderungsgrund. Rechtsschutz habe ich nicht.



Danke im Voraus!
 
Meine Erfahrung aus Meitminderungen über den Mieterschutzbund (den - oder einen anderen Mieterverein mit Rechtsschutz - ich dir nur wärmstens ans Herz legen kann; für ein paar Euro schont man viele Nerven):

  • Nein, eine unberechtigte Minderung kann nicht zur fristlosen Kündigung führen, sondern zur Ansammlung von Schulden auf dem Mietkonto. Übersteigen diese Schulden zwei/drei(?) Kaltmieten, ist der Vermieter kündigungsberechtigt.
  • Miete mit dem Verweis „unter Vorbehalt“ zu überweisen scheint Usus zu sein - wurde uns auch geraten
  • Schreiben mit Begründung, bitte um Beseitigung des Mangels innerhalb einer Frist (was du vermutlich schon getan hast) oder mit Verweis auf die abgelaufene Frist Minderung in Höhe von x%.
  • Die Höhe der Minderung schwankte bei uns immer, je nach Anwalt. Unser Verein hatte drei und jeder hat eine andere Höhe vorgeschlagen. Wir haben - da die Vermieter klagefreudig waren - eine eher konservative Höhe gewählt.
  • Was möchtest du denn erreichen? Beseitigung des Mangels scheint ja fast unmöglich, wenn ich mich richtig erinnere. Unsere Freunde, die beide Volljuristen sind, hatten in einem ähnlich gelagerten Fall keine Chance, weil der rauchende Mieter eben das Recht hatte, zu rauchen - der Vermieter also keine Handhabe (da ging es aber auch um einen von mehreren Parteien geteilten Lüftungsschacht für die fensterlosen Badezimmer)
 
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@Abe81 danke für deine Antwort. Mein Ziel ist, etwas Bewegung in die Sache zu bringen, da sich das Ganze jetzt schon ewig zieht. Wenn wirklich der Versorgungsschacht unzureichend abgedichtet wurde (Brandschutzmangel käme dann dazu!), kann das tatsächlich ewig dauern, bis das behoben ist. Daher wäre es mir am liebsten, wenn ich einfach weniger Miete zahle, bis der Mangel beseitigt ist. Ich bin also noch am Überlegen, ob ich unter Vorbehalt weiter zahle oder eiskalt ab November die Miete abzüglich der Minderung zahle. Alternative wäre noch, den Vermieter zu fragen, ob er mit der Minderung einverstanden ist, bis der Mangel behoben wurde. Da es sich um eine städtische Mietgesellschaft handelt, kann ich mir vorstellen, dass die da evtl. sogar zustimmen würden.
 
Alphadude schrieb:
Alternative wäre noch, den Vermieter zu fragen, ob er mit der Minderung einverstanden ist, bis der Mangel behoben wurde...

Das würde ich nicht machen. Nicht fragen, sondern darüber informieren, dass du es machst… das hält dich ja nicht davon ab, die Info sachlich-freundlich zu formulieren.
 
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Alphadude schrieb:
Da es sich um eine städtische Mietgesellschaft handelt, kann ich mir vorstellen, dass die da evtl. sogar zustimmen würden.
Und ich kann mir vorstellen, dass die eine ganze Schar von Anwälten für so was haben. Erinnere ich mich richtig an die bei dir mangelhaft abgeklebte Öffnung? Irgendwas schwebt mir da rum...
 
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@.one Ja, kann sein. Am Anfang wurden die Leerrohre oberflächlich mit Maleracryl zugemacht, das war schon ziemlich unnötig und hat nix geholfen. Ich habe mich jetzt für den diplomatischen Weg entschieden: Mietminderung ankündigen mit Bitte um Rückmeldung, ob diese anerkannt wird. Außerdem ab November Mietzahlungen nur noch unter Vorbehalt...
 
Musst halt abwägen. Unter Vorbehalt ist risikoloser für dich, aber übt auch kaum Druck aus. Juckt den Vermieter im Zweifel nicht, da er das Geld bereits hat. Du musst dann trotzdem noch weiter nerven und Arbeit rein stecken.
 
Ich würde einen Brief direkt an die Geschäftsführung der städtischen Mietgesellschaft schreiben.
 
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Ich würde den Sachverhalt schildern, dazu chronologisch die bereits erfolgten Aktionen, verbunden mit der Bitte um Veranlassung der notwendigen Schritte zur Beseitigung des Mangels.
 
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Okay, kann man bestimmt machen, aber vorher kann man ja noch bei den direkt Zuständigen eskalieren. Es wurde ja noch nicht mal die Miete gemindert.
 
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Peter A. schrieb:
Ich würde einen Brief direkt an die Geschäftsführung der städtischen Mietgesellschaft schreiben.
Das habe ich mir tatsächlich auch schon überlegt, falls ich mit dem Brief nicht weiterkomme. Potenzielle Brandschutzmängel kann man ja wohl kaum einfach ignorieren.
 
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