Mieterfrage: Wie oft putzt ihr eure Briefkästen?

Ja, bei Nachschlüsseln geht es darum, dass der Überblick gewahrt bleibt, wie viele Schlüssel existieren. Da hast du völlig Recht - da braucht man Information und Erlaubnis des Vermieters.

Ich persönlich halte es für unbedenklich auch ein Schließanlagenschloss der Wohnung auszutauschen, sofern man eben am Ende wieder zurücktauscht und es keine Auswirkungen dadurch gibt. Man kann dazu natürlich im Fall der Fälle einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
 
Ist ggf. auch abhängig davon, was für eine Tür und Schloss das ist. Bei einem ganz normalen 0815-Schloss hätte ich überhaupt keine Bedenken, das selbst zu tauschen gegen ein von mir gewähltes Schloss.
Wer sollte das denn überhaupt merken?

Ich bin im Übrigen auch der Meinung, dass ich meinem Vermieter niemals einen Schlüssel geben würde. Ich sehe dafür keinerlei Notwendigkeit. Ein Schlüssel ist immer bei einem Bekannten/Verwandten hinterlegt für den Fall, dass man sich selbst mal aussperrt.
Ansonsten kann man auch falls möglich z.B. einen Schlüssel in seinem Kellerabteil verstecken (welches dann z.B. nur mit Zahlenschloss gesichert ist).
Mein Vermieter hätte bei mir jederzeit mal reinschauen dürfen wenn nötig (da ich mit ihm ein gutes Verhältnis pflegte). Wäre dem nicht so gewesen ist es ganz allein meine Sache, wie ich in der Zeit in der Wohnung lebe. Letztlich bin ich nur daran gebunden, die Wohnung wieder in einem vergleichbaren Zustand zurückzugeben wie ich sie bekommen habe ( Eine gewisse Abnutzung aller Gegenstände mal außen vor)

Für mich wäre auch "Gefahr im Verzug" kein Grund, das er einen Schlüssel hat. Dann soll die Feuerwehr lieber das Schloss knacken und so die Wohnung öffnen. Das ist mir lieber als das mein Vermieter mal auf eigene Faust auf eine Wohnungskontrolle vorbeikommt während ich nicht zuhause bin...
Vermieten ist und bleibt eine Geschäftsbeziehung. Denn bei Geld geht die beste Freundschaft sehr schnell flöten.
 
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