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Schlösser von Wohnungstür und Briefkasten auszutauschen war das erste, was ich beim Einzug in meine letzte (und zum Glück einzige) Mietwohnung getan habe. Beim Auszug natürlich wieder zurückgebaut. Der Vermieter darf nicht mal Schlüssel einbehalten - die müssen alle (!) dem Mieter ausgehändigt werden:
https://www.mieterbund.de/index.php?id=566
Mein Vermieter hat selbstverständlich nie danach gefragt und ich hab's ihm auch nicht gesagt. Hätte er es alleine herausgefunden, hätte ihn das natürlich direkt überführt. So hatte ich aber Glück, blicke also auf ein gesundes Mietverhältnis zurück.
Unfassbar... wenn ich schon von "Briefkasten geleert" lese, wird mir übel.
Wann Vermieter überhaupt in die Wohnung dürfen, egal ob mit Ankündigung oder nicht, da bietet folgender Artikel ein grobes Bild: https://ratgeber.immowelt.de/a/here...hat-der-vermieter-ein-besichtigungsrecht.html
tl,dr: Es muss ein triftiger Grund vorliegen und grundsätzlich mit Terminabsprache, Notfälle ausgenommen. "Nach dem Rechten schauen" ist kein triftiger Grund.
https://www.mieterbund.de/index.php?id=566
Mein Vermieter hat selbstverständlich nie danach gefragt und ich hab's ihm auch nicht gesagt. Hätte er es alleine herausgefunden, hätte ihn das natürlich direkt überführt. So hatte ich aber Glück, blicke also auf ein gesundes Mietverhältnis zurück.
Unfassbar... wenn ich schon von "Briefkasten geleert" lese, wird mir übel.
Wann Vermieter überhaupt in die Wohnung dürfen, egal ob mit Ankündigung oder nicht, da bietet folgender Artikel ein grobes Bild: https://ratgeber.immowelt.de/a/here...hat-der-vermieter-ein-besichtigungsrecht.html
tl,dr: Es muss ein triftiger Grund vorliegen und grundsätzlich mit Terminabsprache, Notfälle ausgenommen. "Nach dem Rechten schauen" ist kein triftiger Grund.
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