Mieterhöhung Garage-/Stellplatz

automan96

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Hallo liebe Community,

wir haben zwei selbständige Mietverträge über Wohnraum und Garage/-Abstellplatz. Jetzt haben wir vor kurzem ein Schreiben über Mieterhöhung jeweils von beiden Objekten erhalten. Die Erhöhung des Einfamilienhauses richtet sich nach dem Mitspiegel, jedoch zweiteres, die Garage/-Abstellplatz, die sich auf dem selben Grundstück befindet, nach dem Verbraucherindex (auch im Vertrag so stehend).
Wir wohnen schon seit über 20 Jahren auf dem Grundstück und die Konditionen von beiden Mietverträgen, wie Beginn und Ende sind gleich.

Wie ist es in diesem Fall zu handhaben? Kann man beide Mietverträge zusammenfassen, sodass die Mieterhöhung nicht separat erfolgen darf und die Garage/-Abstellplatz-Miete als Teil der monatlichen Nettomiete aufzufassen ist.

Würde mich auf eine Antwort sehr freuen.

Liebe Grüße – automan
 
Die Mieterhöhungen dürfen rechtlich korrekt einzeln erfolgen.
 
Ohne Kenntnis des Vertrages und der schriftlichen Mieterhöhungsschreiben kann man diese Frage nicht beantworten.

Wer alle 20 Jahre ein Mieterhöhungsschreiben bekommt, sollte sich glücklich schätzen, einen sehr maßvollen /soliden/bequemen Vermieter zu haben.
 
Ja klar, stimme ich vollkommen zu, doch wenn man bedenkt, dass die jetzige Mieterhöhung gravierende Fehler enthält, so verlangt der Vermieter bei der Mieterhöhung des Garage/-Stellplatzes die sich rückwirkend auf das Jahr 2001 bezieht. Du siehst, so nett ist der Vermieter dann doch nicht, oder hat keine Ahnung, weil es sich um den Sohn und nicht wie gehabt um die Mutter handelt.
 
Rückwirkend bis 2001 wäre ja eh schon verjährt.

Ansonsten musst du schon ein bisschen mehr Details rausrücken, damit wir solche Punkte besser bewerten können.
 
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Eine Mieterhöhung rückwirkend zu fordern ist ganz generell nicht erlaubt. Außer Du hast diese Mieterhöhung bereits 2001 erhalten und ihr damals nur nicht zugestimmt.
Wenn dein Stromversorger seine Preise erhöht kann er das auch nicht rückwirkend tun. Du musst Gelegenheit haben den Vertrag vor der Erhöhung zu kündigen.
 
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Zum Anwalt gehen, oder zum Mieterbund. Hier kann doch nur wage Aussagen getroffen werden. Recht ist so verschachtelt, dass man zwar Tips geben kann, es letztendlich aber dann doch anders aussieht.
Lass dich professionell beraten.
 
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