Mietwagen: Wer haftet?

mohawk!

Ensign
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Mai 2009
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Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage zum Thema Mietwagen. Da ich nicht weiß ob es schon eine Rechtsberatung ist, halte ich den Fall mal beispielhaft.

Person A will einen Mietwagen mieten (Deutschland). Er erfüllt auch die Anforderungen (21 Jahre und älter, Führerschein ^^ etc.). Zur Anmietung ist aber eine Kreditkarte notwendig, wie so häufig. Person A hat aber keine und bittet daher Person B.

Erste Frage: Ist das überhaupt möglich das Person A das Fahrzeug mietet und Person B die Kreditkarte vorlegt?

Zweite Frage: Was passiert im Falle eines Unfalles? Was wird und darf alles dann über die Kreditkarte abgerechnet werden? Nur die im Vertrag festgesetzte Selbstbeteiligung? Geht Person B irgendwelche unüberschaubaren Risiken damit ein? Nicht das aus einem freundschaftlichen Gefallen der beiden plötzlich im Falle eines Falles (was auch immer passieren würde) große Probleme für Person B auftreten.



Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ;)
 
Ist es denn nicht mehr möglich einen 2 Fahrer zu benennen? Also,Person B.
Oder soll Person B nur zwecks Bezahlung einspringen?
 
Person B soll eigendlich nur zur Bezahlung einspringen, da ja für den Mietwagen eine Kreditkarte vorausgesetzt wird.
 
Normalerweise muss nur die Selbsbeteiligung bezahlt werden.

Warum rufst du nicht mal bei einer Autovermietung an?
 
Wem die Kreditkarte gehört sollte egal sein, der Besitzer muss aber mit dabei sein.

Bei Europcar wurde ich bei der Abholung bisher aber immer gefragt, ob ich mit KK oder EC-Karte zahlen will; evtl. brauchts die KK gar nicht. Am einfachsten bei der Autovermietung anrufen - die wissens am besten.
 
mohawk! schrieb:
Erste Frage: Ist das überhaupt möglich das Person A das Fahrzeug mietet und Person B die Kreditkarte vorlegt?
Das wär ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter und so eine Art Bürgschaft durch einen Dritten C. Zwischen C und dem Vermieter gibt es aber keinen Vertrag, oder anders gesagt, der Vermieter kann seine Ansprüche im Schadensfall nicht einfach über C abwickeln. Ich weiß allerdings nicht, ob die Angabe der Kreditkarte einen Vertragsbindungswillen von C sein könnte. Müsste ja eigentlich, aber keine Ahnung...

mohawk! schrieb:
Zweite Frage: Was passiert im Falle eines Unfalles? Was wird und darf alles dann über die Kreditkarte abgerechnet werden? Nur die im Vertrag festgesetzte Selbstbeteiligung? Geht Person B irgendwelche unüberschaubaren Risiken damit ein? Nicht das aus einem freundschaftlichen Gefallen der beiden plötzlich im Falle eines Falles (was auch immer passieren würde) große Probleme für Person B auftreten.
Ich hatte mal den Fall, dass ich bei Anmietung keine Vollkasko abschließen wollte und der Vermieter dann die Kreditkartennummer haben wollte ("Sonst seh ich ja mein Geld nie wieder").
Im nachhinein bin ich mir unsicher, was er hätte machen dürfen, wenn etwas passiert wäre. Auf jeden Fall hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter.

Mein Vorschlag: Ordentliche juristische Artikel zum Thema "Kreditkarte als Sicherheit hinterlegt" suchen.
 
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