Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage zum Thema Mietwagen. Da ich nicht weiß ob es schon eine Rechtsberatung ist, halte ich den Fall mal beispielhaft.
Person A will einen Mietwagen mieten (Deutschland). Er erfüllt auch die Anforderungen (21 Jahre und älter, Führerschein ^^ etc.). Zur Anmietung ist aber eine Kreditkarte notwendig, wie so häufig. Person A hat aber keine und bittet daher Person B.
Erste Frage: Ist das überhaupt möglich das Person A das Fahrzeug mietet und Person B die Kreditkarte vorlegt?
Zweite Frage: Was passiert im Falle eines Unfalles? Was wird und darf alles dann über die Kreditkarte abgerechnet werden? Nur die im Vertrag festgesetzte Selbstbeteiligung? Geht Person B irgendwelche unüberschaubaren Risiken damit ein? Nicht das aus einem freundschaftlichen Gefallen der beiden plötzlich im Falle eines Falles (was auch immer passieren würde) große Probleme für Person B auftreten.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
habe da mal eine Frage zum Thema Mietwagen. Da ich nicht weiß ob es schon eine Rechtsberatung ist, halte ich den Fall mal beispielhaft.
Person A will einen Mietwagen mieten (Deutschland). Er erfüllt auch die Anforderungen (21 Jahre und älter, Führerschein ^^ etc.). Zur Anmietung ist aber eine Kreditkarte notwendig, wie so häufig. Person A hat aber keine und bittet daher Person B.
Erste Frage: Ist das überhaupt möglich das Person A das Fahrzeug mietet und Person B die Kreditkarte vorlegt?
Zweite Frage: Was passiert im Falle eines Unfalles? Was wird und darf alles dann über die Kreditkarte abgerechnet werden? Nur die im Vertrag festgesetzte Selbstbeteiligung? Geht Person B irgendwelche unüberschaubaren Risiken damit ein? Nicht das aus einem freundschaftlichen Gefallen der beiden plötzlich im Falle eines Falles (was auch immer passieren würde) große Probleme für Person B auftreten.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen