Mietwohnung Haftung für "Planschbecken" im Garten

Musstest Du als Mieter schonmal für die Haftung Deines Planschbecken unterschreiben?

  • Ja

    Stimmen: 0 0,0%
  • Nein

    Stimmen: 16 100,0%

  • Umfrageteilnehmer
    16
  • Umfrage geschlossen .
florian. schrieb:
Haben dann nicht die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt?
Das hilft dem TE aber nichts. Der Staatsanwalt ermittelt dann halt in zwei Fällen.

Zudem kann der TE auch nicht mehr argumentieren "Hab ich nicht gewusst!".

Der Vermieter will halt von Anfang an jegliche Mitschuld vermeiden. Er hat nun den Mieter auf seine Pflichten hingewiesen und hat das schriftlich.
 
Desto mehr achte ich darauf, ob sich konkrete Gefahrensituationen im Umfeld des Kindes manifestieren.


Ohne etwaige Zwänge nach Schweizer Recht zu kennen:
Es ist durchaus sinnig auch rein deklaratorische Hinweise zeichnen zu lassen, um Menschen Tatsachen vor Augen zu führen, an die sie üblicherweise nicht direkt zu denken geneigt sind.

So ist z. B. die Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern in bestimmten Fällen Pflicht, obwohl die gesamte rechtliche Ausgestaltung für jeden jederzeit im Gesetz nachzulesen ist. Weil die meisten Verbraucher eben gerade nicht ständig in Gesetze schauen und/oder sich vertieft damit beschäftigen.
 
Robert-Chase schrieb:
Je lieber ich ein Kind habe desto mehr sperre ich es ein oder desto mehr lass ich es sich entwickeln?
Das kommt darauf an.
Handelt es sich in dem Scenario um dein Kind?
Oder handelt es sich um ein fremdes Kind?
 
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