Mietwohnung Kündigung durch Vermieter wegen "falschen" Verhalten?

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LadyXrX

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Hallöchen,

vielleicht kann mir jemand helfen!

Ich bin seit 3 Jahren in meiner Wohnung sesshaft und vor 3 Tagen erreichte mich ein Brief mit einer außerordentlichen Kündigung wegen angeblich falschen Verhalten meinerseits?

Was bedeutet das genau? Was ist ein falsches Verhalten für den Vermieter? Und muss das zur aktuellen Krisenzeit ernst genommen werden da ich obdachlos werden würde?! Gibt es da kein Rechtsmittel dagegen?

Zu mir selbst: ich wohne seit 3 Jahren in dieser Mietwohnung und es gab nie Probleme. Ich denke mal das sich einige andere Mieter beschwert haben das ich öfters mal männlichen Besuch habe (Beruflich, ich bin Physio Therapeutin und die Krise hat das Institut wo ich sonst tätig bin still gelegt).

Danke euch, eure Jenny :)
 
Der Vermieter muss seine Kündigung genau begründen, der Vorwurf "falsches Verhalten" ist schon mal keine ausreichende Begründung. Mit anderen Worten, so hat diese Kündigung auf keinen Fall Bestand. Nimm Dir einen Fachanwalt und lass den das klären.
 
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Wieso wird "männlichen Besuch" besonders erwähnt? Das klingt für mich nach illegalen Dingen...
 
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Gewerbliche Nutzung kann da ein Grund für sein. Und die Annahme ist ja nicht so falsch, aus der Ferne. Ist ja sehr nebulös das Posting.

Stellt sich auch die Frage. Warum meldet man sich in einem Forum wie dieses hier an, um so eine Frage zu stellen. Merkwürdig.
 
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ShinaShoV schrieb:
Wieso wird "männlichen Besuch" besonders erwähnt? Das klingt für mich nach illegalen Dingen...
naja die erwähnen das ja unter dem Link von oben nur beiläufig :D
Zitat: "eine solche Unzumutbarkeit ist besonders bei intensiv störender gewerblicher Nutzung möglich (z.B. Nutzung als Bordell, Tonstudio, Internetcafé etc. mit regem Publikumsverkehr)."
 
Ich würde mich freuen wenn man Mieter wegen falschen Verhalten einfach ohne weitere Begründung kündigen könnte :D ! Grundlegend ist „falsches Verhalten“ kein Grund.
Wurde deine gewerbliche Nutzung vom Vermieter gestattet? Selbst wenn du es ohne Genehmigung gemacht hast, sofort kündigen ohne abmahnen müsste es schon: prostitution sein oder deutlicher Kundenverkehr bei der von dir gemeldeten Tätigkeit.
Die Kündigung ist auf jeden Fall unwirksam, weil keine Begründung. Bedeutet nicht das eine weitere begründete Kündigung auch unwirksam sein wird.
 
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Hallo und Guten Abend!

Was sollen diese Unterstellungen? Im Gegensatz zu den meisten Habe ich eine Quasi-Akademische Ausbildung. Das mit männlichen Besuchern war falsch formuliert...

Was versteht man unter gewerblicher Nutzung?!
 
Das solltest Du wissen. Du betreibst doch ein Gewerbe. Und hier speziell. Bei Kundenverkehr spricht auch das BGH von nicht rechtmäßiger Nutzung. Wenn es denn keine Gewerbeimmobilie ist oder die gewerbliche Nutzung vertraglich erlaubt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja was heißt Unterstellung, wäre halt nur ein Beispiel wie man fristlos kündigen könnte.

Wenn du wie du beschreibst Kunden zuhause empfängst und deinem Gewerbe nachgehst nutzt du die Wohnung gewerblich :D .
 
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niemand unterstellt Dir hier was
Einige fragen sich nur, warum Du Dich gerade in dieser Art Forum mit Deiner Art von Problem anmeldest...
wenn es nicht explizit im Mietvertrag steht, musst Du den Vermieter vorher fragen, ob Du sie gewerblich (zur Arbeit) nutzen darfst
 
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Hallöchen, ich kenne dieses Forum von meinem Ex-Freund der ein ziemlicher Computer Nerd war.

Ich dachte einfach das ich hier eine neutrale Beratung/Meinung erhalte. Und ja das bisher ist pure Unterstellung von einer... Dame.
 
Sk3ptizist schrieb:
, musst Du den Vermieter vorher fragen, ob Du sie gewerblich (zur Arbeit) nutzen darfst

Das nicht unbedingt. Geht man sie für sich im stillen Kämmerlein nach, ist das nicht so einfach. Aber mit Kundenbesuch ist das eindeutig und es ist ein Grund zur Kündigung. Was auch der BGH bestätigt hat. Nicht nur einmal.
 
Sk3ptizist schrieb:
..
wenn es nicht explizit im Mietvertrag steht, musst Du den Vermieter vorher fragen, ob Du sie gewerblich (zur Arbeit) nutzen darfst

Pauschal stimmt das auch nicht, ohne Kundenverkehr oder anderweitige Beeinträchtigungen anderer darf eine Immobilie auch zur Arbeit genutzt werden ohne Genehmigung.
Ein im Home Office arbeitender Ingenieur darf dieses ohne Anmeldung / Genehmigung.
 
ja, ihr habt Recht, es gibt anscheindend zwei Arten von Ausnahmen
Zitat:
"Bei Mietwohnung bedarf eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich einer Erlaubnis, wenn die Arbeitstätigkeit in der Wohnung nicht im Mietvertrag erlaubt ist. Steht im Mietvertrag also nichts davon, dass auch berufliche und gewerbliche Tätigkeiten in der Mietwohnung (oder deren Keller, Garage etc.) ausgeübt werden dürfen, muss der Mieter grundsätzlich um Erlaubnis fragen.

Eine Ausnahme besteht nur in zwei Fällen:

  • Es handelt sich um eine Tätigkeit die vom Vermieter zu dulden ist, weil die gewerbliche Nutzung der Mietwohnung keine Außenwirkung hat.
  • Der Vermieter hat die gewerbliche Nutzung aus Gründen von Treu und Glauben zu gestatten"
 
Allerdings stellt sich die Frage, ob gerade jetzt bei der Pandemie eine Kündigung seitens des Vermieters ratsam wäre und ob diese dann auch Bestand hat. Gerade in Bezug auf die bereits erwähnten BGH Urteile.

Sicher kann Dir das nur ein Fachanwalt beantworten.
 
Das sind aber ja grade alles nur Spekulationen, vielleicht hat das ja gar nichts mit dem Gewerbe zu tun (trotzdem würde ich das dann mal abklären).

Also @LadyXrX : Frag bitte erstmal genauer nach was denn nun mit "falschem Verhalten" gemeint ist, denn das reicht wirklich nicht als Aussage vom Vermieter.
 
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Nun, wenn ich eine Kündigung erhalten würde und womöglich ohne Wohnung da stünde, dann würde ich vermutlich eher meinen Anwalt fragen, als mich in einem Computerforum anzumelden.

Aber vielleicht bin ich auch zu kompliziert.
 
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Smurfy1982 schrieb:
Allerdings stellt sich die Frage, ob gerade jetzt bei der Pandemie eine Kündigung seitens des Vermieters ratsam wäre und ob diese dann auch Bestand hat. Gerade in Bezug auf die bereits erwähnten BGH Urteile.

Sicher kann Dir das nur ein Fachanwalt beantworten.

was genau soll corona an der Kündigung ändern ?
Ja es gibt einen Kündigungsschutz durch corona indizierte Unfähigkeit Miete zu zahlen, dieses muss der Mieter VORHER dem Vermieter melden und belegen können.
Der Anmietung einer neuen Wohnung stände nichts im Weg...
 
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@Idon Ja, das stimmt schon irgendwie... aber wenn man vielleicht verzweifelt ist, ach keine Ahnung.

Jetzt wo sie schon hier ist kann man ja versuchen zu helfen, aber beim nächsten Mal wäre ein Juraforum vielleicht die bessere Wahl ;)
 
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