Mietwohnung Kündigung durch Vermieter wegen "falschen" Verhalten?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo! Ich habe mich hier angemeldet wegen positiven Erfahrungen meines Ex-Partners. Ich erwarte auch keine juristische Beratung sondern einfach nur Tipps zu meiner allgemeinen Situation mit dieser Kündigung!
 
Idon schrieb:
Aber vielleicht bin ich auch zu kompliziert.

Nee, Du Nerd hast ja keine Quasi-Akademische Ausbildung zu bieten. ;)

nVidiaGTXuser schrieb:
... aber beim nächsten Mal wäre ein Juraforum vielleicht die bessere Wahl ;)
Beim Vermieter die Hintergründe erfragen und den besagten Anwalt konsoltieren wäre echt zu langweilig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: S K Y N E T
Ok -> Vermieter anrufen und nachfragen was genau das Problem ist.
 
Der "angeblich" erhöhte Kunden/Parteien Verkehr wird explizit erwähnt. Falls das Nennenswert ist.
 
Ah, also doch nicht nur "falsches Verhalten".

Dann würde ich erstmal versuchen mit dem Vermieter vernünftig drüber zu reden.
Da er das aber nicht von sich aus gemacht hat, sondern direkt die Kündigung geschickt hat -> schalte nen Anwalt ein.
 
Warum angeblich?

LadyXrX schrieb:
Ich denke mal das sich einige andere Mieter beschwert haben das ich öfters mal männlichen Besuch habe (Beruflich, ich bin Physio Therapeutin und die Krise hat das Institut wo ich sonst tätig bin still gelegt).

Du solltest einfach mit Deinem Vermieter sprechen. Offensichtlich ist dies auch noch nicht geschehen. Und dann, wenn notwendig, einen Anwalt hinzuziehen. Aber vermutlich siehst Du Dich jetzt erstmal als Opfer und der Vermieter ist böse. Aber schau einfach mal in Deinen Mietvertrag rein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nVidiaGTXuser
Und alles an Material mitbringen, was ansatzweise relevant sein könnte. Nicht nur das, was man nach eigenem Ermessen für nennswert hält.
 
Eindeutig gewerbliche Tätigkeit.... da ist nichtmal ne Abmahnung notwendig.

Geh zu nem Anwalt und rede vernünftig mit deinem Vermieter. Vielleicht hat er ein Einsehen.

Für die Zukunft: vorher Erlaubnis einholen!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nVidiaGTXuser
Ich möchte wirklich nicht provozieren aber wieso meinen einige das meine Aktionen unter gewerbliche Tätigkeit fallen? Das ist mir vollkommen unverständlich in der aktuellen Situation!

Was sind 3-5 Gäste pro Tag? Meine Aufzeichnungen besagen das mMn.
 
Alsooo... du bist Physio Therapeutin, das Gewerbe indem du arbeitest ist also die Physiotherapie. Sobald du dieses Gewerbe (deinen Job) zu Hause ausübst und dafür Kunden empfängst (ganz egal ob einer pro Woche oder 100 am Tag), dann ist das eben eine "gewerbliche Tätigkeit".

Da können wir auch nichts für, ist aber leider so...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fuchiii und S K Y N E T
LadyXrX schrieb:
Ich möchte wirklich nicht provozieren aber wieso meinen einige das meine Aktionen unter gewerbliche Tätigkeit fallen? Das ist mir vollkommen unverständlich in der aktuellen Situation!

Was sind 3-5 Gäste pro Tag? Meine Aufzeichnungen besagen das mMn.

Meinen sie die Frage Ernst? Sie gehen in ihrer Wohnung einem Gewerbe nach, wie soll das nicht gewerbliche Nutzung sein ?
Ob 3-5 Kunden ein Argument sind sofort zu kündigen wird im Zweifel ein Richter verraten. Btw. Kontaktverbot ? Gab es nicht explizit ein verbot zur Ausübung solcher Tätigkeiten die letzten Wochen?

Alles in allem etwas wirr, aber gesagt wurde eigentlich auch schon alles, sie können sich noch an den Mieterschutzbund wenden :D ! Ich als Vermieter finde deren Schreiben immer sehr erheiternd.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: S K Y N E T
@LadyXrX
Ganz einfach, weil man genau diesen Eindruck aus Deinem Eingangspost gewinnen konnte.
 
@LadyXrX Auch wenn man das eigentlich nicht macht... darf ich mal fragen wie alt du bist und wie lange du den Job schon machst?
 
Nur mal so in die Runde gefragt.
Wo fängt "gewerbliche Nutzung an?
Ist dann Home Office nicht auch schon eine Gewerbliche Nutzung?
 
@pedder59
Gewerbliche Nutzung fängt bei Selbstständigkeit an. Ein abhängig Beschäftigter, der seinen Job zeitweilig von zu Hause aus erledigt, der nutzt seine Wohnung also nicht gewerblich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: pedder59
Smurfy1982 schrieb:
Allerdings stellt sich die Frage, ob gerade jetzt bei der Pandemie eine Kündigung seitens des Vermieters ratsam wäre und ob diese dann auch Bestand hat.

Mein erster Gedanke war genau andersrum. Wie lange werden die Kunden schon da empfangen? Ein Umgehen der Kontaktsperre (jetzt bei der Pandemie...) durch den gewerblichen Empfang von Kunden in der privaten Wohnung kommt mir da schon ziemlich gefährlich vor, aber ich bin kein Jurist.

Andere Mieter werden sich über diesen Umstand beschwert haben, eventuell weil sie sich Sorge um das eigene Wohlergehen machen.

Und diese Aussage unterstreicht meine Annahme:
LadyXrX schrieb:
Der "angeblich" erhöhte Kunden/Parteien Verkehr wird explizit erwähnt. Falls das Nennenswert ist.
 
onesworld schrieb:
Mein erster Gedanke war genau andersrum. Wie lange werden die Kunden schon da empfangen? Ein Umgehen der Kontaktsperre (jetzt bei der Pandemie...) durch den gewerblichen Empfang von Kunden in der privaten Wohnung kommt mir da schon ziemlich gefährlich vor, aber ich bin kein Jurist.
Stimmt auch... Mindestabstand einhalten stelle ich mir beim Physiotherapeuten jetzt auch eher schwierig vor.
 
Physiotherapie an sich ist als systemrelevant eingestuft und darf (nach ärztlicher Verordnung) betrieben werden. Damit ist aber sicher eine Praxis gemeint und nicht die private Wohnung einer Angestellten.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben