Mindestvertraglaufzeit Glasfaser Vorvermaktung ab Vertragschluss nicht ab Schaltung

Vanguardboy

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Hallo

Hat jemand mit einen Glasfaservorvermaktungsvertrag schon seine Mindestvertraglaufzeit auf das Datum des Vertragsabschlusses/Auftragbestätigung , und nicht erst ab Schaltung ändern lassen?

Wieviel gegenwehr hattet ihr vom Provider?
 
Hi, Ich glaube dazu gab es dieses Jahr ein Gerichtsurteil.
Der Vertrag läuft erst dann wenn geliefert wurde und nicht nur die Absicht erklärt wurde.
Wenn der Anschluss Aktiv ist must du zahlen.


Ich habe folgendes dazu gefunden.
https://www.verbraucherzentrale.nrw...raegen-zwei-jahre-nicht-ueberschreiten-102978


Kurz:
  • Verbraucher:innen dürfen nicht länger als zwei Jahre an ihren Vertrag gebunden werden.
  • Hanseatisches OLG bestätigt: Die Mindestvertragslaufzeit beginnt ab Vertragsschluss und nicht erst ab Freischaltung des Glasfaseranschlusses.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wir haben letztes Jahr im Januar unseren Vertrag abgeschlossen. Der Ausbau sollte eigentlich Mitte 2025 fertig werden, hat sich aber natürlich verzögert.
Aktiv ist unser Vertrag seit Januar 26 und unsere Mindestvertragslaufzeit läuft bis Januar 2027.
Anfangs war noch die Laufzeit ab Schaltung des Anschlusses eingetragen, dies wurde allerdings nachträglich ohne unser Nachfragen abgeändert.

Provider ist Eon Highspeed.
 
Gamer_One schrieb:
Hi, Ich glaube dazu gab es dieses Jahr ein Gerichtsurteil.
Der Vertrag läuft erst dann wenn geliefert wurde und nicht nur die Absicht erklärt wurde.
Wenn der Anschluss Aktiv ist must du zahlen.


Ich dachte genau das wurde doch vom BGH einkassiert weil manche Kabelnetzbetreiber Verträge einsammelten und dann Monate / Jahre nichts mehr unternommen haben. Dass man erst mit Beginn der Leistungserbringung bezahlen muss ist klar. Dennoch haben die Leute dann einen Vertrag an der Backe kleben den sie vor zig Monaten unterschrieben haben - möglich, dass zwischenzeitlich andere Netzbetreiber dann was besseres anbieten...


https://www.computerbase.de/news/ne...schluesse-beginnt-ab-vertragsabschluss.95750/

https://www.verbraucherzentrale.nrw...-glasfaservertrags-bgh-hat-entschieden-116098

Die Verbraucherschutzzentrale NRW hat hierfür auch ein Musterschreiben für die fristgerechte Kündigung.
https://www.verbraucherzentrale.nrw...-glasfaser-beginn-der-vertragslaufzeit-116536



Btw: bei uns geht es hier nun endlich mit dem Ausbau los, den "Vor-"Vertrag hatte ich bereits im Dez 2023 unterschrieben. ich verstehe aber auch das Kabelunternehmen, Mitte '24 sind dann auch die Tiefbaupreise rapide angestiegen - durfte ich am eigenen Leib spühren - die allgm. Inflation die zudem "alles" verteuerte und -speziell bei uns- die doch große Menge an Vertragsabschlüssen, die dann den Kabelbetreiber in seiner Kapazität überforderten.

Ich bin froh, wenn ich dann endlich von VF weg kann....
 
Gamer_One schrieb:
Hi, Ich glaube dazu gab es dieses Jahr ein Gerichtsurteil.
Der Vertrag läuft erst dann wenn geliefert wurde und nicht nur die Absicht erklärt wurde.
Wenn der Anschluss Aktiv ist must du zahlen.


Ich schau grad mal dazu.
Ich weiss , meine frage war nur wie aufwendig das war das durchzusetzen oder ob es automatisch durchgeführt wurde
Ergänzung ()

Hardstyle89 schrieb:
Anfangs war noch die Laufzeit ab Schaltung des Anschlusses eingetragen, dies wurde allerdings nachträglich ohne unser Nachfragen abgeändert.

Provider ist Eon Highspeed.
das klingt positiv
 
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Ich würd da garnichts machen... Wenn die bei einer späteren Kündigung rumzicken denen deutlich den Sachverhalt aufzeigen.
 
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Was vielleicht problematisch werden könnte:
Mit dem Vertrag "bucht" man gerne auch das Verlegen der Leitungen in die Wohnung/ins Haus. Das ist dann letztenlich schon eingepreist in deinen Vertrag.
Wenn man jetzt kündigt, wäre es evtl. möglich, dass die Telekom sagt: Nö, dann legen wir da auch nur ans Grundstück.
 
Naja deswegen ausbauen lassen und dann kündigen . Oder halt auf 1und1 oder o2 wechseln und da weiter auf den anschluss warten. Hab ja auch erst über o2 abgeschlossen und dann dauerte mir das zu lange und bin zu 1und1

Bin gespannt hab ja bei 1und1 im oktober 25 abgeschlossen, ob es dan nach 18monaten also april 27 schon neue angebote gibt .
 
Vanguardboy schrieb:
Wieviel gegenwehr hattet ihr vom Provider?
Die Frage ist, ob dein Provider überhaupt betroffen ist.
Bei der Telekom als Beispiel schließt du 2 Verträge ab ..
  1. Ausbau mit der Glasfaser (Erschließung des Gehäudes, Inhouse Versorgung und alles)
  2. Absicht den gewünschten Tarif (oder einen aktuellen) nach Abschluss des Ausbaus zu buchen.
Erst wenn der Ausbau fertig ist und du den letzten Technikertermin buchst, also der dir die Dose in der Wohnung installiert, erfolgt der finale Abschluss des Telekommunikationsvertrag. Da bekommst du deine alten Wunschkonditionen oder kannst auch aktuelle Tarife buchen.

Das Urteil, eh nicht gegen die Telekom, ändert dann also nix.

Maximal kann man den Ausbauvertrag nach 2 Jahren also mit dem Urteil platt machen.
 
@Blutomen Die Telekom macht die separierung eigentlich nicht mehr, das läuft mittlerweile unter einem Auftrag. Die Möglichkeit für "Anschluss ohne Tarif" gibts nicht mehr oder nur sehr vereinzelt und wurde auch aus meiner alten gegen nach der hälfte gestrichen, weil es sich wirtschaftlich für die Telekom nicht lohnt.
 
millen schrieb:
@Vanguardboy Wer baut denn bei Dir aus? Kam denn die Auftragsbestätigung bei Bestellung oder bisher nur eine Bestellbestätigung?
Telekom hat ausgebaut und bestellt hab ich bei 1und1 , gab da schon einen Vertragsabschluss in 10/25. da man sich ja schon an den anbieter binden muss ;) in der widerrufsbelehrung steht auch das wort vertragschluss. Und der vertragschluss ist ja gegeben wenn beide Parteien dem zustimmen.

Dose ist schon gesetzt und der wechsel von dsl auf glasfaser findet am 1.10.26 statt.
Ergänzung ()

Blutomen schrieb:
Erst wenn der Ausbau fertig ist und du den letzten Technikertermin buchst, also der dir die Dose in der Wohnung installiert, erfolgt der finale Abschluss des Telekommunikationsvertrag. Da bekommst du deine alten Wunschkonditionen oder kannst auch aktuelle Tarife buchen.

Das Urteil, eh nicht gegen die Telekom, ändert dann also nix.

Maximal kann man den Ausbauvertrag nach 2 Jahren also mit dem Urteil platt machen.
es reicht selbst die bestellbestätigung. Dann kannste nach Der bestätigung nach 2 Jahren kündigen. Wie gesagt hat das Gericht es ja so beschrieben
 
Die Verbraucherzentrale schrieb doch explizit das es um die "Auftragsbestätigung" geht.
Zitat: "Die Mindestlaufzeit eines Vertrags für den Glasfaseranschluss beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wird. Entscheidend dafür ist in der Regel das Datum der Auftragsbestätigung."
https://www.verbraucherzentrale.de/...-glasfaservertrags-bgh-hat-entschieden-116098

1und1 hat dir bisher ja gar keine AB geschickt sondern nur eine Bestellbestätigung bzw. Bestellübersicht. Sonst hättest du bereits eine Vertragsnummer bekommen.
 
EON HIGHSPEED

März 23 Vertrag geschlossen, Mai 26 Vertrag aktiv

Ich habe keine MVZ und könnte sofort wechseln. Mir wurde die Anpassung schriftlich mitgeteilt.
 
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millen schrieb:
@Blutomen Die Telekom macht die separierung eigentlich nicht mehr, das läuft mittlerweile unter einem Auftrag. Die Möglichkeit für "Anschluss ohne Tarif" gibts nicht mehr oder nur sehr vereinzelt und wurde auch aus meiner alten gegen nach der hälfte gestrichen, weil es sich wirtschaftlich für die Telekom nicht lohnt.
Doch, denn erst vor zwei Wochen wurden bei einem Bekannten sogar drei Verträge abgeschlossen.
1. Ausbau
2. Glasfasertarif
3. Modem

Optional wären sogar weitere Verträge möglich gewesen. (Mobilfunk, TV(-Box), etc.)


@millen
In Deutschland gilt das juristische "Trennungs- und Abstraktionsprinzip".
Der Abschluss eines Vertrags verpflichtet lediglich zur Erfüllung des Vertragsinhaltes.
Ob und wann die Inhalte erfüllt werden, spielt absolut keine Rolle.
Der Vertrag als Verpflichtungsgeschäft muss unabhängig vom inhaltlichen Erfüllungsgeschäft betrachtet werden.

Der Vertrag ist geschlossen, sobald sich beide Parteien über seinen Inhalt geeinigt haben.
Ohne Erfüllung, ohne Taten, ohne Handlung.

Es würde reichen:
A: Willst du einen Glasfaservertrag mit XY Konditionen?
B: Ja

Fertig! Vertrag ist geschlossen. Die Konditionen sind egal.
Die Frist zur Erfüllung (oder Verjährung) beginnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Clanker Zu ersterem okay. Hier in nem EFH vor 6 Monaten wars ein Vertrag.

Zu zweiterem:
Nach der Logik wäre ein Amazon Preisfehler verbindlich für den Verkäufer, dem ist aber nicht so. Hier gibts ebenfalls nur eine Bestellbestätigung, die ist aber rechtlich nicht bindend. Bei einer AB sieht das aber widerrum anders aus.
 
@millen
Im Recht heißt es immer: "Es kommt darauf an."
Für alles gibt es Ausnahmen und Einzelregelungen.
Ich habe lediglich den Grundsatz erklärt.

Wie es bei einem "Preisfehler" bei einem Online Angebot der Fall ist, müsste ich sehr viel umfangreicher mit weiteren Grundsätzen ausführen. Das würde hier den Rahmen sprengen und vom Thema abweichen.
Alternativ kann man auch ein halbes bis ganzes Semester Jura studieren. ;)

Das relevante Fazit beim Thema:
Die 24 Monate Mindestvertragslaufzeit beginnen mit dem Datum des Vertragsschlusses, welcher in der Regel die Auftragsbestätigung ist.
Ob und wann das Internet freigeschaltet wird, das Modem zugesandt wird oder Ähnliches, spielt keine Rolle.
Entsprechend wichtig ist eine vorzeitige Kündigung, wenn ab dem 25. Monat höhere Kosten entstehen sollen.
 
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millen schrieb:
1und1 hat dir bisher ja gar keine AB geschickt sondern nur eine Bestellbestätigung bzw. Bestellübersicht. Sonst hättest du bereits eine Vertragsnummer bekommen.
vertragsnummer hab ich schon.

Und wie gesagt reicht die bestellbestätigung
 
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