millen schrieb:
@Blutomen Die Telekom macht die separierung eigentlich nicht mehr, das läuft mittlerweile unter einem Auftrag. Die Möglichkeit für "Anschluss ohne Tarif" gibts nicht mehr oder nur sehr vereinzelt und wurde auch aus meiner alten gegen nach der hälfte gestrichen, weil es sich wirtschaftlich für die Telekom nicht lohnt.
Doch, denn erst vor zwei Wochen wurden bei einem Bekannten sogar drei Verträge abgeschlossen.
1. Ausbau
2. Glasfasertarif
3. Modem
Optional wären sogar weitere Verträge möglich gewesen. (Mobilfunk, TV(-Box), etc.)
@millen
In Deutschland gilt das juristische "Trennungs- und Abstraktionsprinzip".
Der Abschluss eines Vertrags verpflichtet lediglich zur Erfüllung des Vertragsinhaltes.
Ob und wann die Inhalte erfüllt werden, spielt absolut keine Rolle.
Der Vertrag als Verpflichtungsgeschäft muss unabhängig vom inhaltlichen Erfüllungsgeschäft betrachtet werden.
Der Vertrag ist geschlossen, sobald sich beide Parteien über seinen Inhalt geeinigt haben.
Ohne Erfüllung, ohne Taten, ohne Handlung.
Es würde reichen:
A: Willst du einen Glasfaservertrag mit XY Konditionen?
B: Ja
Fertig! Vertrag ist geschlossen. Die Konditionen sind egal.
Die Frist zur Erfüllung (oder Verjährung) beginnt.