Vanguardboy schrieb:
Die vertragsbestätigung ist doch schon längst erfolgt. Der vertrag wurde erfolgreich gebucht. Über die hotline und anschliessender annahme über den link . Was anderes als die bestellbestätigung gibt es von 1und1 auch nicht.
Zitat:
Bitte prüfen Sie die nachfolgende Aufstellung und stimmen Sie dieser bis spätestens 10.11.2025 zu, indem Sie auf den Button "Jetzt neuen Vertrag bestellen" klicken, den Sie weiter unten finden.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Zitat ende .
Wenn beide Parteien sich einig sind ist es ein vertragsbschluss. Und ich kann den vertrag jetzt ja nicht mehr widerrufen und bin an den vertrag gebunden
DIe 14 Tag sind nur die gesetzliche Widerrufsfrist, die jeder in seine Verträge reinschreiben muss, weil man ansonsten den Vertrag 1 Jahr lang widerrufen kann. Darüber hinaus kann ein Anbieter auch weitere Widerrufsrechte dem Kunden einräumen wie er das für notwendig ansieht. Wir haben ja freies Vertragsrecht in D.Und ich gehe mal davon aus, dass die vier Wochen Bindungsfrist des Kunden an sein Angebot(=Bestellung) das Maximale ist, was lt. Urteilen/Gesetzen mögich ist und was man einem Kunden zumuten darf. Daher kann man dann nach 4 Wochen stornieren. Hat ja bei mir bei der Telekom genauso geklappt.
Vanguardboy schrieb:
Nach deiner Auffassung wäre das urteil dann ja hinfällig. Wie gesagt die agb klauseln sind nicht immer gleich rechtens nur weil sie drin stehen.
Nein,warum soll das hinfällig sein? Das Urteil bezieht sich nur darauf, dass der Vertragsbeginn massgeblich für den Beginn der Mindestvertragslaufzeit ist und nicht die Freischaltung des Anschlusses. Nur darum ging es in dem Gerichtsprozess. Denn es gab ja einige Anbieter, die erst nach Jahren den GF Anschluss gelegt haben und dann begann lt. deren Auffassung die Mindestlaufzeit, Natürlich ist sowas einem Kunden nicht zumutbar.
Wie Angebot und Annahme eines Glasfaservertrags gestaltet werden, darum drehte sich das Urteil gar nicht. Daher kann 3.1 der AGB gar nicht hinfällig sein, weil es nie darum in dem Prozess ging
Und aus dem Prozess folgt eben, dass die Anbieter zwei Optionen haben: Entweder sie nehmen den Vertrag direkt bei Bestellung an oder erst wenn sie freischalten können und kurz vor der Freischaltung stehen
UNd die Anbieter wählen eben letzteres, damit der Kunde nicht sofort nach einem Monat wieder abhauen kann. Wenn der Kunde vorher also vor der Realisierung des GF Anschlusses abhaut, haben sie idR kein Geld verloren, weil sie selber noch ncihts gemacht haben. Wenn der Kunde nach einem Monat mit dem Anschluss abhauen kann, dann schon.
Und es ist wie folgt bei meinem jetzigen Anschluss in der neuen Wohnung gelaufen. Erst Bestellbestätigung und erst Monate später die Auftragsbesätigung kurz vor Realisierung des GF Anschlusses.
Vanguardboy schrieb:
In der agb steht ja sogar noch das sich der vertrag um weitere 12 monate verlängert wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Ist auch eine klausel die nicht gillt
Ja aber wenn du nicht beim Lesen aufhörst, was dir in Kram passt, wirst du lesen, dass zwar die Vertragslaufzeit um 12 Monate verlängert wird, aber du jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat wieder rauskommst (3.3 und 4.1 der aktuellen AGB). DIe Verlängerung bedeutet nur, dass Vertrag weiterläuft, denn ohne Vertrag gibt es keine Grundlage für Leistung des Anbieters und keine Zahlung des Kunden. Dein Kündigungsrecht, was lt. Gesetz zusteht wird dir ja eingeräumt, d.h. du kannst vor den 12 Monaten den Vertrag beenden. UNd das ist eben gesetzeskonform
Und es gibt eben auch einen banalen Grund, weswegen eine Bestellbstätigung noch kein Vertragsschluss für 1&1 ist.
Denn bei DSL prüft ja beispielsweise die Telekom dann, ob sie tatsächlich den DSL Anschluss für 1&1 schalten können. Wenn das nicht möglich ist, kann 1&1 einfach den Vertrag stornieren. Wenn schon ein Vertrag zustande gekommen wäre, kann der Kunde ja 1&1 auf Nichterfüllung/Schadensersatz verklagen, wenn die Telekom den DSL Anschluss aus welchen Gründen auch immer nicht liefern kann oder will. Beispiel: Alle DSL Ports belegt