Mindestvertraglaufzeit Glasfaser Vorvermaktung ab Vertragschluss nicht ab Schaltung

CarstenJoe schrieb:
EON HIGHSPEED

März 23 Vertrag geschlossen, Mai 26 Vertrag aktiv

Ich habe keine MVZ und könnte sofort wechseln. Mir wurde die Anpassung schriftlich mitgeteilt.
Sind denn überhaupt bereits andere Anbieter verfügbar?

Bei uns hier war die ersten 24 Monate nur e.on verfügbar. Ein vorzeitige Kündigung hätte mich somit nicht weiter gebracht, maximal den FTTH Anschluss stillgelegt. Kurz nach Ablauf der 24 Monate war dann auch 1u1 verfügbar.
 
Ich habe so einen Fall gerade mit der Telekom als Vertragspartner.

Mindestvertragslaufzeit gerechnet ab Auftrag war dabei - ganz entgegen meiner Erwartung - kein Problem. Direkt sehe ich das bei Telekom nicht, was daran liegen mag, dass die zwei Jahre MVLZ schlicht vorbei sind. Im Kundencenter wird mir jedenfalls von Beginn an nur der frühestmögliche Kündigungstermin in "1 Monat" bei Kündigungseingang spätestens "heute" genannt. Beide konkreten Daten werden immer aktuell gehalten.

Kleine Telekom-Merkwürdigkeit war, dass die eigentliche Auftragsbestätigung erst kurz vor der Inbetriebnahme versendet wurde. Ich habe also eine AB mit Datum 18.06.2026 "zum Auftrag vom 31.10.2023". Bestellbestätigungen aus 2023 habe ich natürlich auch.

Aber der Reihe nach:
vorvermarktet und beauftragt wurde an besagtem 31.10.2023 an der Haustür ein Zugang mit neu zu errichtendem Glasfaser-Hausanschluss (Fiber 500/100 Mbit/s mit Tarif Magenta Zuhause XXL). Zu dem Zeitpunkt war ich eigentlich bestens durch Vodafone CableMax (1000/50 Mbit/s) versorgt. Mich störte nur der relativ niedrige Upload und das auch nur im HomeOffice, wenn ich mal große Datenmengen zum Arbeitgeber hochladen durfte.

Es wurde von den Vertriebsmitarbeitern behauptet, dass zur Rufnummernübertragung übergangsweise ein DSL-50-Vertrag notwendig sei, bis die Glasfaser tatsächlich installiert ist. Gemerkt habe ich das erst, nachdem der bisherige Zugang nach wenigen Wochen weggefallen war. Es hat dann ein paar Tage Ausfall und Telefonate mit Vodafone gebraucht, bis der Kabel-Zugang unter neuer Vertragsnummer wieder lief.

Vermutlich getrickst wurde bei der Bezeichnung meiner Immobilie als "Mehrfamilienhaus", weil der zunächst gewünschte Ort für den Hausstich nicht direkt an der Straße lag, sondern am anderen Hausende im Raum der sonstigen Haustechnik und man nach dort zwangsweise durch die Garage muss und dann noch ein paar Meter unterirdisch. Bei einem Einfamilienhaus wird eine so aufwändige Erschließung nicht gemacht, aber das wusste ich damals nicht und eine Bauleitung schien es nicht zu geben.

Zum Glück ist Anfang 2025 eine Wärmepumpe auf der Garage installiert worden und so war mein neuer Plan, deren Kabelkanäle zu nutzen, um die Glasfaser hausintern bis zu der Stelle mit der Netzwerktechnik zu verlängern. Dort hängt heute ein "Telekom Glasfaser Modem 2b" an der Wand; der eigentliche Router (FRITZ!Box 7690) ist wegen WLAN zentral im Haus angeordnet, über die Inhouse-LAN-Verkabelung mit dem Modem verbunden und versorgt über drei Switche im Keller die kabelgebunden Geräte im Haus.

Der erste Wunschort für den Hausstich hat dazu geführt, dass mehrere Anschlusstermine scheiterten, weil die eingeblasene Glasfaser in der Garage vor/neben dem Haus endete und niemand für die noch fehlenden 3,5 m unter Pflaster eine Schaufel in die Hand nehmen wollte. Im Telekom-System wurde kurz vor dem zweiten derartigen Termin unter Hausstich missverständlich vermerkt: „Die Leerrohre wurden am 20.05.2026 bis ins Gebäude verlegt“. An dem Tag gab es keinerlei Aktivität diesbezüglich, der Eintrag war nicht hilfreich und ich konnte nur noch mit dem Kopf schütteln. So hatte ich wieder nur ein nettes Gespräch mit diesmal gleich Technikern, aber Tiefbau machen die halt einfach nicht. Beim dritten Termin konnte ich dem Bauleiter am Telefon das Problem schildern und dann ging es endlich weiter, Restarbeiten vor und im Haus wurden noch am gleichen Tag erledigt. Die Verlängerung im Haus (bis 20 m sind inklusive) war grundsätzlich kein Problem. Wegen zweier Engstellen an Wanddurchbrüchen hatte man mir zuvor sogar ein paar Meter dünnes Leerrohr als Schutz für die Fasern überlassen und zugesagt, den Anschlussstecker erst zuletzt anzubringen. Etwas komisch fand ich, dass man diese Verlängerung dann erst auf mein beharrliches Bestehen hin eingesteckt hat (anscheinend traute man der eigenen Arbeit nicht).

In Betrieb gegangen ist der Glasfaseranschluss am 20.07.2026, somit zwei Jahre und gut 8 Monate nach Beauftragung. Die MVLZ ist definitiv um gewesen und Telekom wirbt aktuell mit persönlichen Anschreiben um neue Verträge, aber das ist schon preislich gesehen komplett uninteressant.

Ich nehme nun die vereinbarten sechs Monate Glasfaser zu 19,95 EUR monatlich mit. Danach werde ich wahrscheinlich kündigen und gehe dann evtl. zurück zu Kabel-Internet. Schneller im DL, inzwischen mit 75 Mbit/s auch etwas schneller im UL, sehr viel günstiger und in meinem Fall immer zuverlässig, das macht es attraktiv.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: blastinMot
Wie sieht es eigentlich mit hardware aus? Bei 1und1 geht nach 24 Monaten Vertragslaufzeit die Hardware ja auf den kunden über. Das wird wahrscheinlich nicht möglich sein das wie mit dem vertrag zu machen oder ? Sonst würde mir die 5690 nach 12monaten aktiven glasfaseranschluss schon gehören
 
Das weiß ich nicht. Überlassung von Hardware ist IMHO ein eigenständiger Vertrag.

Bei Vodafone Kabel sollte ich deren Leihrouter (Arris TG3442DE) zur Sicherheit behalten, nachdem ich in 10.2020 auf eigene Fritz!Box 6591 Cable umgestiegen war. Rücksendung nach Vertragsende am 20.07.2026 wurde verlangt, die Kosten für das Retourenlabel übernommen.

PS:
eben mal bei 1&1 gecheckt, ob an meiner Adresse schon Glasfaser angeboten wird.
Es ist noch nicht verfügbar. Man bietet mir "1&1 Glasfaser-DSL" (bis 100/40 Mbit/s) an.

DSL also! Ganz mein Humor - NICHT! :evillol:
 
Zuletzt bearbeitet:
@stbufraba Bei Vodafone Kabel ist das normal, da gibts sogar bei Anmeldung eines eigenen Routers besonderheiten zwischen exUM und exKDG Gebieten, im exUM Gebiet musst du nach Anmeldung eines eigenen Routers den Providerrouter direkt zurücksenden.

@Vanguardboy Bei 1und1 haben es damals die Leute auch schon geschafft nach 12 Monaten einen neuen Router zu bekommen, im Zuge der Verlängerung, der sollte dann eigentlich dir sein, zumindest kenne ich bei 1und1 keinen Fall bei dem eine Rücksendung notwendig war. Bei Glasfaser geht eine Verlängerung zu Neukundenkonditionen ja erst nach 16 Monaten Laufzeit, davor fallen 300€ Wechselgebühr an.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: stbufraba
@Sandalenmacher
ab q4 sollen 1und1, NetCologne sowie Vodafone verfügbar sein.
 
Vanguardboy schrieb:
vertragsnummer hab ich schon.

Und wie gesagt reicht die bestellbestätigung
Das ist falsch. Du brauchst die Vertragsbestätigung. Einfach mal AGB von 1&1 lesen.Dort steht
1788674028786.png
 
Comadevil schrieb:
Das ist falsch. Du brauchst die Vertragsbestätigung. Einfach mal AGB von 1&1 lesen.Dort steht
Anhang anzeigen 1758854
Nur weil es in der AGB steht heist es nicht das es wirksam ist. Man kann in eine Agb viel rein schreiben!
Es ist klar geregelt das diese Klausel unwirksam ist ;)



Der Bundesgerichtshof hat klar geregelt das:
Die wichtigsten Details zum BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25) vom Januar 2026:
    • Unwirksame Klauseln: AGB-Bestimmungen, wonach die 12- oder 24-monatige Mindestlaufzeit erst ab der Freischaltung des noch zu bauenden Glasfaseranschlusses laufen soll, sind unzulässig.
    • Keine Verlängerung durch Ausbau: Das Ausbaurisiko und eventuelle Verzögerungen bei der Erschließung dürfen die Anbieter nicht auf die Verbraucher abwälzen, da die gesetzliche Höchstlaufzeit von 24 Monaten bei einer Wartezeit sonst unzulässig überschritten würde
    • Verbraucherschutz: Kunden sind bereits ab der Unterschrift bzw. Auftragsbestätigung rechtlich gebunden; ab diesem Zeitpunkt zählt auch die Vertragslaufzeit.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: stbufraba
Nein, der BGH hat entschieden, dass die Mindestvertragslaufzeit ab Vertragsschluss und nicht ab Schaltung des Anschlusses beginnt.
Darauf haben die Anbieter natürlich reagiert, indem sie den Vertragsschluss möglichst nah an den Schaltungtermin rücken
Und ein Vertrag kommt nun mal dadurch zustande, dass jemand ein Angebot macht(=bei 1&1 Bestellung) und 1&1 die Annahme des Angebots erklärt oder das Angebot durch konkludentes Handeln annimmt. So kommt lt. deutschem Recht ein Vertrag zustande
Und du hast keinen Vertrag, da 1&1 noch nicht die Annahme erklärt hat durch Freischaltung des Anschlusses oder ZUsenden der Auftrags- bzw. Vertragsbestätigung. Lt. AGB von 1&1 bist du nur 4 Wochen an deine Bestellung(=dein Angebot) gebunden und dann kannst du jederzeit stornieren. Erst wenn die Auftragsbestätigung (bei 1&1 Vertragsbestätigung) da ist, sind beide gebunden
Genauso ist bei Amazon mit der Bestellbesätigung noch kein Vertrag abgeschlossen, sondern erst mit dem Versand der Ware. So geht das bei jedem Onlineshop. Daher können Onlineshops jederzeit Bestellungen stornieren, solange sie noch nicht geliefert haben oder eine Auftragsbestätigung geschickt haben. Kommt ja ab udn zu vor, dass da irre Preisfehler im Shop sind
 
Zuletzt bearbeitet:
Die vertragsbestätigung ist doch schon längst erfolgt. Der vertrag wurde erfolgreich gebucht. Über die hotline und anschliessender annahme über den link . Was anderes als die bestellbestätigung gibt es von 1und1 auch nicht.

Zitat:
Bitte prüfen Sie die nachfolgende Aufstellung und stimmen Sie dieser bis spätestens 10.11.2025 zu, indem Sie auf den Button "Jetzt neuen Vertrag bestellen" klicken, den Sie weiter unten finden.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Zitat ende .

Wenn beide Parteien sich einig sind ist es ein vertragsbschluss. Und ich kann den vertrag jetzt ja nicht mehr widerrufen und bin an den vertrag gebunden


Nach deiner Auffassung wäre das urteil dann ja hinfällig. Wie gesagt die agb klauseln sind nicht immer gleich rechtens nur weil sie drin stehen.

In der agb steht ja sogar noch das sich der vertrag um weitere 12 monate verlängert wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Ist auch eine klausel die nicht gillt ;)


Im ende ist mir das auch egal da ich den Anschluss nach schaltung ja eh binnen 30 Kündigen kann. Werde am 1.10. direkt wegen der Vertragslaufzeit alles klären.

War auch schon am überlegen bei o2 den glasfaservertrag abzuschließen weil die Konditionen gleich gut sind. Wollte da aber eigentlich bis zur cyberweek warten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vanguardboy schrieb:
Die vertragsbestätigung ist doch schon längst erfolgt. Der vertrag wurde erfolgreich gebucht. Über die hotline und anschliessender annahme über den link . Was anderes als die bestellbestätigung gibt es von 1und1 auch nicht.

Zitat:
Bitte prüfen Sie die nachfolgende Aufstellung und stimmen Sie dieser bis spätestens 10.11.2025 zu, indem Sie auf den Button "Jetzt neuen Vertrag bestellen" klicken, den Sie weiter unten finden.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Zitat ende .

Wenn beide Parteien sich einig sind ist es ein vertragsbschluss. Und ich kann den vertrag jetzt ja nicht mehr widerrufen und bin an den vertrag gebunden
DIe 14 Tag sind nur die gesetzliche Widerrufsfrist, die jeder in seine Verträge reinschreiben muss, weil man ansonsten den Vertrag 1 Jahr lang widerrufen kann. Darüber hinaus kann ein Anbieter auch weitere Widerrufsrechte dem Kunden einräumen wie er das für notwendig ansieht. Wir haben ja freies Vertragsrecht in D.Und ich gehe mal davon aus, dass die vier Wochen Bindungsfrist des Kunden an sein Angebot(=Bestellung) das Maximale ist, was lt. Urteilen/Gesetzen mögich ist und was man einem Kunden zumuten darf. Daher kann man dann nach 4 Wochen stornieren. Hat ja bei mir bei der Telekom genauso geklappt.

Vanguardboy schrieb:
Nach deiner Auffassung wäre das urteil dann ja hinfällig. Wie gesagt die agb klauseln sind nicht immer gleich rechtens nur weil sie drin stehen.
Nein,warum soll das hinfällig sein? Das Urteil bezieht sich nur darauf, dass der Vertragsbeginn massgeblich für den Beginn der Mindestvertragslaufzeit ist und nicht die Freischaltung des Anschlusses. Nur darum ging es in dem Gerichtsprozess. Denn es gab ja einige Anbieter, die erst nach Jahren den GF Anschluss gelegt haben und dann begann lt. deren Auffassung die Mindestlaufzeit, Natürlich ist sowas einem Kunden nicht zumutbar.
Wie Angebot und Annahme eines Glasfaservertrags gestaltet werden, darum drehte sich das Urteil gar nicht. Daher kann 3.1 der AGB gar nicht hinfällig sein, weil es nie darum in dem Prozess ging
Und aus dem Prozess folgt eben, dass die Anbieter zwei Optionen haben: Entweder sie nehmen den Vertrag direkt bei Bestellung an oder erst wenn sie freischalten können und kurz vor der Freischaltung stehen
UNd die Anbieter wählen eben letzteres, damit der Kunde nicht sofort nach einem Monat wieder abhauen kann. Wenn der Kunde vorher also vor der Realisierung des GF Anschlusses abhaut, haben sie idR kein Geld verloren, weil sie selber noch ncihts gemacht haben. Wenn der Kunde nach einem Monat mit dem Anschluss abhauen kann, dann schon.

Und es ist wie folgt bei meinem jetzigen Anschluss in der neuen Wohnung gelaufen. Erst Bestellbestätigung und erst Monate später die Auftragsbesätigung kurz vor Realisierung des GF Anschlusses.



Vanguardboy schrieb:
In der agb steht ja sogar noch das sich der vertrag um weitere 12 monate verlängert wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Ist auch eine klausel die nicht gillt ;)
Ja aber wenn du nicht beim Lesen aufhörst, was dir in Kram passt, wirst du lesen, dass zwar die Vertragslaufzeit um 12 Monate verlängert wird, aber du jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat wieder rauskommst (3.3 und 4.1 der aktuellen AGB). DIe Verlängerung bedeutet nur, dass Vertrag weiterläuft, denn ohne Vertrag gibt es keine Grundlage für Leistung des Anbieters und keine Zahlung des Kunden. Dein Kündigungsrecht, was lt. Gesetz zusteht wird dir ja eingeräumt, d.h. du kannst vor den 12 Monaten den Vertrag beenden. UNd das ist eben gesetzeskonform

Und es gibt eben auch einen banalen Grund, weswegen eine Bestellbstätigung noch kein Vertragsschluss für 1&1 ist.
Denn bei DSL prüft ja beispielsweise die Telekom dann, ob sie tatsächlich den DSL Anschluss für 1&1 schalten können. Wenn das nicht möglich ist, kann 1&1 einfach den Vertrag stornieren. Wenn schon ein Vertrag zustande gekommen wäre, kann der Kunde ja 1&1 auf Nichterfüllung/Schadensersatz verklagen, wenn die Telekom den DSL Anschluss aus welchen Gründen auch immer nicht liefern kann oder will. Beispiel: Alle DSL Ports belegt
 
Zuletzt bearbeitet:
Du widerspricht dir doch selber.

Ich hatte bei o2 in 2022 den Vorvermaktungsvertrag für Glasfaser abgeschlossen. In 2025 aber ausserordentlich gekündigt da nicht absehbar ist wann der Anschluss gelegt werden kann, und das cashback nicht mehr auszahlbar gewesen wäre.
Daher habe ich bei 1und1 abgeschlossen. Und der Anschluss wurde ja erst in 8/26 fertig gestgestellt.

Genau das gleiche : warte über 4 jahre auf den Glasfaseranschluss. , bei 1und1 nur knapp über 1 jahr. Da gillt doch genau das was der bgh entschieden hat, das ein ausbau nicht die mvlz verlängern kann bzw nicht erst sb Schaltung die mvlz starten kann.

Der vertragschluss ist mit dem telefonat und der annahme via bestätigungslink von beiden Seiten bestätigt worden. Die mvlz startet nicht erst ab schaltung. Habe ja schon ewig auch eine vertragsnummer …

Es wird keine weitere Bestätigung geben war bei dsl auch immer so .
 
Zuletzt bearbeitet:
Comadevil schrieb:
Und aus dem Prozess folgt eben, dass die Anbieter zwei Optionen haben: Entweder sie nehmen den Vertrag direkt bei Bestellung an oder erst wenn sie freischalten können und kurz vor der Freischaltung stehen
UNd die Anbieter wählen eben letzteres, damit der Kunde nicht sofort nach einem Monat wieder abhauen kann.
Ich wiederhole mich ungern:

am 18.06.2026 erhielt ich von der Telekom die Auftragsbestätigung "zum Auftrag vom 31.10.2023". Schalttag war der 20.07.2026. Ab diesem Tag (vorher war ich nicht Kunde und kam gar nicht auf die Seite) hatte ich im Kundencenter die Kündigungsmöglichkeit ab "jetzt" mit Frist "ein Monat".
 
Zuletzt bearbeitet:
@stbufraba Natürlich profitieren die Leute von dem Urteil, die vor dem Urteil den Glasfaseranschluss bestellt haben. Denn es gelten immer die AGB und Vertragsbestandteile zum Zeitpunkt der Bestellung,denn sie sind ja Bestandteil des Angebots des Kunden. Und in den alten AGBs stand noch der Passus, dass die Mindestlaufzeit mit Schaltung des Glasfaseranschlusses beginnt. Das ist natürlich unwirksam. Daher die einmonatige Kündigungsfrist bei dir,
Aber die Firmen beschäftigen eben auch paar Juristen und die ändern schnell nach solchen Urteilen dann die AGBs dann so ab, dass sie gesetzeskonform sind und so viele Leute wie möglich 24 Monate beim Anbieter halten. Und diese gelten dann eben erst für alle Bestellungen, die mit den angepassten AGB bestellt haben.
Und die Auftragsbestätigung kommt eben halt erst so spät, wenn die Telekom sicher ist, dass sie dir auch einen Anschluss 100%ig bieten können. Ansonsten kann man sie wegen Nichterfüllung des Vertrages auf Schadensersatz verklagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Vanguardboy Du hättest o2 einfach stornieren können da brauchts keine außerordentliche Kündigung. Die Tage auch erst bei wem bei o2 gemacht weil dann doch anbieter gewechselt werden sollte und die Leitung eh noch nicht fertig war.

@stbufraba Hast du mal nen Screenshot aus dem Telekom Portal? Die haben da ja eine Ansicht mit allen Daten. Kündigen kann man ja immer, auch an Tag 1 und die Frist ist bei allen unabhängig der Laufzeit auch 1 Monat.
 
Moin, bei mir wurde dann letzten Monat die Dose im Haus installiert nach guten 3 Jahren Wartezeit.
Ich habe im Januar 26 noch einen neuen Vertrag 150 MB für 12 Monate abgeschlossen um die letzten 15 Meter vom Hauptstrang ins Wohnzimmer erneut anzustoßen.
Die Telekom hat mir dann im August die Zugangsdaten per email zugeschickt und ich habe einen Tag später den Vertrag storniert und mich darauf berufen:

Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Glasfaser 150 12M: Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, Beginn mit Bereitstellung, automatische
Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat. Jederzeitiges Kündigungsrecht bis zur
Bereitstellung als Verbraucher oder als nach § 71 Abs.3 TKG gleich zu behandelndes Unternehmen."

Hat wunderbar geklappt, nun darf ich allerdings noch mit Vodafone bis Januar 28 und Kabelinternet leben, da ein Wechsel auf Glasfaser, obwohl es am Telefon zugesagt wurde, nicht möglich ist. Klar ich könnte jetzt eskalieren aber wenn die sagen das die Telefonaufzeichnung gelöscht wurde habe ich leider nichts in der Hand.
 
Ich gehe davon aus, dass die geänderte Praxis den Vertragsbeginn jetzt mit Auftragsbestätigung in den AGB zu fixieren und diese Auftragsbestätigung erst kurz vor Schaltung zu versenden vor Gericht auch keinen langen Bestand hätte. Das ist wieder eine einseitige Abwälzung des Risikos auf den Verbraucher, der dann u.U. lange in einem Schwebezustand wäre und gar keine Planungssicherheit hat.
 
@millen:
mir ist nicht ganz klar, was Du sehen möchtest? "Alle Daten" kann ich nicht finden. Wo wäre gegebenenfalls eine (Rest-)Laufzeit vermerkt? Anbei zwei Screenshots.

@Madcat69:
Mein Vertrag Zugang zu Telekom ist seit 20.07.2026 geschaltet. Das Datum der AB war hier nicht maßgeblich. Das Auftragsdatum lag in 2023 und darauf bezieht man sich in der AB vom 18.06.2026. Die MVLZ gesetzliche Höchstlaufzeit von 24 Monaten war somit ab Tag 1 abgelaufen. Ich könnte laut Kundencenter jederzeit kündigen mit einer Frist von einem Monat.

Alles andere würde dem Urteil des BGH widersprechen (siehe #28), wonach die gesetzliche(!) Laufzeit mit der Unterzeichnung bzw. der AB beginnt. Nicht explizit erwähnt, aber beides muss in engem zeitlichen Zusammenhang stehen. Es wäre ein Unding, in einer AB Jahre nach der Willenserklärung des Kunden einen anderen/neuen Vertragsstart zu nennen, um damit gesetzliche Höchstfristen zu verlängern und damit das unternnehmerische Risiko auf den Kunden zu verlagern. Das Urteil ist diesbezüglich eindeutig. Vor diesem Hintergrund nicht haltbar ist auch das Konstrukt der Telekom, den Glasfaser-Ausbau und den darauf basierenden Internet-Zugang als voneinander unabhängige Vorgänge zu betrachten.
 

Anhänge

  • 2026-09-07 10-02-38 Telekom MagentaZuahuse XXL.png
    2026-09-07 10-02-38 Telekom MagentaZuahuse XXL.png
    219 KB · Aufrufe: 33
  • 2026-09-07 10-16-37 Telekom Glasfaser-Anschluss.png
    2026-09-07 10-16-37 Telekom Glasfaser-Anschluss.png
    212,5 KB · Aufrufe: 28
Zuletzt bearbeitet:
millen schrieb:
@Vanguardboy Du hättest o2 einfach stornieren können da brauchts keine außerordentliche Kündigung. Die Tage auch erst bei wem bei o2 gemacht weil dann doch anbieter gewechselt werden sollte und die Leitung eh noch nicht fertig war.

[
Ob widerrufen oder sonderkündigung ist ja egal hat ja zum Ziel geführt
Ergänzung ()

@Aktaion naja warum sollte man dich bei einer Vertragsverlängerung vorzeitig aus den Vertrag lassen? Bindend ist immer nur das was was in der vertragszusammenfassung steht.

Du könntest aber wennn du in einer segmentüberlastung wohnst, abends zur primetime die messkampagne der Bundesnetzagentur durchlaufen lasssn und dann ausserordentlich kündigen wenn an 2von 3 messtagen nicht mindestens 90% der macimalgeschwindigkeit anliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben