Mit Handy im Auto telefoniert und dabei beim Abbiegen Frau vom Rad gefahren

Choco2

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Versicherungstechnisch ist das ja kein Problem.
Am Auto selber ist keine Schaden entstanden und der Haftpflichtschaden wird ja bezahlt.

Aber wie siehts mit der zu erwartenden Strafe aus?

Die Frau die runter gefahren wurde, ging zum Arzt und hat sich ihr Knie anschauen lassen, weil es weh tat. Mehr war aber nicht.

Normalerweise gibt Handy am Steuer 1 Punkt und ich glaub 40,- € Strafe.

Aber wie sieht das aus, wenn ein Unfall mit Personenschaden verursacht wird?

Bleibt es da bei 1 Punkt und 40, - €?
 
Mglw. kommt bald Post von der Staatsanwaltschaft bzgl. fahrlässiger Körperverletzung und ich vermute fast, dass bei nachgewiesener Handytelefoniererei nicht eingestellt wird.
 
Ist ja auch richtig, es ist auch möglich dass die Haftpflicht dich in Regress nimmt.
 
Auszug aus Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung:

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeuges beeinträchtigt werden können…

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Wer erwischt wird, zahlt 40 Euro (Radfahrer: 25 Euro) und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Doch Vorsicht: Sofern das Telefonieren ursächlich war für einen Unfall und dabei jemand verletzt oder gar getötet wurde, findet man sich leicht im Strafgesetzbuch (Paragraph 222 - Fahrlässige Tötung oder Paragraph 229 - Fahrlässige Körperverletzung) wieder.
 
Jau, und genau dann wird die Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.
 
Ich will hier nicht über die Versicherung diskutieren.

Ich arbeite selber in der Finanzbranche und kenne mich in dem Bereich aus.
Daher ist für mich klar, dass es von der Versicherung keinen Regress geben wird.
Deshalb war das auch nicht meine Frage.

Mir geht es eben nur um die Punkte bzw. was noch kommt.
Es geht auch nicht um mich, sondern um einen Kunden von mir.

Ein paar Gerichtsurteile zu der Sache wären vielleicht ganz gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach nicht während des Fahren telefonieren, da kommt es nie zu so einer Situation.

Außerdem kann hier wohl keiner dir weiterhelfen.
 
Danke...:-)

Ja vielleicht hat er ja eine Zeitmaschine...:p

Spaß beiseite....hab leider keine Ratschläge für dich....:-)
 
Naja, wie schon erwähnt hat ein Unfall mit Personenschaden automatisch immer ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Ob das Verfahren - wie im "Normalfall", dem klassischen Verkehrsunfall - eingestellt wird oder noch weitere Konsequenzen nach sich zieht, findet man naturgemäß erst im Laufe des Verfahrens heraus. Fahrverbot/Führerscheinentzug sind da nicht kategorisch auszuschließen. Zumindest Schmerzensgeld ist mehr als wahrscheinlich, wenn die Geschädigte Ansprüche geltend macht, mit "1 Punkt und 40€" wird es also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht getan sein.
 
Die Ansprüche der Geschädigten zahlt ja die Versicherung.

Von daher kann also nichts kommen.

Es geht nur noch um die Strafsache die noch kommt.
 
1. Wird beim Telefonieren ein Unfall verursacht, so kann der Kasko-Versicherungsschutz erlöschen. Durch das Telefonieren steigen die Unsicherheitsfaktoren und somit das Unfallrisiko.

2. Ein weiteres Problem ist die Haftung. Falls ein Unfall durch Telefonieren am Steuer verursacht wird, so ist zwar der Schaden des Unfallgegners durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt, doch Kaskoversicherungen verweigern die Zahlung, wenn dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Deshalb sollte beim Autofahren auf Nummer sicher gegangen werden: Zum Telefonieren immer rechts ran fahren.

3. Grobe Fahrlässigkeit beim Telefonieren während der Fahrt
Oft muss das Gericht klären, ob ein Unfall durch grobe Fahrlässigkeit mitverursacht wurde. Das OLG Koblenz beschied grobe Fahrlässigkeit bei einem Unfall, der entstand, während der Fahrer mit Tempo 170-220kmh auf der Autobahn telefonierte ( 5 U 1639/97).

4. Grobe Fahrlässigkeit bei der Suche nach herunter gefallenem Handy
Grobe Fahrlässigkeit liegt nach Auffassung des OLG Fankfurt am Main auch vor, wenn ein Unfall entsteht, während der Fahrer sich nach einem heruntergefallenen Handy bückt (7 U 214/99).

5. ... Die Benutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung kann nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch äußerst nachteilige Folgen beim Versicherungsschutz haben. Kommt ein Pkw-Fahrer bei überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve von der Fahrbahn ab und hat er wegen der Benutzung seines Handys ohne Freisprecheinrichtung nur eine Hand am Lenkrad, handelt er grob fahrlässig. Folge: Die bestehende Kaskoversicherung muss nicht für den Unfallschaden aufkommen. Urteil des AG Berlin-Mitte vom 04.11.2004 105 C 3123 ...

Ein wenig googeln bringt dich weiter, und, in D. gibt es keine Grundsatzurteile, genau wie es auch in D. keine Sammelklagen gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Radfahrer werden auch ohne Telefonieren gerne mal mitgenommen, liegt aber meist auch an der gänzlichen Unfähigkeit der Radfahrer die ohne selber zu schauen umherfahren.

Da am Auto kein Schaden entstanden ist sind hinweise zur Kasko ziemlich egal, schaden der Radfahrerin wird eh reguliert, bleibt das Telefonieren.
 
MikeBe schrieb:
Ein wenig googeln bringt dich weiter, und, in D. gibt es keine Grundsatzurteile, genau wie es auch in D. keine Sammelklagen gibt.

Choco2 schrieb:
Am Auto selber ist keine Schaden entstanden und der Haftpflichtschaden wird ja bezahlt.

Aber wie siehts mit der zu erwartenden Strafe aus?

Danke MikeBe

Aber wie Heelix schon schrieb, darum gehts hier gar nicht.

Ich habe auch schon selber geschrieben, dass ich versicherungstechnisch vom Fach bin und deshalb weiß, dass wir dabei keine Probleme haben.

1. Fehlt am Auto nichts. Es geht also nicht um die Kaskoversicherung.
2. Zahlt eine gute Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit.
3. Müsste es sich um eine Obliegenheitsverletztung handeln, damit einem die Kfz Haftpflicht in Regress nehmen kann. Mit Handy am Steuer zählt aber nicht zu den Obliegenheitsverletzungen.

-> Fazit wie schon mehrfach von mir geschrieben und ja, ihr könnt es mir glauben, es wird keine Probleme mit der Versicherung geben. Deshalb ist das ja auch nicht meine Frage! ;)
 
Wird jetzt OT, aber wie erkenne ich eine "gute" Kaskoversicherung im Vorfeld. Ich bekomme im April ein neues Auto, und das muss ja auch versichert werden........deshalb meine Frage.
 
Einen Fachmann in dem Bereich fragen.
Der kennt dann auch das Kleingedruckte in den Verträgen.
 
Die Frage ist doch, stellt die Geschädigte eine Anzeige bzw. hat dies schon getan. Wenn nein, obliegt es halt der Polizei die das ganze aufgenommen hat ob sie dies weiter an die Staatsanwaldschaft gibt (STichwort grobe Fahrlässigkeit). Sollte dies eintreffen, dann wird dein Kunde bestimmt noch Post bekommen.

Vielleicht sollte dein Kunde sich auch einfach mal mit seinem Rechtsanwalt beraten.
 
ob die Strafe höher ausfallen mag als 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Und wenn dem Verursacher grobe Fahrlässigkeit deswegen (Telefonieren) nachgewiesen werden kann, können auch noch einige Punkte dazu kommen, das Bussgeld wird entsprechend höher ausfallen. Und wenn er bereits Punkte bekommen hat in der letzten Zeit, kann sich das auch noch negativ auswirken (je nachdem wofür). Das entscheidet sich aber erst anhand des Berichtes, den die Polizei vor Ort erstellt. Die Bussgeldstelle hat den Unfall ja nicht aufgenommen.
Ist der Unfall denn überhaupt polizeilich aufgenommen worden, kann man bislang nicht ersehen.
Bei Körperverletzung wird immer ein Verfahren eingeleitet, da muss kein Geschädigter eine Anzeige erstatten, wenn die Polizei es aufgenommen hat.
ging zum Arzt und hat sich ihr Knie anschauen lassen
Da die Frau sich zum Arzt in Behandlung begeben hat, macht die Krankenkasse da bestimmt auch schon Druck.
 
werkam schrieb:
Bei Körperverletzung wird immer ein Verfahren eingeleitet, da muss kein Geschädigter eine Anzeige erstatten, wenn die Polizei es aufgenommen hat.
Was meistens aber eher ereignislos eingestellt wird, selbst bei eigens gestellter Anzeige. Zur Verhandlung kommt es nur sehr selten und bei besonders schweren Fällen bzw gleich mehreren Geschädigten - so zumindest meine Erfahrungen.
Wenn es (hoffentlich) doch soweit kommt, dann muss man meistens mit einer Geldstrafe, die sehr variablel ist, rechnen.
 
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