(Mit)störerhaftung - Wie absichern?

Smagjus

Vice Admiral
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Feb. 2011
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6.146
Folgende Situation: Jemand aus meiner Familie möchte meinen DSL Anschluss von der Telekom mitbenutzen. Nun weiß ich aber nicht, was dieser im Internet alles treibt und würde mich diesbezüglich gerne absichern.

Nun fallen mir zwei Wege ein, von denen ich nicht 100%ig weiß, ob sie für mich funktionieren.

1. Der technische Weg:
Ich würde bestimmte Filesharing Ports und P2P Anwendungen über die Fritzbox sperren.

Ist Filesharing dann ausgeschlossen oder gibt es (simple) Lücken in der Denkweise? Klar könnte er immernoch Rapidshare o.ä. nutzen, der Schaden, der dabei entsteht, wäre aber gering und würde das Nutzungsverhältnis umgehend beenden.

Traffic mitschneiden darf ich so weit ich weiß nicht. Wie sieht es aus, wenn ich mir schriftlich sein einverständnis einhole? Bin ich dann abgesichert?

2. Der juristische Weg:
Ich würde mir eine schriftliche Unterlassungserklärung einholen oder das, was ihr mir vorschlagt. Ein Restrisiko würde hier wohl aber bleiben, wenn es unwahrscheinlicherweise zu einem Gerichtsverfahren kommen würde. Außerdem muss ich im Zweifelsfall beweisen, dass ich es nicht war. Was würde eigentlich passieren, wenn ich tatäschlich nachweisen könnte, dass ich es nicht war, aber immernoch zwei weitere Personen den Anschluss nutzen?


Das wären meine Ideen und Fragen. Ich bin für alle eure Meinungen offen, werde aber, wenn es grobe Unklarheiten geben sollte, noch eine Meinung von einem Rechtsanwalt einholen (diese wäre dann aber auch unverbindlich!).
 
Hi,

das was du brauchst ist Rechtsberatung und Rechtssicherheit - ein Internetforum ist eine denkbar schlechte Quelle für so etwas. Nimm ein paar Euro in die Hand (ausser ihr habt eine Rechtsschutzversicherung) und rede mit einem Anwalt.

Grundsätzlich muss nicht zwingend der Anschlußinhaber haften, wenn der dringende Verdacht besteht, dass ein Mitbenutzer der eigentliche Überltäter ist (siehe Juraforum). Trotzdem: Mit Anwalt klären, was du machen kannst / musst.

VG,
Mad
 
Ich würde mir aber gerne Idee einholen bevor mit leerem Kopf zu einem Anwalt gehe. Deswegen das Forum.
 
Was sind den "Filesharing Ports"? Normalerweise kannst du jedes Programm auf einen beliebigen Port kommunizieren lassen. Zusaetzlich gibt es noch UPnP, wo die Programme sich selber einen Port greiffen koennen, falls die Option im Router aktiviert ist.
Aber mal eine andere Frage: klappt das in der Familie nicht mehr mit reden? Seit wann holt man bei seinen Familienmitgliedern alles schriftlich ein oder geht sogar ueber einen Anwalt? Oder hat deine Familie was mit Mafia zu tun :evillol:
 
Ähm, wenn es jemand aus deiner Familie ist, kannst du dann nicht einfach mit dieser Person reden?
 
Hallo, sobald Du den Zutrit in Dein Internet gestattest oder ermöglichst bist Du haftbar.
Da nützen Dir keine schriftlichen Absicherungen.
Habe das Thema gerade über den Rechtsweg erlebt und kein Recht bekommen.
 
@distrophik
UPnP ist abgeschaltet, brauchte ich nie und ich war überrascht, wie sich plötzlich 14 Programme eingetragen hatten, die auch ohne funktioniert haben, als ich mal testweise die Option eingeschaltet hatte.

Wenn ich Bedenken habe, weil derjenige nicht das gleiche Verwantwortungsbewusstsein wie ich besitzt, dann ist das doch legitim.

ottkog schrieb:
Hallo, sobald Du den Zutrit in Dein Internet gestattest oder ermöglichst bist Du haftbar.
Habe das Thema gerade über den Rechtsweg erlebt und kein Recht bekommen.
Das ist natürlich ein Rückschlag für mich. Ich habe nur von ähnlich gelagerten Fällen gelesen, wo die Kinder im Haushalt Illegales getan haben, die Eltern aber eben nicht haftbar gemacht werden konnten. Ein OLG, welches weiß ich nicht, hat diesen Fall entschieden.

In meinem Fall handelt es sich aber um eine erwachsene Person.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist jetzt zwar keine Lösung aber einer Person der ich nicht voll vertraue, würde ich keinen Zugang zu meinem Internetanschluss geben.
Besonders wenn er aus der Familie kommt und du Bedenken hast würde ich mir darüber nochmal Gedanken machen. Muss ja was dran sein wenn man einem Familienmitglied die legale Nutzung eines Internetanschluss nicht zutraut ;)
 
Falls dein Router sowas unterstuetzt, koenntest du fuer diese Person eine Whitelist mit Adressen erstellen auf die er/sie zugreiffen daft. Dann hast du die totale Kontrolle ueber den Internettrafic zu einem bestimmten Computer. Nachteil waere wohl, dass diese Person oefter ankommt, damit du eine weitere Adresse freischaltest.
 
@realAudioslave
Damit kann er nur verhindern, dass Gaeste, die eine WLAN Verbindung nutzen keinen Zugriff auf das lokale Netzwerk haben. Das verhindert aber nicht, dass die Gaeste illegale Inhalte aus dem Internet runter-/hochladen.
 
Smagjus schrieb:
1. Der technische Weg:
Ich würde bestimmte Filesharing Ports und P2P Anwendungen über die Fritzbox sperren.

Das ist nur mit einem erheblicheren Aufwand und selbst da nicht zu 100% möglich. Mit einer Fritzbox sicherlich nicht, da benötigst du so was wie eine IPS (Intrusion Prevention Systeme) die mit regelmäßigen Signaturen versorgt wird. Die günstigsten Router die das können kosten ab 400€ aufwärts (z.B. Draytek VigorPro 5300)
 
Schlag dir den technischen Weg aus dem Kopf. So simpel wie du diesen beschreibst ist es nämlich leider nicht.
Du kannst jede Anwendung über jeden Port laufen lassen. Ein simples sperren von Ports wird dich also nicht weiter bringen.
White- und Blacklists helfen nur für das besuchen bestimmter Seiten, mehr aber leider auch nicht. Somit bringt auch das dich nicht oder nur kaum weiter.
Es gibt zwar verfahren, mit denen du gegenüber Laien und Hobby-Experten Sicherheit erlangen kannst, allerdings ist das ganze nicht mehr ganz Trivial und auch mit ein paar € an Kosten verbunden.

Versuche es wenn eher über den zweiten Weg und konsultiere dafür irgend eine Rechtsberatung.
Alternativ könnte auch Vertrauen und entsprechend Absprachen innerhalb der Familie helfen.
 
deagleone schrieb:
Der Betreiber haftet nicht Grundsätzlich...

Klick mich Hart!
Hier in dem Fall geht es um Ehegatten oder Verwandte 1. Grades. Das wird an einer Stelle auch als Entscheidungsgrundlage hervorgehoben. Das trifft auf meinen Fall leider nicht zu. Trotzdem danke für den Tipp.

realAudioslave schrieb:
Das würde mir in der Tat weiterhelfen, aber nicht im Bezug auf das rechtliche Problem. Außerdem muss man sagen, dass ich einen zweiten Router verwenden würde, der entsprechend konfiguriert ist.


Hohe Kosten, enormer Aufwand, kein Wunder, dass ich kaum Infos zu dem Thema finden konnte. Ich tendiere mittlerweile auch eher dazu, es sein zu lassen.

@eRacoon
Du hast natürlich Recht, trotzdem bin ich jetzt sehr daran interessiert, ob eine eindeutige Klärung der Frage möglich ist. Sieht wohl so aus, als würde ich bei einem Anwalt beraten lassen müssen. Dann kann ich immernoch entscheiden.
 
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