Smagjus
Vice Admiral
- Registriert
- Feb. 2011
- Beiträge
- 6.146
Folgende Situation: Jemand aus meiner Familie möchte meinen DSL Anschluss von der Telekom mitbenutzen. Nun weiß ich aber nicht, was dieser im Internet alles treibt und würde mich diesbezüglich gerne absichern.
Nun fallen mir zwei Wege ein, von denen ich nicht 100%ig weiß, ob sie für mich funktionieren.
1. Der technische Weg:
Ich würde bestimmte Filesharing Ports und P2P Anwendungen über die Fritzbox sperren.
Ist Filesharing dann ausgeschlossen oder gibt es (simple) Lücken in der Denkweise? Klar könnte er immernoch Rapidshare o.ä. nutzen, der Schaden, der dabei entsteht, wäre aber gering und würde das Nutzungsverhältnis umgehend beenden.
Traffic mitschneiden darf ich so weit ich weiß nicht. Wie sieht es aus, wenn ich mir schriftlich sein einverständnis einhole? Bin ich dann abgesichert?
2. Der juristische Weg:
Ich würde mir eine schriftliche Unterlassungserklärung einholen oder das, was ihr mir vorschlagt. Ein Restrisiko würde hier wohl aber bleiben, wenn es unwahrscheinlicherweise zu einem Gerichtsverfahren kommen würde. Außerdem muss ich im Zweifelsfall beweisen, dass ich es nicht war. Was würde eigentlich passieren, wenn ich tatäschlich nachweisen könnte, dass ich es nicht war, aber immernoch zwei weitere Personen den Anschluss nutzen?
Das wären meine Ideen und Fragen. Ich bin für alle eure Meinungen offen, werde aber, wenn es grobe Unklarheiten geben sollte, noch eine Meinung von einem Rechtsanwalt einholen (diese wäre dann aber auch unverbindlich!).
Nun fallen mir zwei Wege ein, von denen ich nicht 100%ig weiß, ob sie für mich funktionieren.
1. Der technische Weg:
Ich würde bestimmte Filesharing Ports und P2P Anwendungen über die Fritzbox sperren.
Ist Filesharing dann ausgeschlossen oder gibt es (simple) Lücken in der Denkweise? Klar könnte er immernoch Rapidshare o.ä. nutzen, der Schaden, der dabei entsteht, wäre aber gering und würde das Nutzungsverhältnis umgehend beenden.
Traffic mitschneiden darf ich so weit ich weiß nicht. Wie sieht es aus, wenn ich mir schriftlich sein einverständnis einhole? Bin ich dann abgesichert?
2. Der juristische Weg:
Ich würde mir eine schriftliche Unterlassungserklärung einholen oder das, was ihr mir vorschlagt. Ein Restrisiko würde hier wohl aber bleiben, wenn es unwahrscheinlicherweise zu einem Gerichtsverfahren kommen würde. Außerdem muss ich im Zweifelsfall beweisen, dass ich es nicht war. Was würde eigentlich passieren, wenn ich tatäschlich nachweisen könnte, dass ich es nicht war, aber immernoch zwei weitere Personen den Anschluss nutzen?
Das wären meine Ideen und Fragen. Ich bin für alle eure Meinungen offen, werde aber, wenn es grobe Unklarheiten geben sollte, noch eine Meinung von einem Rechtsanwalt einholen (diese wäre dann aber auch unverbindlich!).