Mix-CD verteilen zu Promozwecken - Rechtslage?

Nose

Lieutenant
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Moin!

Folgender Fall: Ich organisier ein Event in einer Gaststätte, das zum Zwecke der Profilierung dieser Gaststätte.
Ich mach öfters so Events, rechtlicher Rahmen ist ne GbR.

Frage: Ich würde gerne ein paar cds brennen und die dort an gäste verteilen mit denen ich mich unterhalten hab. der gaststätteninhaber hätte nix dagegen. die cds sind mix cds die ich selbst zusammengestellt hab, aber es sind lauter stücke von verschiedenen, käuflich zu erwerbenden, alben, sprich da stehen überall mir unbekannte künstler dahinter, bzw deren labels!

Wie ist da die rechtliche Lage? wenn ich n paar solche cds verteil um die leute von meinen dj-fähigkeiten und meinem musikgeschmack zu überzeugen, darf ich das? ich verlang ja nix für die cds sondern verschenk die nur, und das auch nicht wahllos sondern an leute mit denen ich mich davor eingänig unterhalten habe.

ich hab ja zweifel dass ich das darf, hab aber schon gehört das wäre rechtlich okay.

vielen dank schonmal für eure antworten, und wär super ihr könntet das evtl sogar mit den entsprechenden paragraphen unterfüttern! :)

mfg
 
Wenn du an die Gema zahlst darfst du das ja... ansonsten falls dich jemand erwischen würde rechnen die den entstandenen schaden aus und klagen es ein ...

Evtl solltest mal was eigenes produzieren, dann siehts anders aus.
 
Da du die rechte an den Titeln nicht besitzt ist es einfach: Das was du vorhast ist Illegal.
 
Sofern du nicht die Originale verteilst und kein Geld damit verdienst, haben die Musiker ja keinen "verlust", also rein LOGISCH sollte es gehen, aber LOGIK ist ja nicht jedermanns Sache (vor allem in Rechtsfragen :P).
 
ok, vielen dank schonmal für die antworten.
allerdings wär das ja mehr so auf privat-freundschaftlicher basis dass ich die cds verschenk, die werden ja nicht ausgelegt sondern nur an n paar wenige gäste verteilt mit denen ich mich davor unterhalten hab, ist es trotzdem illegal!?


ja, genau, wie cheetah sagt, ich verdien ja kein geld durch das verteilen der cds! wie ist das also?

mfg und nochmal danke! :)
 
Es handelt sich um Mixtapes (Übergänge/zusätzliche Effekte usw.) oder ? versuch dich am besten bei den dj's zu informieren bzw. in den Foren da bist du glaub ich besser bedient.

dj smoke: http://www.djsmoke.net/?page_id=9

früher boten die dj`s die mixtapes kostenlos auf ihren Homepages an. Weis leider nicht wie des heute ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cheetah1337 schrieb:
Sofern du nicht die Originale verteilst und kein Geld damit verdienst, haben die Musiker ja keinen "verlust", also rein LOGISCH sollte es gehen, aber LOGIK ist ja nicht jedermanns Sache (vor allem in Rechtsfragen :P).

Denkste wenn ich nen Kinofilm im Kino aufnhme und die Kopien dann verschenke ist es logischerweise legal?

also logisch ist an deiner aussage nichts ;)

Um ein Lied auf CD brennen zu dürfen musst du
1.ein Gewerbe haben mit Umsatzsteuernummer
2. Mit der Gema einen Vertrag eingehen indem du genaue daten von der CD angibts, wieviele CD´s zb als Promo dienen, Verkaufspreis, Stückzahl ... wie lange jedes Stück ist ..... bla bla bla ... dann bekommst du Antwort indem auch steht wieviele CD gepresst werden dürfen ... und wie hoch deine Kosten an die Künstler sind, ist es eine Mix CD sind die kosten pro track und CD glaube unter 1€, genau weiss ich das nicht mehr, ist nämlich shcon 1 Jahr her seitdem ich die Unterlagen durchgeschaut habe ;)

das ganze dauert auch paar wochen ... ist halt Bürokratisch geregelt und man braucht echt viel verständniss, kannste aber auch bei Gema alles nachlesen, nur verstehen wirst du davon evtl 20% ^^

Den Verlust bzw den Umsatz die der Künstler nicht gemacht hat weil es ja schwarz gebrannt wurde ist damit gemeint, also jedes lied was man vervielvältigt bringt verluste ein, ob du es nun verkaufst oder verschenkst, der endverbraucher hat das LIED ohne dafür an das Label gezahlt zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tracherus: "Sofern du nicht die Originale(!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) verteilst .."
Also impliziert das, dass er etwas daran verändert hat!
Versuch nicht mir meine eigenen Worte umzudrehen!
 
ist doch so wie beim zitieren. Sobald du an dem Satzbau was veränderst brauchst du keine Quellen angaben mehr.
 
saugut, danke v.a. an Trackerus!

wenn ich das jetzt trotzdem mache, kann ich dann hinterher zur gema gehen und sagen, "guckt mal, das und das hab ich gemacht, bräuchte noch ne lizenz dafür!"? oder muss ich, wenn die das (vielleicht auch über dritte) mitbekommen gleich mit ner überzogenen forderung rechnen? würde das nämlich gerne machen, aber hab die zeit definitiv nichtmehr das zu machen, weil das morgen ist....ja, ich weiß ich bin früh dran, und nein, ich hab mich noch nicht festgelegt ob ichs mach oder nicht! :)

mfg
 
Cheetah1337 schrieb:
@Tracherus: "Sofern du nicht die Originale(!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) verteilst .."
Also impliziert das, dass er etwas daran verändert hat!
Versuch nicht mir meine eigenen Worte umzudrehen!

Es ist illegal, ob er nun die orginalen oder gebrannten cd´s verteilt ...
Er könnte aber auch zB. den Künstler anschreiben und Ihn bitten einen Remix mit seinem Namen zu machen, dann steht es Ihm frei diesen Track zu brennen, verkaufen, verschenken was auch immer er mag.
Nur wird der Künstler eher nein sagen oder 5.000 € dafür nehmen, jedenfalls ist es so in der Electro Music branche, oder du kennst einen von den Künstlern, dann machen die es auch gerne so ;)

Ich drehe dir dein Wort nicht um, aber wo ist da der Unterschied zwischen Orginal und der MixCD welche er verschenken will ;)
Der Künstler ist auf der CD, auch wenn es nur paar Secunden von Ihm sind, das Komplette Werk ist geschützt ...

Natürlich kann er die CD´s verschenken, nur wenn die Gema mal da ist hat er schlechte karten für die Zukunft ... wird sehr sehr teuer ...
Ergänzung ()

Nose schrieb:
saugut, danke v.a. an Trackerus!

wenn ich das jetzt trotzdem mache, kann ich dann hinterher zur gema gehen und sagen, "guckt mal, das und das hab ich gemacht, bräuchte noch ne lizenz dafür!"? oder muss ich, wenn die das (vielleicht auch über dritte) mitbekommen gleich mit ner überzogenen forderung rechnen? würde das nämlich gerne machen, aber hab die zeit definitiv nichtmehr das zu machen, weil das morgen ist....ja, ich weiß ich bin früh dran, und nein, ich hab mich noch nicht festgelegt ob ichs mach oder nicht! :)

mfg

Musst du vor der Pressung machen.

Bei uns war das so, wir haben LP´s pressen lassen, mit eigenen Künstlern ...
das Presswerk hat die Platten solange nicht gepresst bis wir den schein von der Gema hatten.

Natürlich sind auch diese Werke geschützt und die Gema kümmert sich auch drum ;)

Als Promo CD von deinen DJ künsten gibt es aber auch eine Möglichkeit es auf legalen Wege zu verteilen, da die CD ja im Idealfall 1-2x vom Producer/Kunden gehört wird und fertig.
Musst nur echt aufpassen das keiner die CD zb vervielvältigt und unter deinem Namen unter die Leute bringt ...

Wie du siehst ist es legal wenn du es so machst und illegal wenn du es etwas anders machst ...
alles verwirrend bei der Gema ...

hier mal ein Link der für dich hilfreich sein sollte, oder auch nicht ;) ist halt die Gema

Selbst gebrannte CDs
Tonträger (Vinyl, MC, CD, Minidisc und Digital Compact Cassetten)

Alle Lieblingssongs hintereinander anhören, ohne permanent an der Stereoanlage stehen zu müssen, ist dank selbst gebrannter CDs – und im privaten Rahmen – kein Problem und nicht lizenzpflichtig.

Wer aber zur Unterhaltung seiner Gäste, Kunden oder Besucher Musik von selbst zusammengestellten Tonträgern wiedergibt, nimmt eine Vervielfältigung der genutzten Stücke im Sinne des Urheberrechtes vor, und das damit verbundene Nutzungsrecht muss zuvor von der GEMA erworben werden: bitte informieren Sie sich hier weiter (Ansprechpartner über Bezirksdirektions-Suche).

Wieder anders sieht die Sachlage aus, wenn die Vervielfältigung der Musik dem Erwerbszweck dient. Durch die Entrichtung der Leermedien- und Speichergerätevergütung sind nämlich nur Vervielfältigungen für den persönlichen, privaten Gebrauch abgegolten.
Werden die vervielfältigten Stücke jedoch öffentlich wiedergegeben, ist eine Gebühr darauf fällig – dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn DJs sich zur öffentlichen Wiedergabe bestimmte Musik auf selbst gebrannten CDs zusammenstellen. Bitte informieren Sie sich hier weiter (Ansprechpartner: ZPÜ).

Wenn Sie Ihre Produktion nicht im Presswerk herstellen lassen möchten, sondern Ihre CDs und (Ton-)Träger selbst brennen, nutzen Sie bitte die folgenden Lizenzierungsunterlagen (Ansprechpartner Direktion Vervielfältigungsrechte und Ausland):
Ergänzung ()

Also du siehst es kommt immer drauf an wofür und für wen ...
mal ist es legal und mal illegal, hörst du es zB über Kopfhörer in der U-Bahn ist es legal hast du einen Lautsprecher dran ist es Illegal ...

Auf den Blickwinkel kommt es an ;)
 
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@ Fr34k8885

Öhm, nein. Auch wenn Du den Satzbau veränderst -- solange das Wissen nicht von Dir, sondern von jemand anders stammt, hast Du die Quelle per Fußnote und im Inhaltsverzeichnis offenzulegen. Zumindest in einer wissenschaftlichen Arbeit.

Fröhliches Umformulieren ohne Nennung der Originalquelle erfüllt den Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung. Auch bei einer Magister- oder Examensarbeit wird da die Luft sehr schnell sehr dünn, weil man auch da meist an Eides Statt versichern muss, die Arbeit eigenständig und nur unter Zuhilfenahme der angegebenen Mittel angefertigt zu haben. Wer dann also das geistige Eigentum anderer umformuliert, aber nicht kenntlich macht, verstößt dagegen und macht sich angreifbar.
 
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Cheetah1337 schrieb:
Sofern du nicht die Originale verteilst und kein Geld damit verdienst, haben die Musiker ja keinen "verlust", also rein LOGISCH sollte es gehen, aber LOGIK ist ja nicht jedermanns Sache (vor allem in Rechtsfragen :P).
cool. somit ist filesharing und streaming vollkommen legal, da man dafür ja nicht bezahlen muss.
glaubst du eigentlich diesen schwachsinn?:stock:
 
Zumindest früher (habe mich auch schon ~5 Jahre nicht mehr damit beschäftigt) war das Mixen und abspielen verschiedener Songs legal, solange die einzelnen Teil-Stücke kürzer als 30s waren.
Oder anders gesagt: Solange du nur weniger als 30s eines Liedes nimmst, bist du nicht lizenfpflichtig. (fällt dann unter "Vorführ-Sampler")

Aber es stimmt schon, die Gema macht es sich mit ihren zig Regeln selbst nicht gerade einfach.
 
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