Mobilcom unverschämte Abzocke

D

DefconDev

Gast
Ich bin seit 2002 kunden bei Mobilcom, mit einem d2 vertrag, jetzt habe ich zum ersten mal in meiner Vertragszeit nicht die rechnung zahlen können bzw. die lastschrift von ca. 40 wurden zurückgebucht. Jetzt wollen die in meiner neusten rechnung natürlich die alte forderung von 40€ vom vormonat und meine aktuelle offene rechnung mit einem schlag begleichen. Jetzt musste ich aber feststellen dass die eine gebühr für rücklastschirft von 3 euro genommen haben und nocheinmal einen netto betrag von ca. 14€ (ohne Mwst) für eine bearbeitungsgebühr.

Als ich das las bin ich mal total ausgeflippt, erstmal ich bin 8 Jahre da kunde , es gab nie probleme, zweitens selbst wenn ich das nicht wäre ist eine so unverschämt hohe gebühr überhaubt rechtens? Mich würde mal die kosten nutzen analyse des betrages interessieren, wahrscheinlich zwei mausklicks und dafür 14 euro verlangen.
 
gibt es zu der Bearbeitungsgebühr ein gesetzt das es regelt, denn das ist nicht normal
 
1. Erstmal da anrufen und nachfragen.

2. Was steht in deinem Vertrag was passiert wenn dein Konto nicht gedeckt sein sollte. Die sichern sich da meist ab. Hast wohl warscheinlich keine Chance. Aber anrufen und versuchen kann mans mal.

Grüße
 
bearbeitungsgebühr für rücklastschrift hast du überall auch die höhe ist vollkommen legitim. die 3€ werden warscheinlich die kosten von der bank für die rücklastschrift sein. von daher nicht unnötig aufregen und schauen das das konto zukünfig gedeckt ist oder die einzugsermächtigung stornieren und in zukunft per rechnung bezahlen.
man könnte die hotline mal anrufen und auf kulanz hoffen evtl. erlässt man dir die kosten, aber das sollte in einem netten ton kommen!

/edit:

grad mal die aktuelle mobilcom preisliste durchgeschaut, da bist sogar noch billig weggekommen. bei aktuellen verträgen kostet die rücklastschrift 19.95€ :D
 
Zuletzt bearbeitet:
kündigen, wechseln.

ansonsten umstellen auf überweisung und den strittigen betrag nciht bezahlen. gerichtlich werden die den niemals durchsetzen, weil er 1. zu gering ist und 2. nachgewiesen werden muß.
 
@tm0975: es gibt keinen betrag der zu gering fürs gericht ist...

es gab mal einen fall wo einer wegen 98 cent vor gericht war... und sie glaub ich auch bekommen hat...
 
Die 3 € berechnet deine Bank für das zurückbuchen...

14 € ist aber schon echt krass.

bei telekom hab ich mal 5 € bezahlt und bei debitel 10 €....kam zum Glück nur jeweils 1 x vor...bei den Preisen
 
Tja, das ist schon doof, aber du hast bei der Erteilung der Einzugsermächtigung zugesichert, dass du dafür Sorge trägst, dass dein Konto immer gedeckt ist. Die 14 Euro werden Mobilcom von ihrer Bank für den geplatzten Einzug in Rechnung gestellt, und die berechnet dir Mobilcom eben weiter, weil du für den geplatzen Einzug verantwortlich bist. Und wenn du Pech hast, wird deine Bank dich auch noch mit Gebühren belasten. Da sind doch die 3 Euro von Mobilcom noch ein richtiges Schnäppchen, oder siehst du das anders?
 
Amarok2 schrieb:
@tm0975: es gibt keinen betrag der zu gering fürs gericht ist...

es gab mal einen fall wo einer wegen 98 cent vor gericht war... und sie glaub ich auch bekommen hat...

Das ist so halb generell richtig ;)

Im Zivilverfahren gibt es sowas natürlich nicht, im Strafverfahren gibt es in der STPO (Strafprozessordnung) einen Paragraphen der sich auf das Opportunitätsprinzip bezieht, ergo der es der Staatsanwaltschaft ermöglicht zu entscheiden ob sie eine Anklage erhebt oder nicht (bei Bagatelldelikten), also Delikte bei denen kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

edit: -> ein Strafantrag (Verlangen einer geschädigten Person, das jemand wegen einer Gesetzesübertretung strafrechtlich verfolgt wird) ist natürlich von dem ausgenommen; wird jedoch dann auch wieder zu einer privatklage wenn diese abgelehnt wird

Zum Threadersteller: Natürlich ist das von der Mobilkom legitim, eine Gebühr zu verlangen, die Höhe ist wahrscheinlich auch noch zumutbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
zumutbar???? 14 euro ohne steuer???? Ich bin 8 jahre kunde, und so behandelt man kunden wenn die einmal in zahlungsschwierigkeiten kommen? Ich halte das für ne unverschämte abzocke, weil das überhaubt nicht in relations zu irgend was steht.
 
was hat das mit abzocke zu tun? du hast leistungen in anspruch genommen und diese nicht bezahlt - basta. oder meinst du man hat automatisch kredit, der sich mit steigender dauer des kundenverhältnisses erhöht?

mobilcom muss dir den handyanschluss zur verfügung stellen und du musst das bezahlen. wenn die 2 tage ihren verpflichtungen nicht nachgekommen wären, würdest du auch meckern (zu recht) und nichts anderes machen die hier auch.

bzgl. der höhe der gebühren/kosten schau in die von dir akzeptierten agb. wenn dir die höhe nicht passt, musst du zivilrechtlich dagegen vorgehen. es gibt meines wissens nach kein urteil, das die höhe der gebühren begrenzt. maximal ist von "angemessen" bzw. "kostendeckend" die rede.
 
Zuletzt bearbeitet:
keine abzocke .. sondern grundsätzlich legitim.

zu dem werden solche sachen nicht von einer person abgewickelt .. sondern oft völlig automatisiert generiert.

mein tipp .. erstmal beruhigen .. dann mit deinem anliegen dort anrufen und der anderen person am hörer ruhig und freundlich erklären, dass du dafür nicht wirklich verständnis hast.
und ob es nicht möglich sei .. die 14€ netto gebühr dort rauszunehmen.
imerhin bist du seit 8 jahren treuer und zuverlässiger kunde.

funktioniert das nicht ..

setz ein offizielles beschwerde schreiben auf. aber auch das formuliere in einem angebrachten ton (dort sitzen auch nur menschen die ihre brötchen verdienen müssen wie jeder andere auch!) ...

diesem schreiben fügst du dann noch deine "fristgerechte" kündigung zum termin xy bei.
in dieser kannst du ja nochmal den kommentar einfließen lassen warum du kündigst.

entweder kommt eine bestätigung .. oder ein entschuldigungsschreiben mit einem kleinen teil erlass des betrags.
 
15 [...] Im Fall des Lastschriftverfahrens wird typischerweise nur ein geringer Anteil der Lastschriften infolge mangelnder Deckung auf dem Schuldnerkonto oder infolge Widerspruchs rückbelastet, so dass sich die Beklagte insoweit auf die Buchung und Bearbeitung dieser Rückbelastungen beschränken kann. Bei den hierfür anfallenden Personalkosten handelt es sich, unabhängig davon ob eigenes oder fremdes Personal eingesetzt wird, nicht um einen Schaden der Beklagten durch die Rücklastschrift, sondern um Aufwendungen zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Vertrags, die der Beklagten trotz der vorgenommenen Beschränkung auf bestimmte bargeldlose Zahlungsarten verblieben sind. Das betriebswirtschaftliche Interesse der Beklagten, diese verbliebenen Kosten anteilig auf diejenigen Kunden umzulegen, die eine Rücklastschrift verursacht haben, rechtfertigt keine Abweichung von dem Grundsatz, dass der Schädiger nur für entstandene Schäden, nicht aber für Aufwendungen zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags einzustehen hat.

19 Den Verwaltungsaufwand, der durch das zu erwartende vertragswidrige Verhalten einer bestimmten Anzahl von Kunden entsteht, ohne im Einzelfall als Schaden ersatzfähig zu sein, weist die gesetzliche Regelung dem Aufgabenkreis des Unternehmers zu. Dieser Verwaltungsaufwand ist daher vom Unternehmer auch dann allein zu tragen, wenn er sich abgrenzen lässt; er kann nur bei der Bildung des Preises für die Hauptleistung berücksichtigt werden.

20 c) Die Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift ist auch keine Vergütung für vertraglich geschuldete Zusatzleistungen der Beklagten. Solche Zusatzleistungen sind vertraglich nicht geregelt; der Kunde hat hierauf keinen vertraglichen Anspruch. Soweit die Beklagte vorträgt, sie sei kraft Gesetzes verpflichtet, ihre Kunden zu informieren, wenn kein ordnungsgemäßer Zahlungseingang erfolgt sei, kann sie für die ihr obliegende Erfüllung einer vertraglichen Nebenpflicht aus der Lastschriftabrede kein Entgelt von demjenigen beanspruchen, in dessen Interesse die Informationspflicht besteht. Der Aufwand, für den die Beklagte die Gebühr beansprucht, entsteht im Übrigen auch nicht in erster Linie durch die Erfüllung der Informationspflicht, sondern durch die von ihr geschilderten weiteren Maßnahmen, mit denen einerseits der Zahlungseingang überwacht und andererseits die Beförderung des Kunden auch bei Zahlung in letzter Minute noch sichergestellt werden sollen.
BGH, Urteil vom 17. 9. 2009 - Xa ZR 40/ 08


Die Verbraucherzentrale NRW rät: Wer per Lastschrift zahlt, muss für ausreichende Kontodeckung sorgen. Platzt die Abbuchung, hat der Kunde deshalb für anfallende Mehrkosten der Transaktion aufzukommen, welche die Bank dem Anbieter in Rechnung stellt. Und diese muss der Anbieter auf Euro und Cent nachweisen. Mit mehr als zehn Euro können die Fremdkosten in der Regel nicht zu Buche schlagen.

http://www.vz-nrw.de/UNIQ128519226703054/link611151A.html

Wenn die EUR 3,00 die Gebühr für die Rücklastschrift sind, wären genau diese EUR 3,00 als Schadenersatz zu erstatten.
 
Der Fehler liegt bei dir. Ich kann also nur schwerlich nachvollziehen, warum du hier so ein Fass aufmachst.

Du hast dir damals, wohl aufgrund der deutlich besseren Konditionen, einen Vertrag bei Mobilcom zugelegt und nicht z.B. bei T-Mobile. Während T-Mobile da durchaus auch mal kulant agiert und solche Gebühren in der Regel sowieso deutlich günstiger sind, hat man bei Mobilcom eben einen günstigen Tarif und dafür höhere Gebühren für Zusatzleistungen.


Bring und halte deine Finanzen in Ordnung und du musst dich nicht über böse, fiese, gemeine Unternehmen aufregen, die einfach nur problemlos ihr Geld haben wollen.
 
@C3rone:
Unterstellungen, keinen Ratschlag und Unwissenheit.
All das beinhaltet dein überflüssiger Kommentar.

@reactor1:
Danke für das Zitat und die Quellennachweise!
Besonders Punkt 19 ist interessant (entspricht deinem Fazit).
 
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Nein hast du mal überhaupt nicht, ich hatte damals null ahnung welcher anbieter der günstigste ist das steht auch gar net zur debatte. Ich bin seit 8 JAHREN KUNDE DORT, habe mir NIE was schulden kommen lassen, ich telefoniere seit ein paar jahre net ewnig dort, das heisst die verdienen schon gut an mir. Wenn ich gerade erst zwei jahre kunde dort wäre , könnte ich fast damit leben. ABER 14 EURO NETTO, für wahrscheinliche ZWEI MAUSKLICKS die BETRÄGE zu bearbeiten??? STEHT für mich keinsterweise in einer relation zum arbeitsaufwand.

Ich nenne sowas einfach nur scheisse dass treue Kunden mit so einer so dermaßen übertiebene gebühr abgefertigt werden. Ich bin schliesslich der Kunder der für den gewinn sorgt und nett die Neukunden.
Hier geht es mehr um kulanz oder feingefühl für langjährige Kunden, und ich bin echt erstaunt was manche hier für einen mist schreiben, das zeigt mal wieder wie weit verbreitet die service Wüste deutschland ist.
Ergänzung ()

Heretic Novalis schrieb:
mobilcom muss dir den handyanschluss zur verfügung stellen und du musst das bezahlen. wenn die 2 tage ihren verpflichtungen nicht nachgekommen wären, würdest du auch meckern (zu recht) und nichts anderes machen die hier auch.

Also mal ganz ehrlich, wenn irgend ein anbieter mal nicht seinen dienst leistet dann ärger ich mich natürlich, aber ich kann leider keine gebürh verlangen, meist muss ich beim betreiber anrufen dafür auch nochmal geld blechen dass er das wieder gerade rückt, und glaube mir dass hatte ich schon oft, 1&1, telekom, Alice, Unitymedia, Aol, all diese und viele weitere unternehmen durfte ich schon kennen lernen und Geld für die Hotline bezahlen , mal abgesehen von meinen nerven die immer belastet wurden.

HIER KANN ICH AUCH KEINE 14 oder mehr verlangen wenn eine dienstleistung nicht erbracht wird.

Also ist dein bsp. mehr als unnötig.
 
Hades85 schrieb:
ich hatte damals null ahnung welcher anbieter der günstigste ist

Dann wirst du hoffentlich in Zukunft besser darauf achten.


Ich bin seit 8 JAHREN KUNDE DORT, habe mir NIE was schulden kommen lassen, ich telefoniere seit ein paar jahre net ewnig dort, das heisst die verdienen schon gut an mir.

Das ist rechtlich völlig irrelevant. "Markenanbieter" kann man mit sowas durchaus zu Kulanz bewegen oder sie sind von sich aus kulant, andere Anbieter offenbar nicht.


STEHT für mich keinsterweise in einer relation zum arbeitsaufwand.

Dann widerspreche dem, ruf dort an oder mach denen das sonst irgendwie klar.


Hier geht es mehr um kulanz oder feingefühl für langjährige Kunden, und ich bin echt erstaunt was manche hier für einen mist schreiben, das zeigt mal wieder wie weit verbreitet die service Wüste deutschland ist.

Mein Mitleid für Leute, die ihre Rechnungen nicht bezahlen, hält sich stark in Grenzen.

Dein Thread zeigt aber, wie stark verbreitet die Zahlungsmoral in Deutschland noch ist. Und einer Schuld ist man sich natürlich auch nicht bewusst, nein, da wird dann noch um jeden Euro gefeilscht.


Also mal ganz ehrlich,.......... , mal abgesehen von meinen nerven die immer belastet wurden.

Natürlich kannst du dagegen vorgehen, sofern die vertraglich zugesicherte Erreichbarkeit nicht gewährleistet wird.

Sich einen Anbieter mit kostenloser Support-Hotline suchen, ist übrigens auch nicht unbedingt unklug, wenn man um die Probleme weiß.
 
Sag mal in welcher idealismus welt lebst du? Also leider konnte ich mir in vergangenheit nicht immer die anbieter selber aussuchen, entweder habe ich bei mutter gewohnt oder in einer dazu gezogenen wg, und da musste ich meist dort anrufen weil ich die technischen probleme besser beschreiben konnte. Und kein mitleid für leute die mal in zahlungsbedrouille geraten? DU wirst immer unverschämter, mich würde wirklich mal interessieren wie alt du bist und ob du schon arbeitest. Es gibt leute die können nix für ihre zahlungsschwierigkeiten, wie zb. ich , und ich hatte bisher nie welche, nur es soll jahre geben und andere menschen die sind da etwas skrupeloser als ich. Also bevor du dir überhaupt hier ein urteil über mich erlaubst solltest du als erstes aus deiner traumwelt entweichen.
 
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