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Möbelmarkt verkauft "Schrott" und "redet sich raus"
- Ersteller Serk
- Erstellt am
Benzer
Fleet Admiral
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 16.902
Das Problem, das gekaufte Produkt ist die Küchenzeile mit allem drum und dran.
Einzeln den Herd zu reklamieren kann tatsächlich schwierig werden.
Ich würde erstmal schriftlich den Mangel Richtung GF des Marktes melden und eine frist von 14 Tagen setzen.
Einzeln den Herd zu reklamieren kann tatsächlich schwierig werden.
Ich würde erstmal schriftlich den Mangel Richtung GF des Marktes melden und eine frist von 14 Tagen setzen.
Also is das eigentliche Problem nur der Herd?Bis zu diesem Zeitpunkt steht die Küchenzeile und der Kühlschrank ist eingebaut.
Die Dinger werden vom Küchenstudio ja eh einzeln eingekauft also sollte es auch kein Problem sein, den defekten Herd zu retournieren. Die Dinger sind ja genormt, oder war die Küche Maßanfertigung?
Ja gut aber als Händler würd ich da lieber nur den Herd tauschen, als ne schon zusammengeschraubte Küche zurück zu nehmen.Einzeln den Herd zu reklamieren kann tatsächlich schwierig werden.
Laß Dich bloß nich drauf ein, den Hersteller in die Pflicht zu nehmen!
Du hast Gewährleistung, und ist es egal, ob der Herd einzeln gekauft wurde oder im Set mit einer Küche. Da ist auch nicht der Hersteller zuständig. Der Händler ist verantwortlich.
nur mal so als Gedanke, wenn sie so blöd wären, es als Set zu kaufen, müssten sie die ganze Küche tauschen oder zurücknehmen, nur weil der Herd eine Macke hat. Das stimmt einfach nicht. Lass Dir nichts erzählen.
Kannst Du mal Bilder machen? Ich kann mir das mit der Delle nicht vorstellen.
Zu den Griffen, sind das Holzgriffe, wo sich die unterschiedliche "Farbe" in unterschiedlicher Maserung begründen oder wie wirkt sich das aus?
Was ist das für ein Möbelhaus?
nur mal so als Gedanke, wenn sie so blöd wären, es als Set zu kaufen, müssten sie die ganze Küche tauschen oder zurücknehmen, nur weil der Herd eine Macke hat. Das stimmt einfach nicht. Lass Dir nichts erzählen.
Kannst Du mal Bilder machen? Ich kann mir das mit der Delle nicht vorstellen.
Zu den Griffen, sind das Holzgriffe, wo sich die unterschiedliche "Farbe" in unterschiedlicher Maserung begründen oder wie wirkt sich das aus?
Was ist das für ein Möbelhaus?
Serk schrieb:Was ist mit den 6 Monaten, in denen der Verkäufer dem Kunden nachweisen muss, dass der Schaden nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag? Davon hat da anscheinend noch niemand etwas gehört, es kümmert die nicht.
Das betrifft aber nicht Transportschäden.
Verbogene und Verkratzte teile sind entweder Transportschäden oder ihr habt das verursacht.
Jeh später man das meldet, desto einfacher ist es, dass dem Kunden in die schuhe zu schieben.
M@rsupil@mi
Vice Admiral
- Registriert
- Jan. 2013
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- 6.486
Schäden dokumentieren (auch mal dort schauen, was ggf. noch nicht ausgepackt wurde) und schriftliche beschweren + Frist setzen.
DerOlf
Admiral
- Registriert
- März 2010
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- 9.529
Es hat zwar nicht jeder einen Anwalt in der Familie ... aber das Honorar für einen Anwalt wäre mir das allemal wert.
Anosnten git das, was @M@rsupil@mi geschrieben hat ... dokumentieren, Beschwerde + frist verfassen, und sich rechtliche Schritte vorbehalten (besorg dir schon mal nen Anwalt - es ist nicht unwahrscheinlich, dass du ohne nicht viel erreichen wirst).
So wie du es hier beschreibst, entspricht die Küche einfach nicht der Produktbeschreibung, denn sie ist nicht einheitlich (Griffe) und obendrein weist sie Schäden auf (Bretter, Kannten, Herd, Blenden am Kühlschrank-Einschub).
Das wirkt eher, wie auf dem Sperrmüll zusammengesucht.
Komplett reklamieren den Dreck ... nicht beim gleichen Händler gegen eine andere Küche eintauschen, sondern das Geld zurück verlangen ... und dann in die hoffentlich gut sichtbare Konkurenzbude gehen (direkt).
Und wenn das mit dem Laden nicht läuft, dann gehst du mit der komplettreklamation zur nächst höheren Ebene in der Konzernstruktur (Anwalt nicht vergessen, sonst bewegt sich da eh keiner).
Anosnten git das, was @M@rsupil@mi geschrieben hat ... dokumentieren, Beschwerde + frist verfassen, und sich rechtliche Schritte vorbehalten (besorg dir schon mal nen Anwalt - es ist nicht unwahrscheinlich, dass du ohne nicht viel erreichen wirst).
So wie du es hier beschreibst, entspricht die Küche einfach nicht der Produktbeschreibung, denn sie ist nicht einheitlich (Griffe) und obendrein weist sie Schäden auf (Bretter, Kannten, Herd, Blenden am Kühlschrank-Einschub).
Das wirkt eher, wie auf dem Sperrmüll zusammengesucht.
Komplett reklamieren den Dreck ... nicht beim gleichen Händler gegen eine andere Küche eintauschen, sondern das Geld zurück verlangen ... und dann in die hoffentlich gut sichtbare Konkurenzbude gehen (direkt).
Und wenn das mit dem Laden nicht läuft, dann gehst du mit der komplettreklamation zur nächst höheren Ebene in der Konzernstruktur (Anwalt nicht vergessen, sonst bewegt sich da eh keiner).
- Registriert
- Feb. 2009
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Vierstellig hat man schon bei einem Meter. Also wie groß ist die Küche? Welchen Preis habt ihr gezahlt? Welcher Hersteller eigentlich?Serk schrieb:Wir haben uns eine Küchenzeile inklusive Kühlschrank, Herd und Spüle gekauft (im vierstelligen Bereich).
Reklamieren?!Serk schrieb:Aber was soll man machen
Anwalt einschalten. Klären lassen.Serk schrieb:Habt ihr Ratschläge, was man in diesem Fall jetzt machen soll, außer alles auf sich "abwälzen" zu lassen?
D
DuckDuckStop
Gast
An das Möbelhaus wenden, die aufgefallen Mängel aufführen und Nacherfüllung verlangen, dafür braucht man erstmal keinen Anwalt. Definitiv nicht an den hersteller verweisen lassen. Ihr beruft euch auf Gewährleistungsansprüche, da hat der Hersteller nichts mit zu tun.
C
can320
Gast
Habt ihr die Ware bei Erhalt vollständig kontrolliert, bevor ihr dafür unterschrieben habt? Stand auf der Empfangsbestätigung etwas kleingedrucktes?
DerOlf
Admiral
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Im Grunde ja ... für mich deckt vierstellig aber den ganzen Bereich zwischen 1.000,- und 9.999,- ab.cartridge_case schrieb:Vierstellig hat man schon bei einem Meter.
Und "den Meter Küche" bei Letzterem möchte ich gerne mal sehen.
Meine hat höchstens einen Wert im vierstelligen Bereich, wenn ich die Nachkommastellen dazunehme
Preis, Umfang, Hersteller- oder Händlername haben auch nicht wirklich was mit der Sache zu tun, denke ich.
Oder wird es irgendwie besser oder schlechter, je nach dem ob der kaputte Herd nun von Bosch oder von Neff geliefert wurde, ob er bei Poco oder in Mustermanns Küchenattelier gekauft wurde?
Nichtmal bei einem NoName-Produkt vom billigen Jakob sollte man derartige Schäden einfach hinnehmen.
Zuletzt bearbeitet:
- Registriert
- Feb. 2009
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- 39.019
Bringt das Thema aber nicht voran. Für mich klang der TE so, als hätte er für seine Küche sogar über ganze 1000€ gezahlt. Und das ist bei einer Küche nun überhaupt gar kein Problem, vierstellig zu werden.DerOlf schrieb:Meine hat höchstens einen Wert im vierstelligen Bereich, wenn ich die Nachkommastellen dazunehme![]()
Natürlich hat das was mit der Sache zu tun. Unsere Nobilia Küche [nach den Geräteherstellern hatte ich übrigens gar nicht gefragt] wurde von den Oberflächen her einwandfrei geliefert. Und gerade solche Händler sollten dann gemieden werden, wenn sie nicht mal das Wort Gewährleistung kennen wollen.
Da muss ich dir allerdings vollkommen zustimmen. Anscheinend geben sich viel zu viele Personen mit sowas einfach zufrieden. Anders ist die miese, wenn überhaupt vorhandene, Endkontrolle bei manchen Herstellern nicht zu erklären.DerOlf schrieb:Nichtmal bei einem NoName-Produkt vom billigen Jakob sollte man derartige Schäden einfach hinnehmen.
DerOlf
Admiral
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- März 2010
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Das brauchst du mir nicht zu erzählen ... ich habe mal für eine gebrauchte Einbauküche über €2.000,- Abschlag zahlen müssen ... und 5 Jahre später war das Ding immer noch 1.500 wert (ohne Kühlschrank und Spüle ... das war auch bei mir nicht inbegriffen) ... und das ist schon 15 Jahre her ... heute wäre da wohl das doppelte fällig (die Küche war qualitativ recht hochwertig ... für meine Begriffe jedenfalls ... die wurde nur deswegen von Mieter zu Mieter weitergegeben, weil man eine 5m Arbeitsplatte eben nicht in jeder Wohnung unterbringen kann ... ich hatte jedenfalls bisher nur eine einzige Wohnung, in die sowas überhaupt am Stück reingepasst hat).cartridge_case schrieb:Und das ist bei einer Küche nun überhaupt gar kein Problem, vierstellig zu werden.
Es ist egal, was du kaufst, nach oben ist preislich IMMER Luft.
Und das ist genau die "Sache" um die es hier mMn geht ... wer sich nicht wehrt, der gibt den Qualitätsoptimierern recht.cartridge_case schrieb:Da muss ich dir allerdings vollkommen zustimmen. Anscheinend geben sich viel zu viele Personen mit sowas einfach zufrieden. Anders ist die miese, wenn überhaupt vorhandene, Endkontrolle bei manchen Herstellern nicht zu erklären.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt, und muss dann halt auch mit Schrott klarkommen.
Man sollte daher nicht den Menschen ein schlechtes Gewissen machen, weil sie billig kaufen (genau das ist Kern des Marktkapitalismus) ... man sollte den Herstellern einen Vorwurf draus machen, dass sie so billig anbieten, dass es für Qualität eben nicht mehr reicht.
Der Kunde ist natürlich selbst schuld, wenn er billig kauft ... man sollte aber nicht vergessen, dass Hersteller und Händler nicht das geringste Problem damit haben, für miese Qualität viel Geld zu nehmen.
Die Ware ist das Wert, was der Kunde zu zahlen bereit ist ... und ausserdem steht jeden morgen irgendwo ein Vollidiot auf, der dir deine Ware zu genau dem Preis abkauft, den du haben willst ... mit der Qualität hat das offensichtlich nur wenig zu tun.
Der eine spart Jahrelang auf eine "brauchbare" Küche ... und andere halten 15k für "Peanuts".
Zuletzt bearbeitet:
Candy_Cloud
Vice Admiral
- Registriert
- März 2015
- Beiträge
- 6.687
Das ganze verhält sich im sozialen Sinne ganz einfach so: Wie du mir, so ich dir. Kommt dir der Händler dumm, kommst du ihm dumm.
Das heißt Anwalt und alles schriftlich, zur Not selbt beim Marktleiter abgeben und gegenzeichnen lassen das es abgegeben wurde. Dann kann er sich nicht raus reden. So hab ich auch meinen lästigen ex Vermieter klein bekommen.
Das heißt Anwalt und alles schriftlich, zur Not selbt beim Marktleiter abgeben und gegenzeichnen lassen das es abgegeben wurde. Dann kann er sich nicht raus reden. So hab ich auch meinen lästigen ex Vermieter klein bekommen.
M
Mickey Cohen
Gast
florian. schrieb:Das betrifft aber nicht Transportschäden.
Verbogene und Verkratzte teile sind entweder Transportschäden oder ihr habt das verursacht.
Sry, aber das ist Quatsch.
Benzer schrieb:Das Problem, das gekaufte Produkt ist die Küchenzeile mit allem drum und dran.
Einzeln den Herd zu reklamieren kann tatsächlich schwierig werden.
Natürlich kann man den Herd "einzeln" reklamieren.
Angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Sag was du willst: neuer Herd, neue Griffe, neue Blende etc...
Nachdem sie die gleiche Küche mit den gleichen Geräten scheinbar auf Lager haben, dürften 14 Tage angemessen sein?
Das ganze schriftlich mit Fotos und Einwurfeinschreiben, ggf. ein paar Zeugen organisieren.
Nur meine Laienmaeinung.
FrankenDoM
Admiral
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- Okt. 2015
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- 8.140
@Mickey Cohen: Ich teile zwar Deine Meinung, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es wirklich schwierig sein könnte einen einzelnen Herd getauscht zu bekommen. Das Möbelhaus kauft vom Hersteller die Küche als Paket, dann hat sie zwar alles vorrätig aber eben nur als Ganzes.
Ob das nun das Problem des Kunden ist steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt Papier.
Diese Aussage halte ich auch für gewagt...
Ob das nun das Problem des Kunden ist steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt Papier.
florian. schrieb:Verbogene und Verkratzte teile sind entweder Transportschäden oder ihr habt das verursacht.
Diese Aussage halte ich auch für gewagt...
- Registriert
- Feb. 2009
- Beiträge
- 39.019
Wenn das Möbelhaus dann beim Hersteller die jeweiligen Teile reklamiert, wo ist da ein Problem zu sehen?FrankenDoM schrieb:dass es wirklich schwierig sein könnte einen einzelnen Herd getauscht zu bekommen
H
hellobello25
Gast
Hast eine Rechtsschutz Versicherung?
Dann zum Anwalt und fertig
Dann zum Anwalt und fertig
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