Möbelmarkt verkauft "Schrott" und "redet sich raus"

cartridge_case schrieb:
Wenn das Möbelhaus dann beim Hersteller die jeweiligen Teile reklamiert, wo ist da ein Problem zu sehen?

Lies doch einfach meinen ganzen Satz!

Außerdem hab ich geschrieben, wenn und könnte, ich hab keine Ahnung wie die Konstellation zwischen Möbelhaus und Hersteller ist, aber evtl. kann das Möbelhaus auch nur komplett reklamieren... Theorie warum die aktuell zicken machen...

Idon schrieb:
Ist für den Kunden doch von Vorteil, wenn die gesamte Küche getauscht wird und nicht nur der Herd?! Muss ja regelmäßig alles der Händler machen und bezahlen.

Seh ich auch so. Ich bin auch völlig auf der Seite des TE, falls das bisher anders rüber kam.
 
cartridge_case schrieb:
wenn du keine Ahnung hast?

Und wieder nur einen Teil gelesen bzw. verstanden, wobei ich ja eher glaube, dass Du nur provozieren willst.

cartridge_case schrieb:
Das ist einfach: Keine Ahnung/keine Lust.

Sagt die Glaskugel oder arbeitest Du beim Hersteller der Küche? Vielleicht ja sogar beim Möbelhaus.

FrankenDoM schrieb:
Theorie warum die aktuell zicken machen...

Das war übrigens keine Frage.
 
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cartridge_case schrieb:
Es macht einfach cartridge_case keinen Sinn. :D

Hab das mal korrigiert. Bin mit diesem Post aber auch raus, den mehr als provozieren scheinst Du ja nicht zu wollen...

Andere scheinen es verstanden zu haben ;)

Aber nochmal in einfach Worten und für Dich farbig und fett markiert...
1. Schritt: Kunde kauft Küche als Komplettpaket beim Möbelhaus
2. Schritt: Möbelhaus wieder rum hat diese Küche vom Hersteller als Komplettpaket gekauft

3. Schritt: Nun ist der Herd kaputt. Herd ist ein Teil der Küche bzw. des Komplettpaketes
4. Schritt: Möbelhaus sagt Herd alleine können sie nicht tauschen. Warum? Komplettpaket

Grund warum das Möbelhaus so reagiert: Auch sie können nur das Komplettpaket beim Hersteller tauschen

Könnte eine mögliche Theorie sein warum das Möbelhaus so reagiert wie es reagiert, genauso wie die Deine. Das Möbelhaus hat einfach keine Ahnung/keine Lust.
Jetzt haben wir beide eine Theorie in den Raum geworfen. Welche die richtige ist oder ob überhaupt eine der beiden richtig ist, werden wir wohl nie erfahren.

Was ich auch schon geschrieben habe: Wohl nicht Problem des Kunden...
 
Also falls Du mich ansprichst @hellobello25

Satz 1: Hat niemand behauptet, dass der Endekunde (ich nehme an den meinst Du mit "bekommt man") die komplette Küche getauscht bekommt.

Satz 2: Ist identischen Inhaltes zu meinem letzten Satz.

Warum Du aber in Satz eins von GARANTIE sprichst und dann GEWÄHRLEISTUNG verlinkst....
 
Ahja Garantie Gibt der Hersteller ..
Gewährleistung der Händler
Ich finde nur das verhalten des Möbelhauses dreist :schaf:
Schein wohl schon insolvent zu sein ansonsten kann ich mir das nicht vorstellen

Zudem kann er den Kunden nicht einfach an den Hersteller verweisen weil das ist kein Geräte defekt sondern eine Transportschaden
 
hellobello25 schrieb:
Ahja Garantie Gibt der Hersteller ..
Gewährleistung der Händler

Aus Deinem Link: "Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die freiwillige Übernahme einer Garantie zu unterscheiden. "

hellobello25 schrieb:
Ich finde nur das verhalten des Möbelhauses dreist :schaf:

Jup, ich auch.

hellobello25 schrieb:
Schein wohl schon insolvent zu sein ansonsten kann ich mir das nicht vorstellen

Nachdem der TE uns das Möbelhaus nicht verraten hat, keine Ahnung, aber evtl...

hellobello25 schrieb:
Zudem kann er den Kunden nicht einfach an den Hersteller verweisen weil das ist kein Geräte defekt sondern eine Transportschaden

Kann ich nicht beurteilen. Dafür sind die Infos recht mau evtl. auch beim verpacken zerstört worden. Eine Küche kommt ja normalerweise mit einer Spedition und das da mehrere Teile kaputt gemacht werden. Die Bretter und der Herd sind ja eher nicht im gleichen Paket.

Egal, der TE war ja jetzt seit Freitag nicht mehr hier. Ich denke nicht, dass wir noch mehr erfahren werden...
Dreist ist es alle mal und er sollte sich wehren...
 
Viele Händler reagieren heute erstmal abweisend. Wenn in dieser ersten Phase schon 50% der Kunden aufgeben oder dem Hersteller wegen Garantie auf den Senkel gehen, hat sich das finanziell bereits massiv gelohnt.

Das ist nicht nur auf Möbel und Elektro begrenzt. Auch Autohäuser etc. fahren diese Schiene regelmäßig.

Und, ganz ehrlich: Wäre ich deren interner oder externer Jurist, würde ich das auch genau so beraten.
Gleichwohl schreibe ich an Orten wie diesem Forum auch immer wieder: Lasst euch nicht verarschen! Gehört zu den letzten 5% oder 10%, die am Ende vollumfänglich ihren Willen bekommen, manchmal sogar auch weit über den tatsächlichen Anspruch hinaus. Das ist nämlich die Gegenseite der Waage.
 
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Idon schrieb:
Viele Händler reagieren heute erstmal abweisend. Wenn in dieser ersten Phase schon 50% der Kunden aufgeben oder dem Hersteller wegen Garantie auf den Senkel gehen, hat sich das finanziell bereits massiv gelohnt.

Das ist nicht nur auf Möbel und Elektro begrenzt. Auch Autohäuser etc. fahren diese Schiene regelmäßig.

Ich kann in meiner Umgebung zwar nicht nachvollziehen, kann mir aber vorstellen, dass es genug Händler gibt, die es versuchen.
Grundsätzlich ist es leider so, dass viele weder ihre Rechte noch ihre Pflichten kennen. Vermutlich haben sie alle in der Schule nicht aufgepasst mit der Begründung man würde da ja eh nichts fürs Leben lernen - mit genügend Dreistigkeit kann man sich ja ungestraft durchs Leben bringen?! Das tut jetzt aber nichts zur Sache.

Zu den Rechten und Pflichten gehört, dass im ersten Schritt das Fernabsatzgesetz gilt (bei Bestellung nicht im Laden) - siehe 14 Tage Rückgaberecht ohne Wenn und aber. Im nächsten Schritt müssen HÄNDLER eine GEWÄHRLEISTUNG auf Mängelfreiheit für ihr verkauftes Produkt abgeben müssen. Diese kann der Kunde innerhalb von 6 Monaten einfordern. Der Verkäufer kann versuchen einen Nachweis zu führen, dass die Ware beim Kauf Mängelfrei war. Bei Erhalt der Ware unterschreibt man nicht für die Mängelfreiheit, sondern für die Vollständigkeit der Lieferung. Der Verkäufer kann diese Gewährleistung nicht einfach umgehen, da der Gesetzgeber auch davon ausgeht, dass Mängel eben auch erst im Laufe dieser 6 Monate zu Tage treten können - z.B. weil der Verkäufer sie kaschiert hat.
Nach den 6 Monaten dreht sich die Beweislast um. Es liegt dann am Käufer nachzuweisen, dass das Produkt bei Kauf defekt oder mangelhaft war.
Im Rahmen der Gewährleistung hat der Händler das Recht nachzubessern. In dem Fall den kaputten Herd oder die komplette Zeile auszutauschen. Weigert sich der Händler diese Nachbesserung vorzunehmen oder scheitert diese zweimal, hat der Kunde direkt das Recht, vom Kauf zurückzutreten - mit voller Rückerstattung des Kaufpreises und allem drum und dran. Der Händler darf dann seine Möbel-Stücke/Bausätze zu seinen Kosten wieder abholen.

Natürlich kann der Hersteller eine freiwillige Garantie anbieten. Diese kann beinhalten, dass der Kunde auf eigene Rechnung ein Teil zum Hersteller in Reparatur schickt.

In diesem Fall ist die Ware aber offensichtlich ab Werk defekt und die Garantieabwicklung mit dem Hersteller kann haarig werden, insbesondere wenn keine (ausgefüllte) Garantiekarte beiliegt oder das Gerät vom Hersteller ohne Garantie für den Endkunden verkauft wurde. Der Händler könnte natürlich einen direkten Austausch des Geräts mit dem Hersteller organisieren, das wäre dann aber wieder eine andere Sache.
In eurem Szenario würde ich eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt empfehlen. Alleine diese Einschätzung reicht oft schon als Drohgebärde, um an sein Recht zu kommen.

Was man übrigens immer manchen sollte ist eine vollständige Dokumentation, sobald Schäden sich häufen.
 
Fernabsatzgesetz... :mussweg:

Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Fernabsatzrechts. In ihm fanden sich Vorschriften zum Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen. Durch das Gesetz wurde u. a. die Fernabsatzrichtlinie umgesetzt. Es trat zum 30. Juni 2000 in Kraft und wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 in das BGB integriert.

Viele Händler verweisen, trotz Wissen um die Gewährleistung aber auf die Garantie da es dort oft unkomplizierter für den Käufer ist und für den Händler natürlich einfacher. Gewährleitstung und Garantie laufen ja parallel ab dem Kaufdatum.

Die kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt ist nichts anderes als Werbung um das Mandat zu bekommen, daher haftet der Anwalt bei falscher Einschätzung auch nicht. Natürlich wird er dort erzählt bekommen das er super Chancen hat den Fall zu gewinnen.
 
Eine Küchenzeile, die auch selbst aufgebaut wird, kann man wohl nicht mehr so einfach zurückbringen. Wobei natürlich das Verbauen von offenbar beschädigten Teilen wiederum problematisch ist - sowas müsste man sofort reklamieren. In diesem Fall wurden die Teile selbst abgeholt? Hier könnte der Verkäufer noch behaupten, der Transport habe zu dem Schaden geführt.

Wenn der Marktleiter hier nicht einlenkt und das als Gewährleistungsfall abwickelt, würde ich einen Anwalt mit der Sache betrauen. Verständlich, dass man mit der Küche gerne fertig werden möchte, aber das ist ein schlechtes Argument, um zu seinem Recht zu kommen.
 
Benzer schrieb:
Die kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt ist nichts anderes als Werbung um das Mandat zu bekommen, daher haftet der Anwalt bei falscher Einschätzung auch nicht. Natürlich wird er dort erzählt bekommen das er super Chancen hat den Fall zu gewinnen.

Jein. Ich habe letztes Jahr durch die Rechtsschutz von dem Angebot Gebrauch gemacht da mein ehemaliger Arbeitgeber der Meinung war er könnte eine mir zustehende Lohnzahlung kommentarlos einbehalten. In diesem Zusammenhang habe ich auch gegenüber meiner ehemaligen Abteilung geäußerte Drohungen thematisiert. Hier wurde mir von einem Vorgehen explizit abgeraten, da die Erfolgsaussichten äußerst mau wären.

Der Clou ist aber, dass alleine die Erwähnung der Erstauskunft schon als erste Eskalationsstufe ausreichend ist um Händler zum Einlenken zu bringen. Die wissen doch genau wie die Rechtslage ist und probieren es dennoch immer wieder. Es gibt genügend gutmütige Kunden die sich so "abziehen" lassen.

Winterday schrieb:
Hier könnte der Verkäufer noch behaupten, der Transport habe zu dem Schaden geführt.

Den Transport, den er beauftragt hat. Wenn das nicht die eigene Firma ist, hat er sinnvollerweise eine Versicherung abgeschlossen, durch die er seine Kohle zurück bekommt. Wenn die Packung äußerlich unbeschädigt war, ist es aber auch schwer den Transportschaden nachzuweisen. Wie gesagt: In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass die Ware im Auslieferungszustand einwandfrei war. Solche Feinheiten, wer denn schuld wäre, können dem Kunden egal sein. Ob sich der Händler vom Hersteller oder dem Spediteur das Geld zurück holt kann den Kunden vollkommen egal sein. So funktioniert Verbraucherschutz.
 
Man kann durchaus nur einen kurzen Teil zitieren, aber man sollte sich schon auf die gesamte / eigentliche Aussage beziehen und die nicht einfach umdrehen. Winterday hat von einem Transportschaden bei Selbstabholung gesprochen. "Solche Kunden" gibt es halt auch, die selbst den Fehler verursacht haben, aber dann versuchen den Händler "abzuziehen". (Womit ich keiner Weise behaupten will Serek würde das hier versuchen.)
 
Der ist immer noch da und hatte ein Schreiben aufgesetzt und persönlich abgegeben. Die Frist endet nächste Woche. Bisher gibt es keine schriftliche Stellungnahme vom Möbelhaus. Insofern gibt es zu der Sache im Moment auch von meiner Seite erst einmal nichts weiter zu sagen. ;) So läuft das ja dann auch oft, derjenige, der sich zu äußern hat, lässt sich gerne erst einmal (bis zur Frist) Zeit... :rolleyes:
 
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Hast du denn wenigstens parallel mal angefragt wie es bei Abwicklung über die Herstellergarantie laufen würde?
Das Thema ist vom 21.06. und du wolltest
Serk schrieb:
mit der Küche fertig werden...
willst jetzt aber noch eine dritte Woche abwarten?
 
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* aus rechtlichen Gründen vom Autor entfernt
 
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