Monito Garantie-ab wann Geld zurück?

skYw@lker

Cadet 4th Year
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Hi

Ich hoffe mal das das hier hinpasst.

Also ich habe vor 2 jahren und ca 10 Monaten einen 19" Röhrenmonitor von Videoseven gekauft.
So nun peipte der fast immer kurz nach dem einschalten eine kurze Zeit.
Es war eins ehr heller Piepston so ähnlich wie sich wohl Tinitus anhören muss.
Jedenfalls habe ich mich an Videoseven gewandt, da die eine 3 Jahre Vor-Ort_Austausch Garantie auf alle ihre mOnitore haben.
So nun wurde mein Monitor gegen einen neuen ausgetauscht.
Nur ist mir jetz aufgefallen das das Kabel(nicht das Stormkabel sondern das was halt an die Graka kommt) kürzer ist als das vohrige. Jetzt könnte ich Tower und Monitor nicht so stehen lassen da das Kabel dafür zu kurz wäre.
Außerdem fuktioniert der neue Monitor garnich.
Das mit dem funktionieren werde ich morgen nochmal in Ruhe gucken.

Meine Frage müssen die mir nicht eigentlich einen identischen Monitor geben?
Und eine andere ab dem wievielten nicht funktionierenden Monitor kann ich mein Geld zurück fordern?

Den das wäre bei dem Monitor schon interessant da ich ihn vor fast 3 Jahren gekauft habe wo die Preise für einen 19" Röhrenmonitor noch ganz anders waren:p .
 
Zum Monitor selbst: Soweit ich weiß müssen sie dir einen gleichen oder einen höherwertigen Monitor als Ersatz geben. Das hat man gerade bei Hardware öfters, wenn einem z.B. ein RAM-Riegel mit Lebenslanger Garantie nach 10 Jahren futsch geht, hat der Hersteller natürlich meistens genau diese nicht mehr, dann kriegt man einfach den schlechtesten (der allerdings mittlerweile natürlich um Längen besser ist). Bei Monitor würde ich mal schaun, ob du das Angebot noch hast, wo du den Monitor gekauft hast. Falls da beispielsweise dabei stand "incl. 2m Kabel", und die wollen dir jetzt einen mit 1m andrehen, denke ich kannst du dich beschweren, ansonsten wär ich nicht so optimistisch, da das Kabel ja nicht so richtig zum Monitor selbst, sondern eher als Zubehör zählt.
Zum Thema Geld-Zurück hab ich keine Ahnung, ist mir noch nie passiert :)
 
Das Geld wirst Du wohl nicht zurückbekommen. Die werden wenn, einen Nutzungsanteil abziehen.
 
Hmm, da es sich um einen Garantiefall handelt musst du dich nach den Garantiebestimmungen des Herstellers umschauen... Geld muss er dir somit nicht auszahlen, außer er kriegt es nicht fertig dir einen mindestens gleichwertigen Monitor zu bringen.
~> zu kurzes Kabel =|= gleichwertig => solltest du eigentlich zurückschicken können (oder der Hersteller schickt dir ein Verlängerungskabel zu)
Beim Gewährleitungsanspruch müsstest du den Hersteller 2* die Chance geben nachzubessern... Bei der Garantie weiß ich leider nicht wie der Hase läuft...
Könnte mir gut Vorstellen das die Regelung da Analog läuft, aber so weit sind meine BGB-Kenntnisse noch nicht *g*

Lg.
 
bin kein rechtsprofi aber da du über die gesetzliche gewähleistungszeit drübert bist würde ich da garnicht darauf spekulieren dass du bargeld zurückbekommst. innerhalb der 2 jahre hat der verkäufer 2 mal die chance nachzubessern, schafft er das nicht wird der vertrag praktisch wieder aufgelöst und man bekommt sein geld.

würde mal bei dem shop nachlesen, was die in den agb dazu stehen haben.

bei einem austauschservice würde ich darauf bestehen denselben monitor wieder zu bekommen. da dies oft nicht möglich ist weil die z.b. nicht mehr produziert werden etc solltest du etwas gleichwertiges bekommen. die sache mit dem kabel lässt sich wohl dadurch lösen dass sie dir kostenlos ein verlängerungskabel zuschicken sollen.

ich denke vielmehr kannst du (je nach deren agb) nicht machen. schlage mich selber gerade mit 4 reklamationsfällen rum, und sei froh wenn du überhaupt was bekommst, ganz ehrlich. werde dann auch ma meine festplatte formatieren heute und morgen einschicken :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz normaler Garantiefall, wird eingeschickt zur Reparatur mehr nicht.
 
So...

Da das ganze ziemlich gut zu meiner Prüfung am Di passt und ich sonst eh nix lern hab ich mal kurz nachgeguckt...

Garantiebestimmungen

Also nach Punkt 6:

Du solltest noch einen Anspruch auf ein anderes Gerät/Kabel haben da der Punkt "technischen Daten des Austauschgerätes" verletzt ist.

Meine Meinung:

Das wars auch schon, anspruch auf das Geld hast du soweit ich sehe nicht.
Und wenn dann kannst du für jedes Monat schon mal 3 % des Kaufpreises (3 % ist die Regel für den Nutzen den du daraus gezogen hast) abziehen.
34 * 3 % = 102 % => Vllt. gibts noch nen Kulanzbetrag

Mach dir nicht zu viel Chancen auf Geld, und schau das du nen laufenden Monitor bekommst.
 
Danke für alle Antworten.
Besonders @Zwickl-Pain.

Ich werde erst nochmal gucken ob der Austausch Monitor überhaupt funktioniert und sonst werde ich mich da nochmal melden.
 
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