Mountainbike im Keller nur versichert wenn extra abgeschlossen.

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Das ist einfach Blödsinn, grade bei eine Küche mit Kochinsel ist diese Behauptung sowas von falsch. XD
 
Mustis schrieb:
Selbst Ikea plant die Küchen heute individell und an die Räume angepasst.
Und das sind, genauso wie jede Küche aus einem Möbelhaus, Massenware und keine Einbau sondern Anbauküchen.

Nur weil 08/15 korpusse unterschiedlich angeordnet werden müssen ist es noch lange keine Einbauküche.

Du kritisierst ich würde nicht richtig lesen, pickst dir aber selber nur das raus was dir passt, der Rest wird ignoriert oder als unwichtig dargestellt.
 
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Die gerichtlichen Entscheidungen sind mit Sicherheit auf Versicherungsfälle zurückzuführen. Sonst wären solche Urteile ja nicht erforderlich. ;)
 
DuckDuckStop schrieb:
Nope. Anbauküchen sind nicht raumspezifisch und individuell. Ikea macht genau das. Und mir ist deine Meinung da völlig egal, ich weiß es aus der Praxis und habe das mit meinem Vermieter und dessen Versicherung auch deshalb genauso abgeklärt. Eine Ikea Küche, aber vom Vermieter individuell an diese Wohnung angepasst und kein Stück übertragbar weil Wohnküche und verwinkelt. Ikea macht auch Kochinseln. Und ich will mal sehen, wie du eine Kochinsel in eine andere Wohnung mal eben überführst.

Ikea macht AUCH Anbauküchen. Aber eben nicht nur. Entscheidend, ich wiederhol es gern, sind die Stichwört raumspezifisch und individuell.
 
Dann poste doch mal die Stellungnahme von der Versicherung von deinem Vermieter hier.

Aber extra nochmal für dich, damit du den Unterschied verstehst.

Hausrat:

Winkelkueche-Global-51-190-51-130-mit-Kochinsel-in-Kristallweiss-und-.jpg

Gebäudebestandteil:

traumkueche-1.jpg
 
Welche Stellungnahme? oO Es ist keine nötig. Es wurde dem Versicherer vorgelegt, wie der GRundriss aussieht, aussage war, Gebäude, fertig. Selbst wenn es eine gäbe, hätte die der Vermieter als Vertragsinhaber und nicht ich. junge junge....
 
Wenn Sie vom Vermieter angeschafft wurde ist sie so oder so der Gebäudeversicherung zu zu ordnen.

Wie gesagt, die differenzierung ist in der Praxis nur bei selbstbewohntem Eigentum relevant.
 
Sag ich doch! erklär das dem Todesstern, der auch shcon wieder versucht, eine Kochinsel als Hausrat zu verkaufen obwohl dafür extra Anschlüsse baulich bedingt im Boden sein müssen, was in einer Standardküch nicht der fall ist, ganz davon abgesehen, dass eine Küche mit Kochinsel eine gewisse mindestgröße haben muss, die die durchschnittsküche nicht hat!
 
DuckDuckStop schrieb:
Wenn Sie vom Vermieter angeschafft wurde ist sie so oder so der Gebäudeversicherung zu zu ordnen.

Wie gesagt, die differenzierung ist in der Praxis nur bei selbstbewohntem Eigentum relevant.

Auch für dich nochmal DuckDuckStop:

Den Link hat sogar Mustis gepostet. Ist also nicht mal von mir.

2021-02-17_232811.jpg

Falls du das jetzt immer noch anzweifelst, dass eine Anbauküche immer Hausrat ist, kannst du mir ja mal den Passus in der Gebäudeversicherung zeigen, der eine Anbauküche als versicherte Sache in der Gebäudeversicherung einschließt.

Ich poste dir in der Zwischenzeit schon mal den Ausschluss.
Der Gebäudeverischerung ist es egal, wem die Anbauküche gehört. Die ist immer ausgeschlossen.
Ist doch auch logisch, dass diese nicht plötzlich Gebäudebstandteil wird, nur weil sie jetzt jemand mietet.
Quelle: Musterbedingungen GDV

2021-02-17_233321.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist auch besser so.
Hast ja deine Meinung, dass deine Ikea Küche Gebäudebestandteil ist, eh exclusiv.
Dass es dazu keine schriftliche Stellungnahme der Versicherung gibt, erklärt sich daher auch von selber ;)
 
Nur ganz knapp.... :p Stell Dir einfach vor, dass das Mountainbike an Deiner Kochinsel von der Küche abgeschlossen wurde. Deine Kochinsel einschließlich Mountainbike steht allerdings im Keller Deiner Schwester..... :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht, ob @Mustis ein ehemaliger Mitarbeiter aus dem Bereich Versicherung ist. Ist auch nicht so wichtig.

Er hält zumindest nicht viel von einer Hausratversicherung. Jedem sein Ding.

Ich hätte mir allerdings schon weit vorher gewünscht, dass er nicht die ganze Zeit seine individuelle Küche mit einer Standardküche aus dem Baukastensystem vergleicht. Das hätte einiges erspart.

Der Vermieter ist tatsächlich in seinem Fall nicht dem Nachweis verpflichtet, ob die Küche versichert ist oder nicht. Die Änderung von Wasseranschlüssen ergibt allerdings nicht unbedingt den Übergang von der Hausrat- auf die Wohngebäude-Versicherung.

Was haben wir gelernt? Bestell einfach eine Pizza beim Lieferservice. Dann brauchst Du keine Küche :p
 
Der hat keine individuelle Küche.
Er ist nur der Meinung, weil seine Arbeitsplatte vermutlich einmal gekürzt wurde, es wäre eine.

Gerade eine Kochinsel ist natürlich kein Gebäudebestandteil.
Die kannst du ja noch viel leichter abbauen, als eine normale Küchenzeile.

Das nervige ist, er postet selber Links, wo das Ganze beschrieben wird und will sich dann immer noch darüber streiten, dass er recht hat, obwohl seine geposteten Links genau das richtige beschreiben.

Zu deinem Waschbecken übrigens.
Ein Waschbecken ist ein Gebäudebestandteil.
Das ist in der Wohngeäude versichert.
 
@Todesstern85

Ich als Mieter trage, sofern nicht explizit vertraglich vereinbart, nicht das Drittrisiko für die angemietete Küche. Sondern nur für selbst verursachte Schäden.

Küchen sind - zumindest laut BGB - regelmäßig untrennbarer Bestandteil der Immobilie. Im Versicherungsrecht mag das anders sein...


DuckDuckStop schrieb:
[...]
@Idon Überall wo es unterschiedliche Meinungen gibt herrschen also mafiöse Strukturen? Sind Rechtsanwälte, Richter, Politiker, Geschäftsführer, Erzieher, Lehrkräfte, Ärzte immer der gleichen Meinung?

Nö, aber erstens geht es hier um Basics, die sind oft geklärt. Und zweitens vertreten zumindest manche der von dir genannten Gruppen bereits aus der Sache heraus die für sie wirtschaftlichste Meinung. Ein PKW-Händler oder eine Supermarktkette präsentiert sich nicht so tief, persönlich, mit Vertretern etc. als Buddy.

Versicherungen jedoch präsentieren sich (mit falschen und ungenauen Werbungen) als dein Freund und Partner in der Not und stellen Risiken und Chancen nicht deutlich heraus, sondern überfallen den Verbraucher mit vielen - manchmal dutzenden und mehr - Seiten kleingedrucktem Bullshit, den kein normaler Mensch versteht/verstehen soll.

Das ist ein Geschäftskonzept. Und DAS kotzt mich an. Eben genau wie bei Banken.



Das bedeutet nicht, dass ich gar keine Versicherung habe. Oder gar kein Konto. Aber ich treffe diese Entscheidungen eben bewusst und in dem Wissen, dass ich mich gerade nicht auf das verlassen kann, sollte und darf, was mir meine diesbezüglichen Vertragspartner versprechen.


Mustis schrieb:
[...]@Idon na ja hatn Grund warum ich das nicht mehr machen wollte... Besser gesagt gründe.

Verständlich.

Deshalb arbeite ich nur noch B2B. Die Übervorteilung von Verbrauchern gehört heute leider in einigen Branchen zur festen Unternehmensphilosophie etlicher größerer Marktanteilinhaber.

Egal ob Elektronikmarkt, PKW-Hersteller oder Supermarkt.

Da gibt es oder es sind jedoch meiner Erfahrung nach Ausnahmen.
Bei Versicherungen und Banken hingegen? Bisher nicht erlebt.
 
Todesstern85 schrieb:
Hast ja deine Meinung, dass deine Ikea Küche Gebäudebestandteil ist, eh exclusiv.
Realtitäsverweigerung pur. Dabei hast du da grade erst auf Duckduckgo geantwortet, der das im Mietfall (von dem ich erkennbar durchweg sprach) ebenso sieht. Idon sieht es auch anders. Und das ich als Dritter keine Stellungsnahme bekämme, da nicht Vertragspartner, ist, auch wenns dir das völlig abwegig vorkommt, normal.
nobodo schrieb:
Ich hätte mir allerdings schon weit vorher gewünscht, dass er nicht die ganze Zeit seine individuelle Küche mit einer Standardküche aus dem Baukastensystem vergleicht

Habe ich nicht. ICh habe immer wieder betont, das es um den Mietfall und um individuelle und raumspezifisch angepasste Küchen geht.

Das zur Klarstellung. Wer meint derart dummdreist meint nachtreten zu müssen....
 
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