Muss man gekaufte Artikel erneut versteuern?

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YoWoo

Gast
Hallo,

ich weiß, dass passt nicht ganz zu Computerbase, aber ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen, da ich mir nicht ganz sicher bin.

folgendes Problem:

Wenn ich einen Artikel kaufe (z.B. Alternate, Amazon ...), dann habe ich ja bereits die 19% Mehrwertsteuer bezahlt. Wenn ich es anderen Leuten weiterverkaufe, muss ich ja keine Steuern mehr zahlen - seh ich das richtig?

Wie sieht es aber aus, wenn ich mit diesen Artikeln noch was angfange, sozusagen eine Dienstlesitung reinstecke, und den potenziellen Kunden diese Dienstleistung anrechne - muss ich dann Steuern zahlen?
 
YoWoo schrieb:
Wenn ich einen Artikel kaufe (z.B. Alternate, Amazon ...), dann habe ich ja bereits die 19% Mehrwertsteuer bezahlt. Wenn ich es anderen Leuten weiterverkaufe, muss ich ja keine Steuern mehr zahlen - seh ich das richtig?

Die Mehrwertsteuer muss nur einmal gezahlt werden und zwar vom privaten Endkunden. Hast Du die Mehrwertsteuer bereits gezahlt und verkaufst die Ware privat weiter, dann fällt natürlich keine weitere Mehrwertsteuer an. Verkaufst Du die Ware gewerblich, also als Unternehmer weiter, dann kannst Du die Mehrwertsteuer vom Endkunden verlangen und die bereits von Dir gezahlte Steuer in der Steuererklärung geltend machen.

YoWoo schrieb:
Wie sieht es aber aus, wenn ich mit diesen Artikeln noch was angfange, sozusagen eine Dienstlesitung reinstecke, und den potenziellen Kunden diese Dienstleistung anrechne - muss ich dann Steuern zahlen?

Das oben Gesagte bezieht sich nur auf die Mehrwertsteuer. Erzielst Du einen Gewinn durch Weiterverkauf, so musst Du das natürlich in Deiner Steuererklärung berücksichtigen, wenn der Gewinn die Freigrenze überschreitet bzw. innerhalb eines Jahres erfolgt.
 
Ahh, reicht es wenn ich den gesamten Gewinn bei meiner Steuererklärung angebe, oder muss ich vorher noch irgendwas beachten, wie z.B. Finanzamt?

Eines noch, ich will es als Privatperson verkaufen, dass was ich daran verdiene, ist nur die Dienstleistung, die ich dann bei der Steuererklärung angebe.
 
Als Privatperson kannst Du keine Dienstleistung abrechnen. Du kannst von Dir gekaufte Ware privat weiterverkaufen, aber wenn Du Ware und Dienstleistung verkaufst und dafür vielleicht sogar eine Rechnung ausstellst, dann musst Du ein Gewerbe anmelden.
 
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