MWST bei Quittung ? Wann was?

vanillebaerchen

Cadet 3rd Year
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Jan. 2008
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Also ich habe letztens in meiner Stammkneipe einen Singstarabend gleitet.
Da ich dort meine ganze spiele meine Ps2 usw hingeschleppt hatte und den ganzen abend mich um die Gäste gekümmert habe, wurde mir zugesagt ich würde ein bisschen was dafür kriegen. Es stand noch nciht genau fest wieviel (10-50 euro).

Ich wurde darum gebeten das ganze zu Quittieren, Weshalb ich mir Quittungsvorlagen für Word rausgesucht habe. Da steht überall was von MWST.

Meine Frage ist nun, muss ich die MWST mit reinrechnen und wenn wohjin müsst ich das geld überweisen damit der staat das mitbekommt.

Also ich meine nur war ja eine einmalige sache und ich kenn die besitzerin ja auch mitlerweile besser. Ist dass dann überhaupt nötig. Vor allem bei einem ja nicht allzu hohen betrag?
 
Wenn du den Besitzer besser kennst und das also sozusagen "unter Freunden" war, dann macht das doch einfach ohne irgendeine Quittung. Da hat niemand außer er was von ;)
 
Du musst (darfst?) als Privatmann überhaupt keine Mwst ausweisen!

Die sollst ja auch keine Rechnung schreiben, sondern nur quittieren, dass du den Betrag erhlaten hast. Oder versteh ich da was falsch.

Anonsten dürfte das unter die Freigrenze fallen. Wenn Du Dir da nicht sicher bist, einfach die Kopie der Quittung mit der Steuererklärung einreichen. dann soll das Finazmat entscheiden, was es damit macht.

Grüße
 
Mach es einfach "schwarz". Sofern du anfängst eine Rechnung zu schreiben, müssen Steuern abgeführt werden, kommst du ganz schnell in Richtung "Schwarzarbeit", wenn kein Gewerbe angemeldet etc. Ich will das jetzt hier auch nicht ausführen und man kann das Thema nur sehr schlecht in drei Sätzen abhandeln, aber lass dir eine Vergütung für entstandene Kosten geben und nichts mit Rechnung und dann ist es gut...
 
das wird niemanden interessieren beim finanzamt...
die wirtin wird die rechnung wahrscheinlich in die buchhaltung nehmen wollen, deshalb müsstest du die umsatzsteuer darauf ausweisen, die du aber wiederrum nicht abführen kannst wenn du keinen gewerbeschein besitzt
zwei dinge die ich nicht verstehe:
.) ehrlich, für 25 euro für einen abend steh ich nicht mal auf
.) warum drückt sie dir das geld nicht einfach in die hand? red sie mal drauf an
 
Hol dir einfach so einen Quittungsblock

g00274.gif


und gib ihn wie vorher schon geschrieben bei der nächsten Steuererklärung mit ab.
 
Also dass man ne Rechnung nur mit MWST ausstellen kann ist jawohl völliger Blödsinn. Hier wird mit Halbwissen um sich geschmissen, was zudem auch noch falsch ist.

Fest steht. Bei einer einmaligen Sache wird es das Finanzamt nicht interessieren und bei 50 Euro sowieso nicht. Wenn die Frau unbedingt ne Rechnung braucht schreib ihr eine und schreibe da drauf, dass du keine Mehrwertsteuer ausweist. Bis in etwa 110 euro muss ja nichtmal ne Steuernummer auf der rechnung stehen, also keine Panik. Da du auch nichts verkauft hast brauchst du auch nicht Unbedingt einen Gewerbeschein. Rechtlich gesehn bräuchtest du dies und das, aber bei 50 euro wird das keinen Menschen auf dieser welt interessieren ;-)
 
Schau hier nach.
Da steht alles drin.

Also schreibst Du da 50 EUR hin und fertig.
Das ist dann natürlich inkl. denn Du rechnest ja Brutto = Netto.

Ansonsten:
Das FA ist schlimmer als das FBI und der Mossad zusammen. Ausserdem können die Jungs jederzeit sämtliche Kontobewegungen in D einsehen, wenn sie wirklich wollen.

misterk87 schrieb:
Rechtlich gesehn bräuchtest du dies und das, aber bei 50 euro wird das keinen Menschen auf dieser welt interessieren ;-)
Wo er recht hat.
...
 
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