"Nachmusterung" weger nachträglicher Erkrankung

Gutgolf

Lt. Junior Grade
Registriert
Okt. 2009
Beiträge
328
Guten Abend.
Ich bitte um fachkundigen Rat zu folgender Situation:

- 2007 gemustert: T2
- danach Kriegsdienst verweigert
- seid Mai 2007 freigestellter Helfer im THW

Da ich seid ca. einem halben jahr an einer Panikstörung mit Agoraphobie leide und dies auch durch meinen Psychologen attestieren kann, wollte ich folgendes fragen:

Gibt es eine Möglichkeit mich aufgrund dieser Erkrankung nachträglich aus dem Wehr-/Zivildienst auszuschließen? Falls ja, an wen muss ich mich dann wenden, sprich Kreiswehrersatzamt, Bundesamt für Zivildienst? Gibt es überhaupt eine "nachträgliche Musterung"?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
MfG
 
einfach am besten beim KWEA anrufen... die werden dir schon sagen was zu tun ist. Notfalls lässt du dich vom THW wegen krankheit entlassen, glaube dann musst du nochmal beim KWEA antreten.

spätestens beim wehrdienst antritt wirst du so oder so nochmal durchgecheckt da einfach zum Psychologen, atteste vorlegen und die sache dürfte gegessen sein.

aber am besten beim KWEA anrufen, die werden genau wissen was du zu tun hast um aus dem Pflichtteil entlassen zu werden
 
Also bin ich trotzdem noch dem Kreiswehrersatzamt unterstellt? Hab gedacht durch meine Verweigerung besteht die Zuständigkeit beim Bundesamt für Zivildienst?
 
Das Bundesamt fuer Zivildienst mustert dich aber nicht, sondern das KWEA. Oder lassen die das BZ mittlerweile Musterungen durchfuehren?
Du bist auch nach dem Zivildienst noch dem Staat unterstellt, kannst also zur Waffe gebeten werden im Falle eines Krieges. Um das zu verhindern, haettest du den wehrdienst verweigern muessen ;)
 
Um das zu verhindern, haettest du den wehrdienst verweigern muessen.
Verweigert habe ich bereits und bin anerkannt.

Nun gut, ich denke ich werde mich trotzdem weiter erkundigen müssen. Vielleicht schaut es in einem halben Jahr schon wieder anders aus mit meiner Gesundheit.


Trotzdem danke für die Antworten.
 
Zurück
Oben