Gutgolf
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2009
- Beiträge
- 328
Guten Abend.
Ich bitte um fachkundigen Rat zu folgender Situation:
- 2007 gemustert: T2
- danach Kriegsdienst verweigert
- seid Mai 2007 freigestellter Helfer im THW
Da ich seid ca. einem halben jahr an einer Panikstörung mit Agoraphobie leide und dies auch durch meinen Psychologen attestieren kann, wollte ich folgendes fragen:
Gibt es eine Möglichkeit mich aufgrund dieser Erkrankung nachträglich aus dem Wehr-/Zivildienst auszuschließen? Falls ja, an wen muss ich mich dann wenden, sprich Kreiswehrersatzamt, Bundesamt für Zivildienst? Gibt es überhaupt eine "nachträgliche Musterung"?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
MfG
Ich bitte um fachkundigen Rat zu folgender Situation:
- 2007 gemustert: T2
- danach Kriegsdienst verweigert
- seid Mai 2007 freigestellter Helfer im THW
Da ich seid ca. einem halben jahr an einer Panikstörung mit Agoraphobie leide und dies auch durch meinen Psychologen attestieren kann, wollte ich folgendes fragen:
Gibt es eine Möglichkeit mich aufgrund dieser Erkrankung nachträglich aus dem Wehr-/Zivildienst auszuschließen? Falls ja, an wen muss ich mich dann wenden, sprich Kreiswehrersatzamt, Bundesamt für Zivildienst? Gibt es überhaupt eine "nachträgliche Musterung"?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
MfG