Nachzahlung für getätigten Kauf von 2010 bei Hardwareversand

MasterCacher

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Hallo,

ich bekam heute eine "nette" mail von Hardwareversand.

Ich hatte 2009 eine 1,5TB Platte gekauft für 115€
Im Mai 2010 ist eben diese dann kaputt gegangen
--->Kundendienst angerufen, ich hätte 2 Optionen:
1. selbe Platte als austausch
2. neue Platte als Upgrade für den Aufpreis von 3€

Ich nahm Option 2 und erhielt eine 2TB Platte für 118€


Heute kam die Mail mit einer Bitte einer Nachzahlung von 28€ mit einer Frist von 20 Tagen.
Es kam eine extra Rechnung dazu, welche die 1,5TB Platte mit 90€ betitelte.


Muss ich diese Nachzahlung nun zahlen?

Hab mich schon telefonisch beim Kundendienst gemeldet und mir wurde gesagt, dass die zuständige Person nicht zu erreichen sei und ich doch ne Mail schicken sollte.
 
Wenn du beweisen kannst, dass dir 3,- Aufpreis angeboten wurden und du dieses Angebot angenommen hast, dann ist damit ein wirksamer Vertrag zustande gekommen und du schuldest auch nur die 3,-.

Der Verkäufer könnte diese Einigung bestenfalls anfechten, wobei er sich beim Beweis eines relevanten Anfechtungsgrundes wohl schwer tun würde.
 
Dann sieht es wohl schlecht für mich aus :(

Hatte das damals telefonisch geklärt und auf den Rücksende Zettel entsprechendes angekreuzt/draufgeschrieben.

Das einzige was ich habe, ist die Rechnung über die 118€ und die der alten 1,5TB Platte.


Gibt es da nicht noch etwas wie verjährungsfrist? Ist ja schon ein ganzes weilchen her!
 
dir wurde ja die neue Platte zugeschickt, war da kein Zettel bei? Allein wegen der Garantie und Gewährleistung sollte was bei gewesen sein.

Heute kam die Mail mit einer Bitte einer Nachzahlung von 28€ mit einer Frist von 20 Tagen.
Es kam eine extra Rechnung dazu, welche die 1,5TB Platte mit 90€ betitelte.

du kannst denen ja dein Beleg mit den 115,- Euro zeigen, die scheinen von einem niedrigeren Wert als tatsächlich auszugehen.
 
MasterCacher schrieb:
Das einzige was ich habe, ist die Rechnung über die 118€ und die der alten 1,5TB Platte.

Wo ist das Problem, mit der Rechnung über 118€ kannst du doch beweisen wie viel du für die Platte gezahlt hast und dass der Shop zu diesen Konditionen mit dir ein Geschäft gemacht hat.
 
Die erste HD wurde zurückgenommen (weil defekt), Dir wurde danach eine neue HD für 118,- mit neuer Rechnung verkauft und der Differenzbetrag von 3,- Euro wurde von Dir auch bezahlt? Dann kann es ja keine Nachforderung seitens des Händlers geben - ich wüsste nicht, worauf sich das begründen ließe, egal welchen Preis sich der Händler für die erste HD nach fast zwei Jahren zusammenreimt.

Dass der Aufpreis nur 3,- Euro beträgt ist anhand der zweiten Rechnung ersichtlich. Der Händler hat aber die erste, defekte HD offenbar bereits auf Kulanz zurückgenommen - dafür muss er dem Kunden auch den vollen Kaufpreis erstatten.

Aber ist der Aufpreis von 3,- Euro denn nun bezahlt worden oder nicht? Eine Verjährung ausstehende Forderungen tritt vermutlich erst nach zwei oder drei Jahren ein - ist die zweite HD bislang nicht vollständig bezahlt worden, beginnt die Frist nun von vorne. Ausserdem nehme ich an, dass in den AGB steht, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Händlers bleibt.

#Edit: Die Rücknahme zu einem niedrigeren Preis dürfte vermutlich doch gedeckt sein - immerhin liegt einige Zeit zwischen Kauf und dem Defekt der ersten HD. Dass es keine schriftliche Bestätigung darüber gibt, ist aber ärgerlich für beide Seiten. Insofern könnte die Nachforderung durchaus berechtigt sein - hier waren wohl beide Seiten sehr nachlässig; wer lässt so eine Forderung für so lange Zeit offen ... ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der neuen Platte war nur die Rechnung für die Platte an sich dabei.
Ich hab sie damals per Nachnahme bekommen un dem Postler die 3€ gezahlt.
Garntie oder Gewährleistungsschein waren nicht dabei.

Habe hier noch einen Auszug aus der Mail:

Die Differenz hätte Ihnen bei Versand der Ersatzlieferung per Nachnahme in Rechnung gestellt werden sollen. Die neue Rechnung X wurde jedoch, wie im Fuß der Rechnung ersichtlich, per Vorkasse verbucht und dadurch nicht bei Lieferung berechnet.

Von dieser Summe war niemals die Rede, ich wurde nie informiert und eine solche Rechnung kam mir nie zu.
Ich habe allerdings diese 3€ gezahlt.


Was sagt mir das nun? Es ist ja eindeutig ein rießen versäumnis von dem Shop nach mehr als 1 1/2 Jahren zu sagen, ich müsste etwas nachzahlen mit einer Rechnung, die ich noch nie gesehen habe.
Bin ich jetzt im Recht und muss nicht zahlen, bzw. was passiert wenn ich nach Ablauf der Frist nicht gezahlt habe?
 
In diesem Fall solltest Du das direkt mit dem Händler klären, weil wir nur weiter spekulieren können. Eine Nachforderung könnte trotzdem zurecht gestellt werden, wenn auch reichlich spät wie ich finde.
 
Steht in dieser neuen Rechnung tatsächlich etwas in der Fußnote?

Ansonsten ist damals mMn. ein schlüssiges Geschäft zustande gekommen, du hast die Nachnahme bezahlt.

Sollte der Laden auf seinen Forderungen bestehen, dann bestehst du einfach darauf das Geschäft rückgängig zu machen und sie müssten dir deine alte Platte aushändigen, was sie wohl nur schwerlich können. ;)

Lass es einfach drauf ankommen, was sie noch sagen. Hast du mittlerweile den Verantwortlichen dort erreicht?
 
Die Fußnote ist diesselbe wie bei jeder anderen Rechnung auch die ich von Hardwareversand habe:



Sollte der Laden auf seinen Forderungen bestehen...
Du meinst das ich auf den Austausch meiner alten Platte bestehe, die höchstwahrscheinlich nicht mehr produziert und lieferbar ist? Lässt sich machen^^

Ich habe noch 2x angerufen, wurde aber jeweils abgewiesen, ich solle doch auf die Mail antworten.
Nur ist es schwer meine Sachlage in einer formellen Mail darzulegen, aber ich habe es nun trotzdem getan und warte auf eine Antwort....
 
#Edit: Die Rücknahme zu einem niedrigeren Preis dürfte vermutlich doch gedeckt sein - immerhin liegt einige Zeit zwischen Kauf und dem Defekt der ersten HD.

vermutlich? Wenn du dir nicht sicher bist, lass solche Aussagen. Die ist bestimmt nicht gedeckt, denn diese müsste dann mit dem Kunden so besprochen worden sein, was wohl nicht def Fall ist. Das heißt der Kunde müsste max. 3 Euro zahlen (Differenz).

Jetzt stellt sich die Frage wieso hat der Kunde damals den Boten 3,- Euro in die Hand gedrückt, wenn er per Vorkasse zu zahlen hatte? Wieso wurde die Ware dann geliefert? Dieser Fall ist sehr merkwürdig. Auch die Tatsache das man nur per Email kommunizieren will, lässt mich stuzig werden, meine Vermutung hier ist, man hat keine klaren Beweise für die Forderung.

Hast du noch eine Quittung von den 3,- Euro? Falls ja, würde ich dem Unternehmen ein Brief (keine Email) schicken in dem du die Zahlung beweist (die Rechnung der alten Platte 115,- und 3,- Euro beim Boten).

Dann würde ich schauen was kommt.
 
Ich bin kein Rechtsanwalt, daher kann ich auch bloss vermuten und will nicht behaupten was ich nicht mit Sicherheit weiss. Eine schlüssige Vermutung ist ja trotzdem besser als gar nichts ;)

Das Problem ist ja das Upgrade auf eine grössere HD - der Händler muss dem Kunden wohl kaum den damaligen Kaufpreis zurückerstatten, sondern nur den Tagespreis der HD. Bei einem Austausch hätte die Differenz auch keine Rolle gespielt. Insofern vermute ich, dass der Händler in diesem speziellen Fall zurecht nur 90,- Euro gutgeschrieben hat bzw. das tun wollte.

Allerdings fehlt nun die schriftliche Bestätigung der Gutschrift, die Nachnahme lässt vermuten, dass die vollen 115,- Euro gutgeschrieben wurden, die bezahlten drei Euro sind aber offenbar "verschwunden" - die Nachforderung hätte ja unterm Strich nur 25,- Euro betragen dürfen.

Schlussendlich können höchsten 25,- Euro an Nachforderungen noch offen sein, im Zweifelsfall muss man sich an einen Anwalt wenden, um zu klären ob diese tatsächlich berechtigt ist. Nachweisen kann vermutlich keine der beiden Seiten, was damals am Telefon besprochen wurde. Der Händler müsste aber eine Gutschrift verbucht haben - die müsste ja irgendwo aufscheinen... ?
 
lass dich doch am Telefon nicht abwimmeln, zur Not verlang den Chef vom Kundenservice.

Und wenn das so weiter geht bestell dort am besten nie mehr, Hardwareanbieter gibts wie Sand am Meer ;)
 
Vermutung: Deine erste, defekte HDD wurde IRRTÜMLICH für 90 € anstatt 115,00 € gut geschrieben, entgegen der mündlichen Vereinbarung. Deine 3 € Nachnahme-Zahlung ist in der internen Buchhaltung nicht richtig zugeordnet worden.

Ergo hat der Händler für die zweite Rechnung über 118,00 € noch eine Differenz in Höhe von 28,00 €. In einem automatisierten Verfahren wurdest du angeschrieben mit der Bitte zur Überweisung der Differenz.

Lösung: Den Service anschreiben und das Missverständnis aufklären. Nix Anwalt, nix Ärger :)

p.s.: Die Rechnungskopie von deiner ersten HDD ist sicherlich eine Gutschrift.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich melde mich nochmal.

Seit ich auf die Email geantwortet habe ist nichts zurückgekommen.
Entweder es ist jetzt geklärt, oder sie brauchen einfach ewig für eine Antwort.

Ich warte einfach mal ab und lass die Frist von 20 Tagen verstreichen, was kann denn schon passieren :D

EDIT:

Heute am 1.2. habe ich nun folgende Rückmeldung bekommen:

Sehr geehrter X,



leider war für uns nicht ersichtlich, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelte, bei dem wir die Ursprungsplatte nicht mehr liefern konnten. Wir Werden die Differenz nun intern gänzlich ausbuchen.


Damit ist die Sache wohl erledigt.
Eine sehr unfreundliche Meldung, dazu noch verspätet wenigstens ist das jetzt vom Tisch.
 
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MasterCacher schrieb:
Damit ist die Sache wohl erledigt.
Eine sehr unfreundliche Meldung, dazu noch verspätet wenigstens ist das jetzt vom Tisch.

Unfreundlich? Ich würde mal behaupten, Irrtum ist der Lauf des Lebens. Das du den Mut hattest dich zu erklären, und der Laden mit deiner Information den Fehler gefunden hat ,da finde ich nichts verwerfliches dran.
 
mich würde nun auch Interessieren, was an der Antwort unfreundlich sein soll?

Hättest du gerne ein langes Entschuldigungsschreiben?
 
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