Nebenberufliche Selbständigkeit

Metzlor

Lt. Commander
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Juni 2006
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1.101
Hi,

ich bin am überlegen ob ich mich nebenberuflich selbständig machen sollte.
Dazu hätte ich ein paar Fragen, ich würde wahrscheinlich mit einem Kleingewerbe anfangen, also einfache GuV und keine MwSt.

Mein Ziel ist es ein 2tes Standbein zu haben, falls ich meinen jetztigen Job, als Informatiker in einer kleinen Firma verlieren sollte, habe zwar einen unbefristeten Vertrag, aber wie es dort in ein paar Jahren aussieht etc. kann ich nicht genau sagen und hätte deswegen ein wenig mehr Sicherheit.

Ich habe verschiedene Ideen, wie mein 2tes Standbein auszusehen hat, z. B. Waren über Internet verkaufen. Ich weiß das ich dann auch die 2 Jahre Gewährleistung geben muß und es sehr viel Konkurrenz auf dem Markt gibt.

Über Risiken habe ich mich ausgiebig informiert, z. B. kann ich später viele Stunden umsonst gearbeitet haben und später noch einen Verlust erwirtschaften.

Meine Fragen:

Zu Einkommenssteuererklärung

1) Ich liege unter der Beitragsbemessungsgrenze muß für mein Gehalt also Einkommensteuer und SV zahlen, wie sieht das mit den "Gewinn" aus selbständiger Arbeit aus, muß ich dort auch SV zahlen oder nur die Einkommensteuer?

2) Kann ich bei der Einkommensteuererklärung auch Verlust von meinem Gehalt abziehen, falls es mal schlecht läuft?

Zum Geschäft selber:

3) Wenn ich auf die MwSt. verzichte, also die nicht ausweise, wie lange bin ich daran gebunden?
Muß ich diese automatisch ausweisen sobald ich dann über die 17.500 € komme?
Wenn ich diese ausweise bin ich 5 Jahre daran gebunden, wie ich gelesen habe, aber wie sieht es andersrum aus?

4) Kommen auf mich zusätzliche Versicherungen hinzu, die man haben sollte?

Danke im Vorraus
Metzlor
 
Zu 4: Ja Betriebsversicherung sollte schon sein (ist teilweise Pflicht um IHK oder HWK Mitglied zu werden, was auch teilweise Pflicht ist)

Zu 1: Also SV keinesfalls, die Zahlst du ja schon. Auch wenn du mal darüber liegst (48500 Euro glaub ich, müssen es 5 Jahre in folge sein soweit ich noch weiß)

Einkommenssteuer klaro!
 
Als neuer Einmannbetrieb wirst du im Hardwarebereich keine Chance haben, wenn du nicht irgendwas absolut unübliches und besonderes bieten kannst. Lass dich vorher auf jeden Fall fachkundig beraten, sonst sind ganz schnell mal einige tausend in den Sand gesetzt.
 
Bin Informatiker und kein Jurist/BWLer, daher kann ich dir deine konkreten Fragen nicht beantworten. Nur soviel: Lass es. Damit wirst du nicht glücklich. Zumindest nicht mit den Minimargen und dem Preiskampf im Verkauf.

Außerdem: Du kannst doch was, du hast doch was gelernt.^^ Handeln kann jeder. Dein USP liegt nicht im Handel, sondern in deiner Leistung. Und nur da kannst du Geld verdienen.

Ich betreue neben meinem Studium einige Privatkunden bei allem, was so anfällt. Wirklichen Spaß macht es im Großen und Ganzen nicht. Der Verdienst in durchschnittlich und viele von denen nerven^^.

Nenn dich doch IT Consultant und supporte die Netze von kleinen gewerblichen Kunden, die zwar eine Mehrplatzinfrastruktur haben, aber zu klein für eine IT-FTE sind. Da wirst du anständig bezahlt, die Arbeit ist überschaubar und die rufen nicht am Wochenende an.

Grüße
 
Im PC Hardware bereich wollte ich auch nicht, da dies mit Garantie abwicklungen etc. sehr Zeitaufwendig ist, gerade wenn Kunden dann durch falsche Treiberinstallationen etc. denken etwas wäre defekt.
Ich bin Vollzeit in einem Beschäftigungsverhältnis, daher wäre ich Tagsüber nicht erreichbar um andere Systeme zu betreuen, daher fällt Firmenbetreung auch weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kommt ja alles auf entsprechende Absprachen an. Wenn ein kleiner Betrieb sich keinen "ganzen" ITler leisten kann, dann muss er damit leben, dass ihm keiner zur Verfügung steht. Wenn du dann eine Responsezeit von vielleicht 2 Tagen vereinbarst, könntest du das nach deinem regulären Job machen...
 
Dazu hätte ich ein paar Fragen, ich würde wahrscheinlich mit einem Kleingewerbe anfangen, also einfache GuV und keine MwSt.
GuV ist schon seit zig Jahren verboten. Doppelte Buchführung ist ein Muss - außer für Freiberufler, die drüfen auch über eine einfache Einnahme-/Ausgabenrechnung buchführen.

PS: PC Teile verticken lohnt sich wirklich überhaupt nicht.
 
Danke erst mal für die Antworten. Werde mich ein wenig informieren und sobald ich mehr weiß mich hier noch einmal melden.
 
Sherman123 schrieb:
GuV ist schon seit zig Jahren verboten. Doppelte Buchführung ist ein Muss - außer für Freiberufler, die drüfen auch über eine einfache Einnahme-/Ausgabenrechnung buchführen.

§ 4 ABs. 3 EStG. i.V.m. § 241a HGB.
 
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