Nossi
Captain
- Registriert
- Okt. 2002
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- 3.893
Servus,
ich mach mich grade mal ein wenig über Netbooks und deren Tarife zur Internetnutzung schlau und bin dabei über folgendes Angebot gestoßen bzw. den Vertragsbedingungen zur Vodafone Mobile Connect Flat:
Was Vodafone damit erreichen will ist klar:
Die Leute sollen sich zusätzlich zu ihrer 40€ Internetflat auch noch einen Handytarif anschaffen, denn dank mobilem IM sowie VoIP würde ein Handy für nicht wenige Leute obsolet.
Frage ist:
Inwieweit ist so eine Vertragseinschränkung rechtlich wirksam ?
ich mach mich grade mal ein wenig über Netbooks und deren Tarife zur Internetnutzung schlau und bin dabei über folgendes Angebot gestoßen bzw. den Vertragsbedingungen zur Vodafone Mobile Connect Flat:
1. Was gilt für den Datentarif Vodafone Mobile Connect Flat Notebook? Sie benötigen für die Nutzung GPRS-/UMTS-fähige Hardware. Die Mindestlaufzeit des Tarifes beträgt 24 Monate. Der monatliche Paketpreis beträgt, bei Abschluss des Vertrages inklusive vergünstigte Hardware, 39,95€. Für nat. paketvermittelte Datenübertragung im dt. Vodafone-Netz fallen keine weiteren verbrauchsabhängigen Kosten an. Bis zu einem Datenvolumen von 5 GB im jeweiligen Abrechnungszeitraum wird national die jeweils größtmögliche Bandbreite bereitgestellt, ab 5 GB stehen max. 64 KBit/s zur Verfügung. Wir behalten uns vor, die Verbindung nach jeweils 24 Stunden automatisch zu trennen. Die Rundung erfolgt 100-KB-genau am Ende jeder Verbindung, mindestens aber 24-stündlich. Sie dürfen die Tarifoption nicht für Voice over IP, Instant Messaging und Peer-to-Peer-Verbindungen verwenden, es sei denn die Nutzung wurde von Vodafone im Einzelfall freigegeben.
Was Vodafone damit erreichen will ist klar:
Die Leute sollen sich zusätzlich zu ihrer 40€ Internetflat auch noch einen Handytarif anschaffen, denn dank mobilem IM sowie VoIP würde ein Handy für nicht wenige Leute obsolet.
Frage ist:
Inwieweit ist so eine Vertragseinschränkung rechtlich wirksam ?