Netzteilfrage bzw. -umtausch

bensch87

Lt. Junior Grade
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Nov. 2006
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Hello Community!

Habe mir am Samstag in Ermangelung anderer Bezugsmöglichkeiten ein Netzteil beim Media Markt gekauft. War natürlich völlig überteuert. Danach hab ich rausgefunden, dass ich das gar nicht gebraucht habe - es war ne andere Komponente im PC defekt. Jetzt ist die Frage, ob ich das Ding zurückgeben kann und dafür mein Geld zurückkriege? Rechnung liegt natürlich vor und es sind natürlich auch die 2 Wochen Widerrufsfrist noch nicht um.

Sonst hab ich jetzt völlig sinnloserweise 79€ in den Sand - bzw. in den Hintern vom MM - gesteckt.

Danke im Voraus...

Bensch
 
Einfach hingehen und austauschen lassen und das Fernabsatzrecht nutzen.
 
Wikipedia: "Das Fernabsatzrecht findet Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden."

Ich hab das Ding doch im Laden gekauft?
 
Wenn du das Ding im Laden kaufst hast du auch kein Rückgaberecht.

Meistens sind die Leute aber so kulant, dass sie einen Gutschein über die entsprechende Summe ausstellen und das Gerät zurücknehmen. Einen Versuch wäre es wert.
 
seit wann hat man bei bezug im Ladengeschäft eine Wiederrufsfrist? das wär ja noch schöner.
Wenn die das Ding zurücknehmen, dann ist das reine Kulanz für die Du dankbar sein kannst ( ich würd`s nicht machen, das Ding kannst ja nicht mehr als neu verkaufen).
 
Toll. Das heißt also ich kann nur darauf hoffen, dass die da kulant sind, bzw. mir nen Gutschein ausstellen? Scheiße, was will ich denn mit nem MM Gutschein. Was ist, wenn das Ding noch nicht mal benutzt wurde?
 
Ist das Teil noch original verpackt? Dann kannst du Glück haben, ansonsten bei Ebay verkloppen.
 
Nein, die Folie hab ich runtergerissen. Fragt sich ob das n Problem wäre, wenn das Ding nicht benutzt war. Karton und alles sind natürlich noch da. Ich versuchs einfach glaub ich. So ne Kacke -.-
 
Ob das ein Problem ist, kommt auf den Händler an. So kannst du nicht beweisen, das es nie in Betrieb war.
 
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