dareef99
Lt. Junior Grade
- Dabei seit
- Feb. 2004
- Beiträge
- 485
Hallo, bitte löschen wenn es nicht hier herein passt aber ich benötige eine dringende Antwort.
Ich habe Ware bei Ebay versteigert und diese ist jetzt kaputt. Ich habe dem Käufer das geschrieben und er liess dann die Bemerkung fallen, dass er mich dann ja eigentlich regresspflichtig machen könnte, da er die Ware dringendst bräuchte. Wir haben uns aber nun darauf geeinigt, den Handel nicht abzuschliessen. Kann er trotzdem Regress fordern?
Kann er das??
Danke euch.
Bitte erst antworten und dann kann es ruhig gelöscht werden. Ich habe keine Ahnung worauf ich mich jetzt gefasst machen muss.
Grß
Ich habe Ware bei Ebay versteigert und diese ist jetzt kaputt. Ich habe dem Käufer das geschrieben und er liess dann die Bemerkung fallen, dass er mich dann ja eigentlich regresspflichtig machen könnte, da er die Ware dringendst bräuchte. Wir haben uns aber nun darauf geeinigt, den Handel nicht abzuschliessen. Kann er trotzdem Regress fordern?
Kann er das??
Danke euch.
Bitte erst antworten und dann kann es ruhig gelöscht werden. Ich habe keine Ahnung worauf ich mich jetzt gefasst machen muss.
Grß