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Noble Chairs ICON Sitzfläche das zweite mal nach Reklamation kaputt.

Ramokthan

Newbie
Registriert
Dez. 2020
Beiträge
5
Hallo Caseking Team

Ich bin mittlerweile echt verzweifelt.

Ende letzten Jahres hatte ich bereits schon einmal reklamiert weil zwei Stahlstangen durch die Sitzfläche gestoßen waren und mir die Beine aufgestochen haben.

Der Bearbeiter hat mir nach den Fotos umgehend eine neue Sitzfläche zukommen lassen.

Es hat leider nur wenige Monate gedauert, da war auch die neue bereits wieder beschädigt. Anfangs war es nur ein kleiner Riss entlang einer Naht mitten auf der Sitzfläche, jetzt habe ich schon seit knapp einem halbem Jahr ein Handtuch auf der Sitzfläche damit die scharfen Kanten des gerissenen Plastiks nicht meinen Hintern ruiniert. Es sieht ein bisschen aus wie nach einem Bombenanschlag in Afghanistan und ich bin ein ganz normaler vielnutzer des Stuhls, also jeden Tag 14h+, aber das sollte ja ein Gamingstuhl aushalten... dafür kauft man sowas ja schließlich. Ich wiege auch nur etwas unter 100 kg. Scharfe Gegenstände kommen nie in die Nähe, also ist das definitiv keine "unzweckmäßiger Gebrauch".

Ich habe mir jetzt so lange Zeit gelassen weil ich einfach die Hoffnung verloren habe das mir eh keiner mehr glaubt nach dem zweiten mal, und die Chance dass die erneute Reklamation länger als ein paar Monate hält gering sind.

Meine Familie hat aber jetzt mal drauf bestanden und mehr als versuchen kann ichs wohl nicht.

Für die Referenz:
Meine Reklamation anfang 2019 war dieses Schadensbild:
IMG_0058.jpg
IMG_0059.jpg


Und diesmal
DSC_0063.JPG

Wie gesagt, da kann man nicht mehr ohne Schutz drauf sitzen, die Risse weiten sich wenn man sitzt und schließen sich wenn man aufsteht, daher hab ich mir n Handtuch draufgelegt.

Meine Kd. Nr. ist
113104
Die Bestell Nr. war damals (02.11.2017)
1272144

Ka was ich da noch machen kann soll oder was überhaupt noch Sinn machen würde. Die Marke Noblechairs hat sich aber wohl so oder so für mich erledigt, auch wenn sie mir Visuell gefallen, scheints mit der Qualität nicht weit her zu sein.

Viele Grüße
 
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Hallo Ramokthan,

aufgrund des Kaufdatums von 2017 ist hier die Garantie und Gewährleistung bereits abgelaufen.

Wir können dir angesichts dessen aus Kulanz eine neue Sitzfläche zum Kundenpreis von 129,99 Euro zzgl. 7,99 Euro Versand anbieten. Sag mir bitte Bescheid, ob du das Angebot annehmen möchtest. Ich muss gleich dazu sagen, dass wir aktuell keine derartigen Ersatzteile auf Lager haben und mit dem Versand erst Anfang 2021 zu rechnen ist.

Liebe Grüße
Mike
 
Hallo Ramokthan,

es handelt sich hier um einen Kulanzaustausch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, weshalb es nicht zu einer Kettengewährleistung kommt. Die Gewährleistung erlischt also 2 Jahre nach dem ursprünglichen Kaufdatum.

Grund dafür ist, dass nach Ablauf der ersten sechs Monate nach dem Kauf gemäß § 477 BGB die bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Beweislast des Verkäufers auf Mangelfreiheit bei Gefahrübergang endet. Danach muss der Käufer der Ware einen gerichtsfesten Beweis über das Vorhandensein des Mangels bei Warenerhalt erbringen, der zu einer Abwicklung im Rahmen der Sachmängelhaftung berechtigt. Ist dieser Beweis nicht plausibel zu erbringen, ist eine Reklamation im Rahmen der Gewährleistung leider grundsätzlich ausgeschlossen. In deinem Fall haben wir eine solche Beweisführung nicht erhalten und gehen davon aus, dass dies ohnehin eine juristische Unmöglichkeit darstellt. Die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") gemäß §§ 434 BGB ff. bezieht sich grundsätzlich nur auf Mängel, die bereits bei Gefahrübergang (Warenerhalt) existiert haben oder im Keim angelegt waren, jedoch niemals auf solche, die durch unsachgemäße Handhabung, bestimmungswidrige Nutzung oder fahrlässig bzw. mutwillig herbeigeführte Beschädigungen, unnatürliche Abnutzungen und später auftretenden Verschleiß zurückzuführen sind.

Ich ziehe hiermit ebenfalls unser Angebot zum Kauf einer Sitzfläche zum Kundenpreis zurück. Die für eine juristische Auseinandersetzung erforderlichen Daten findest du auf unserer Webseite.

Liebe Grüße
Mike
 
Schade.

Eine juristische Auseinandersetzung habe ich nicht angedeutet, lediglich dass es ein eindeutiger Sachmangel war der unmöglich durch Gebrauch hätte entstehen können und damit ein Gewährleistungsfall war der die Gewährleistung hätte verlängern müssen. Das Angebot meinerseits den Sachmangel zu bestätigen durch das einschicken der Sitzfläche wurde seitens CaseKing damals nicht wahrgenommen, daher ging ich davon aus das war einvernehmlich.

Ist aber interessant wie man angegangen wird wenn man ne andere Meinung hervorbringt.

Wirds halt nicht nur ne andere Marke sondern auch n anderer Verkäufer nächstes mal. :-)

Viele Grüße und frohe Weihnachten.
 
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Hallo Ramokthan,

Ramokthan schrieb:
dass es ein eindeutiger Sachmangel war der unmöglich durch Gebrauch hätte entstehen können

Du kannst diese Meinung äußern, das ist kein Problem. Wir müssen dem jedoch nicht zustimmen und selbst damals hast du dich bereits in der Nachweispflicht befunden.

Ramokthan schrieb:
daher ging ich davon aus das war einvernehmlich.

War es auch, aber eben nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Selbst wenn wir rein theoretisch einer Kettengewährleistung bei diesem Austausch zustimmen würden, befändest du dich jetzt wieder in der Nachweispflicht.

Ich verwende selber einen solchen Stuhl und habe sehr häufig mit diversen Reklamationen von Stühlen dieser Marke Kontakt, weshalb mir die üblichen Verschleißerscheinungen sehr geläufig sind.

Ich kann deshalb der Behauptung, dass die auf den oben zu sehenden Mängeln auf der Sitzfläche von der Gewährleistung abgedeckte Sachmängel seien, nur vehement widersprechen, um es sehr diplomatisch auszudrücken.

Liebe Grüße
Mike
 
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