Nochmal kurze Hilfe zum "Versandrecht"

brenner

Commander
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Apr. 2002
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Problem:

Freundin hat was bei Schwab bestellt im Wert von 119,93€. Sie hat alles innerhalb von 14 Tagen wieder zurückgeschickt. Sie hat es bei Hermes abgegeben. Heute kam ein Brief von Schwab, die wollen jetzt 5,95€. Am Telefon meinte die Frau das Abholung kostenlos wäre aber der Versand über Hermess selbst bezahlt werden muß.


Mein Wissenstand bis jetzt:

Wenn der Warenwert 40,-€ überschreitet müßen die Rücksendekosten vom Verkäufer übernommen werden.



Wie verhält sich Tatsache jetzt wirklich?

Link zu AGB
Widerrufsbelehrung
 
hey, das mit den 40 euro steht doch sogar in den agbs drin...

mir hat man mal 15% vom wert abgezogen weil ich die folien aufgerissen hab und die dann beim zurückschicken nicht mehr ganz waren.....haben mich drei folien 9 euro gekostet...


mfg, monti
 
Mein Wissenstand bis jetzt:

Wenn der Warenwert 40,-€ überschreitet müßen die Rücksendekosten vom Verkäufer übernommen werden.


Jein. Seit 2004 gibt es eine Klausel, die eine Auferlegung der Rücksendekosten dann möglich macht, wenn der Widerrufer gar keine Gegenleistung oder nur eine Teilleistung erbracht hat. D.h., dass dem Käufer die Rücksendekosten auferlegt werden können, wenn er noch nichts oder nur einen Teil des Rechnungsbetrags beglichen hat. Eine kostenfreie Rücksendung wäre in diesem Fall nur auf Kulanz des Unternehmers möglich, dann aber natürlich zu seinen Konditionen.
 
Ich würde das nicht bezahlen, meiner Meinung nach habt ihr völlig korrekt gehandelt. Konfrontiere sie mit ihren AGBs!

Bin mal gespannt, wie sie sich rechtfertigen!

/Edit:

... wenn der Widerrufer gar keine Gegenleistung oder nur eine Teilleistung erbracht

Ach so, ja klar, bin einfach mal davon ausgegangen, dass es schon bezahlt war! Aber meist bezahlt man bei Schwab und Co ja erst im Nachhinein. :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmmm,

aber der Rechnungsbetrag ist doch mit der Rücksendung wieder beglichen!?

Sogar auf der jetzigen Rechnung wurden die beiden Artikel sauber wieder zurückgebucht.
 
Darum geht es nicht. Nochmal:

Fallbeispiel 1: Ein Versandhandel schickt dem Kunden eine Ware. Dieser bezahlte die Ware per Vorauskasse. Nachdem die Ware dem Kunden nicht gefällt, schickt er die Ware wieder an den Versandhändler zurück. Der Versandhändler muss dem Kunden dann die Versandkosten und den Rechnungsbetrag erstatten. Diese Folge des Widerrufs nennt man "Zug um Zug", d.h. beim Kauf gibt es Ware gegen Geld und bei Widerruf Geld gegen Ware.

Fallbeispiel 2: Ein Versandhandel schickt dem Kunden eine Ware. Dieser wählt Bezahlung auf Rechnung, doch bevor er die Rechnung begleicht, schickt er die Ware wieder an den Versandhändler zurück. In diesem Fall muss der Händler zwar den Rechnungsbetrag, nicht aber die Rücksendekosten erstatten. Grund: zum Zeitpunkt des Widerrufs wurde die Gegenleistung vom Käufer (=Bezahlung) noch nicht erbracht.
 
DANKE,

dann weiß ich/wir jetzt Bescheid, werden die Versandkosten bezahlen und bei dem Verein nichts mehr bestellen.
 
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