Note 4 Defekt - Reduzierter Kaufpreis zurück

Alkaline123

Cadet 3rd Year
Registriert
Jan. 2014
Beiträge
32
Hallo,

habe eine Galaxy Note 4 und habe es aufgrund eines Fehlers (wahrscheinlich interner Speicher defekt) zu Saturn zurück gebracht. Nach 14 Tagen habe ich die Rückmeldung bekommen, dass das Gerät nicht repariert werden kann und ich würde vom Kaufpreis von 629 € nach ca. 21 Monaten Nutzungszeit nur noch 399 € zurückerhalten, da es das Gerät nicht mehr zu kaufen gibt.

Frage:
Ist dies zulässig? Kann ich den kompletten Kaufpreis zurückfordern?
 
Zuletzt bearbeitet:
Vollkommen normale Handhabung, kannst eig. froh sein, dass es noch so viel ist ;)
 
Nicht dass ich wüsste. Spätestens seit dem aktuellen Urteil des BGH vom 12.10.2016 ist es als sicher anzusehen, dass du die Wertminderung trägst, die sich über 21 Monate Nutzung angesammelt hat.
 
Normal und voll okay
 
ich finde es sogar viel :D sei doch froh
 
Sofern mir bekannt ist, beträgt die Garantiezeit von Samsung aus 12 Monate, sprich 1 Jahr. Du befindest dich also im 2. Jahr der gesetzlichen Gewährleistung.

Problematik: 6 Monate nach dem Kauf tritt die sogenannte Umkehr der Beweislast ein, sprich du müsstest jetzt dem Händler und dem Hersteller nachweisen, daß der Fehler bei Produktion bestanden hat. Wirst du wahrscheinlich aber nicht, sonst wärst du viel eher wegen des Problems da gewesen.

Zwar ist deine Frage nachzuvollziehen, aber auf gewisse Weise auch dreist. Selbst bei speziellen Elektroversicherungen, die sogar noch Eigenverschulden abdecken würden, bekommst du den Restwert oder ein technisch vergleichbares Gerät...was heute aber keine 629,- Euro mehr kosten würde...

Von daher: freu dich lieber über die Summe, die du bekommst. Sollte dir der Saturn auch "nur" einen Gutschein darüber ausstellen, statt Bargeld, ist auch das zulässig.
 
BernardSheyan schrieb:
Nicht dass ich wüsste. Spätestens seit dem aktuellen Urteil des BGH vom 12.10.2016 ist es als sicher anzusehen, dass du die Wertminderung trägst, die sich über 21 Monate Nutzung angesammelt hat.

Das Urteil passt doch hier überhaupt nicht. Es geht gar nicht um einen Widerruf. Es geht hier um einen Mangel am Produkt im Sinne von §437 und den nun folgenden Rücktritt vom Kaufvertrag, da Nachbesserung nicht möglich ist §323. Folgen des Rücktritts sind unter §346 festgehalten. Saturn beruft sich hier anscheinend auf folgendes:
"(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit
[...]
2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat[...]"

Allerdings hätte der TE in einem Rechtsstreit durchaus Chancen, denn:
"(3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,
[...]
2. soweit der Gläubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten wäre[...]"

edit: nur zur Info, ich bin kein Jurist. Aber Gesetze sind für jeden Ottonormalbürger einsehbar und falls ich sie falsch interpretiere, freue ich mich über weiterführende Erläuterungen
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, in einem Rechtsstreit müsste der TE erst einmal Beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf des Gerätes vorlag. Das wird schwierig. Stichwort Beweislastumkehr bei Gewährleistung nach 6 Monaten.
 
Ist wohl nicht nötig, wenn Saturn mit seinem Schreiben einen Mangel bereits eingeräumt hat
 
Was aber eine Kulanzhandlung sein könnte, als eine erklärt werden könnte, und vor Gericht die Karten neu gemischt werden würden.
 
Ist zwar schön mit § hier um sich zu werfen, und hier über Chancen zu reden, aber ganz ehrlich: will man für ein Telefon, was fast zwei Jahre alt ist und man noch ca. 400 Euro bekommt, wirklich den Stress? Der Sachverhalt klärt sich nicht in einer Woche auf...

...sondern man hat den zeitlichen Aufwand, Papierkram, etc.

Man darf auch nicht davon ausgehen, daß jeder eine Rechtsschutzversicherung hat, die dann mal eben einspringt. Bis das Urteil gefällt ist - egal in welcher Richtung - hat man dann noch weitere Kosten zu tragen.
 
hm würde wohl nur "Sinn" machen, wenn der TE bereits in Rente ist und eine Rechtsschutzversicherung hat..
 
Redirion, das ist doch jetzt ironischer Unfug.

Im Prinzip muss jeder für sich entscheiden, für welchen Betrag oder welches Ereignis er seine Zeit, sein Geld oder sonstwas in einen potentiellen juristischen Streit steckt.

Ich spreche jetzt mal für mich: mir wäre es persönlich peinlich und ich käme mir dumm vor, in einem solchen Fall einen Anwalt einzuschalten. Ginge es jetzt um einen Wert von mehreren Tausend, würde ich vielleicht auch mal mehr hinterfragen oder ein paar Euro für eine richtige Rechtsberatung bei einem Fachanwalt investieren.
 
Naja, Hauptsache was geschrieben, auch wenns dem TE absolut nicht hilft.

Jetzt fehlt eigentlich nur noch Idon, der uns erklärt, dass der TE Anspruch auf den vollen Kaufpreis hat und ihm Saturn noch nen roten Teppich auszurollen hat
 
BernardSheyan schrieb:
Naja, Hauptsache was geschrieben, auch wenns dem TE absolut nicht hilft.

Sehe ich jetzt nicht so. Die Eingangsfrage war, ob er den vollen Kaufpreis zurückfordern kann. Das habe ich meiner Meinung nach korrekt beantwortet. Ob es zu empfehlen wäre, so zu handeln, steht auf einem anderen Blatt und wurde auch gar nicht gefragt.
 
internet speicher hat nichts mit deinem handy zu tun, das ist speicher der auf irgendwelchen servern liegt.

und ca. 230€ für knapp 2 Jahre nen cooles Smartphone nutzen, das ist doch voll ok..

soviel hättest sonst nichtmal für ein top zustand gebraucht note4 bekommen.


WOLLTEST DU NACH KNAPP 2 JAHREN NUTZUNG KOMPLETT KAUFPREIS ZURÜCK :freak::freak::freak::freak:

Die Frage ist eher, bekommst das Bar oder als Gutschein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antworten.

Das Gerät hat öfters die Fehlermedung "mmc read fail" gebracht, ist andauernd abgestürzt und hat sich andaurnd neu gestartet. Laut Internet interner Speicher defekt. Kann mir das Geld bar auszahlen lassen. Muss bloß nochmal mit dem Karton und Zubehör hin.

Ich bin jetzt nicht darauf aus mit juristischen Mitteln da den vollen Kaufpreis zurück zu klagen. Aber falls das Vorgehen von Saturn nicht in Ordnung gewesen wäre, hätte ich das natürlich gegenüber dem Verkäufer so vertreten und den vollen Preis zurückgefordert.

Redirons Argumentation finde ich auch so nachvollziehbar, aber ich bin auch kein Jurist. Wenn ich mit den Gesetzestexten jetzt zu Saturn laufe, wird das wahrscheinlich auch eher peinlich, weil am Ende der Verkäufer sagt "dann müssen sie das mit unserer Rechtsabteilung klären" oder ähnliches und dann gehts zum Anwalt

Aber gemäß den Antworten freue ich mich dann wohl eher, lege ein bisschen was drauf und hole mir ein neues Galaxy S7 Edge oder ähnliches.


//Fande es bloß etwas komisch der Rechnerei des Verkäufers ausgesetzt zu sein. Er meint, 21 Monate dann kriegen Sie noch 400 €. Aber ich kann das natürlich nicht nachvollziehen, ob das so seine Richtigkeit hat. Woher weiß ich, dass mir 400 und nicht 430 € zustehen?

// Und was wäre passiert wenn ich das Gerät direkt zu Samsung geschickt hätte?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen

Antworten
22
Aufrufe
3.165
D
Zurück
Oben