Notebook Reparatur: Kostenvoranschlag falsch?

Jörich

Ensign
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162
Hallo!

Ich habe 12.9.2006(Rechnungsdatum) ein Notebook von Asus bei Innova online bestellt.
Das A6t funktionierte lange einwandfrei, bis vor ca. einem Monat ein Fehler auftrat.
Das Notebook bootete von nun an nur noch alle 50-70 Versuche. Als ich heraugefunden habe, dass meine Rechnung noch keine zwei Jahre alt war, schickte ich das Teil recht zügig ein.
Ich wendete mich an den RMA- Pickup&return- oder LetMeRepair-Service (oder unter welchen Synonymen das sonst noch bekannt ist)

Nun bekam ich überraschender Weise folgende antwort in Form eines Kostenvoranschlages:

[ANHANG RECHNUNG.JPG]

Hat jemand eine Erklärung?


Ich freue mich über jede Hilfe,

Jörich
 

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Also für den Preis bekommst du ein neues topaktuelles schnelles Notebook.

Was soll man da Erklären? Das Notebook ist Defekt und die Zeit für Garantie bzw. Gewährleistung ist abgelaufen (Kaufdatum 23.8.06 - Bearbeitungsdatum 29.8.08). Hilft nur noch ein neues kaufen ...

MfG
 
Also auf alle Fälle stimmt das Datum von denen nicht mit dem Datum auf Deiner Rechnung über ein.

Wäre wohl sowieso egal, weil man wohl davon ausgeht, dass Du mit dem Notebook unter der Dusche gearbeitet hast...
Hast Du 2 Jahre Garantie oder Gerwährleistung?
Wenn Du nur 2 Jahre Gewährleisung hast, musst Du Beweisen, daß der Schaden schon vor dem Kauf vorlag. Das ist natürlich nicht möglich...
 
Was verstehst Du daran nicht? Das DVD Laufwerk hat einen Flüssigkeitsschaden, da ist Wasser/Kola/Bier oder Tee reingekommen und hat das Board in Mitleidenschaft gezogen. Da dies ein selbstverursachter Schaden ist und somit die Garantie entfällt, wurde ein Kostenvoranschlag abgegeben für eine Reparatur des Gerätes, also der Austausch der defekten Teile. Ob sich das lohnt wage ich zu bezweifeln, lass es für 18€ zurücksenden, evtl noch Kosten fürs nachsehen zahlen und bei Ebay verticken, für die 630 € bekommt man schon ein neueres NB. Bei selbstverschuldeten Schäden hat man keine Garantie, auch wenn evtl noch Herstellergaranitie drauf wäre.
 
Bei Ebay als "Defektes Baster-Notebook", oder die Hardware einzeln verkaufen, dann müssten noch ein paar €uros bei rausspringen.
 
Oh, schön! Das geht fix hier.

Ich habe ledigliglich die Rechnung von Innova von dem von mir angegebenen Datum. Kann es sein, dass Innova das Notebook an dem von ASUS angegebenen Rechnungszeitpunkt von ASUS bezogen hat.

Ich habe die Rechnung auch nicht mit eingeschickt, weil sie sie nicht verlangt haben. Ich dachte mir, die können mit Seriennummern und ähnlichem ihre Schlüsse ziehen. Diese sind nun wie wir sehehn falsch gezogen.

Nass ist es nach meinem besten Wissen und Gewissen nie gewordem. Das halte ich für eine böse unterstellung. Es funktioniert ja auch noch gelegendlich und dann sogar einwandfrei.

Meine zentrale Frage wäre nun: An wen soll ich mich wenden und wie Lange habe ich Zeit?
(da die Innova-Rechnung ja nächste Woche wirklich zwei Jahre alt sein wird)

Danke für deine Antwort Martin,

Gruß,
J
 
Hast Du Dich etwa direkt an Asus gewandt ? Wenn ja, dann war das der falsche Schritt, da ja Dein Händler Dein Vertragspartner ist.
 
hi .VonYc.

ja, dass es noch weggehen könnte denke ich auch. Wäre allerdings schon der GAU, da ich ja bis auf die Bootprobleme wunderbar damit arbeiten kann.
Das DVD-Laufwerk funktionierte eigentlich ganz gut, das möchte ich behalte. Ich weiß nicht, was die da gefunden haben.
 
Also wenns wirklich mit deiner angegebenen Rechnung stimmt, schreib dem Kundendienst, die sollen das Datum nochmal überprüfen. Du kannst nur noch Garantie von Asus fordern, nicht mehr von dem Händler, dein Händler ist jedoch der Ansprechpartner.
Jedoch sollte das auch aussichtslos sein, wie gesagt - Flüssigkeitsschaden - muss man selbst für haften.

Wie gesagt, man kann es jedoch versuchen, schreib nochmal dem Kundendiest vom Händler UND am besten auch von Asus, mal sehn was bei raus kommt.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
hornile

jahaha. Mist!

Das is natürlich jetzt die Hiobsbotschaft. Das war mir nicht Bewusst. Ich habe allerdings ein Schreiben an Innova gerichtet, in welchem ich sie über meine Aktion in Kenntnis setzte.

Soll ich das book von ASUS nun ersteinmal unbearbeitet "zurückholen" und dann schnell zu Innova bringen und auf Kulanz (Zeitüberschreitung von 3-4 Tagen z.B.) hoffen. Wie gesagt, sie wurden in Kenntnis gesetzt.

Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du Dich etwa direkt an Asus gewandt ? Wenn ja, dann war das der falsche Schritt, da ja Dein Händler Dein Vertragspartner ist.

jahaha. Mist!

Das is natürlich jetzt die Hiobsbotschaft. Das war mir nicht Bewusst. Ich habe allerdings ein Schreiben an Innova gerichtet, in welchem ich sie über meine Aktion in Kenntnis setzte.

Was meint Ihr was Innova mit dem NB macht? Die schicken das auch an Asus, bzw nehmen mit denen Kontakt auf. Da wird genau das gleiche bei rauskommen ...

Aber ist sowiso aussichtlos, da ein Flüssigkeitsschaden kein Garantiefall ist!!
 
Er kann von Asus gar nichts fordern, weil der Ansprechpartner sein Händler ist und nicht Asus. Bei einem Schaden dieser Art ist eine Garantie ausgeschlossen. Es muss ja keine Flüssigkeit reingelaufen sein, es reicht ja schon Kondenswasser aus um den Schaden zu verursachen, das passiert wenn man das NB oft draussen benutzt und dann wieder mit ins Haus nimmt, Kälte- oder Wärmeeinflüsse usw...
 
Unbedingt immer die Rechnung mitschicken. Ansonsten ist für den Hersteller nicht nachvollziehbar, wann der Artikel tatsächlich gekauft wurde und ab wann die Garantie läuft.

Wenn der Hersteller allerdings einen Flüssigkeitsschaden feststellt (ob es den gibt oder nicht spielt erstmal keine Rolle) wird es schwierig. Mit den theoretischen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Händler kommst Du jedenfalls nicht weit, da dieser sich dann wiederum auf die Expertise des Herstellers zurückziehen wird (zu Recht), der ja einen Flüssigkeitsschaden festgestellt hat.

Einzige (jedoch nicht sinnvolle) Möglichkeit: Nachweisen, das kein Flüssigkeitsschaden vorliegt und ASUS zur Reparatur zwingen. Geht jedoch nur auf rechtlichen Wegen mit nicht unerheblichen Kosten und ungewissem Ausgang.

Ergo: Ziemlich sicher Pech gehabt.
 
Es liegt kein Flüssigkeitsschaden vor. Gegen diese Anschuldigung werde ich ggf. juristisch vorgehen müssen. Ein Stressfaktor den ich nicht erwartet hätte.
Evtl. schließen die Reperaturtechniker von abgenutzten Bodenaufklebern auf solch eine einfache und für sie praktische Antwort.

edit:
Enolam

Es sieht wirklich düster für mich aus, eh?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wegen ca. 400€ für ein neues Notebook so viel riskieren würde ich nicht machen.
Siehs ein und kauf ein neues, wenn dich das Bootproblem stört.
 
Sei Dir nur bewusst, dass ein juristisches Verfahren äusserst kostspielig wird. Zumal Du einen unabhängigen, gerichtlich zugelassenen Gutachter benötigst, der bestätigt, das eben kein Wasserschaden vorliegt.

Wird wie gesagt äusserst schwierig...
 
naja so ist das mit der Gewährleistung und der Beweislastumkehr ... im ersten halben Jahr müssen die dir Beweisen das das noch nicht so war, danach bist du in der Beweispflicht ...
läuft auf ein Gerichtsverfahren raus wenn du nicht aufgeben willst, kannst dir ja selbst ausrechnen wem nen Richter mehr Glauben schenkt nen Techniker der nen Wasserschaden nachweist oder nem Kunden der den leugnet ... dürfte die ganze Sache nicht wert sein ... Chance sag ich mal grob 50:50 nur wenn verlierst hast zusätzlich Gerichtskosten, Anwaltskosten,Gutachterkosten etc. am Hals ... da könntest dir dann locker 3 neu NB von kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bleibt mir im Grunde nur der Rückzug?
Obwohl das Notebook vom einen auf den anderen Tag ohne meinen Arbeitsplatz zu verlassen einen mysteriösen Fehler von sich trägt werde ich nun von einem Gutachter mit einem Wasserschaden konfrontiert und damit völlig entwaffnet?


Das kann doch nicht sein!

Kann denn in einem Raum (in dem das NoteBook immerhin 2 Jahre "überlebt" hat) über Nacht ein (Kondens-)Wasserschaden entstehen? Ich Frage hinsichtlich meiner sonstigen technischen Geräte.



Danke Euch allen für die Beiträge.
Ich gehe mir kurz die Haare raufen.
 
Evtl hat er ja eine Rechtsschutzversicherung :D

Also wenn du 100% sicher bist das da kein Flüssigkeitsschaden ist würde ich da auch gegen vorgehen und schreib denen auch nochmal, evtl haben die ja auch einfach was völlig durcheinander geworfen und das ist überhaupt nicht dein Kostenvoranschlag.

Und wenn es wirklich Kondenswasser ist stellt sich auch die Frage ob der Hersteller nicht doch haftbar ist
 
Versuchen schadet nicht! Schreib nochmal dem Hersteller und Asus, Sie sollten das bitte nochmal überprüfen.

Wenn das gleiche bei rauskommt -> aufgeben und evtl. neues kaufen.

MfG
 

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