B
bronks
Gast
Servus,
das ist ein rein fiktiver Fall, bei dem mich interessieren würde, wie man sowas handhaben sollte.
Nehmen wir an, dass es um einen Selbständigen geht, der gelegentlich auf Reise ist.
Nachdem seine Notebook-/Aktentasche nach vielen Jahren doch etwas verschlissen ist, will er sich eine neue Kaufen. Die Alte hat €50 gekostet und die konnte er einfach als EDV-Zubehör bzw. Verbrauch einfach wegbuchen.
Die neue Tasche wird € 3000 kosten. Muss er diese Tasche als Anlage abschreiben oder ist diese Tasche dann auch nur einfaches EDV-Zubehör und geht auf Verbrauch?
Danke!
das ist ein rein fiktiver Fall, bei dem mich interessieren würde, wie man sowas handhaben sollte.
Nehmen wir an, dass es um einen Selbständigen geht, der gelegentlich auf Reise ist.
Nachdem seine Notebook-/Aktentasche nach vielen Jahren doch etwas verschlissen ist, will er sich eine neue Kaufen. Die Alte hat €50 gekostet und die konnte er einfach als EDV-Zubehör bzw. Verbrauch einfach wegbuchen.
Die neue Tasche wird € 3000 kosten. Muss er diese Tasche als Anlage abschreiben oder ist diese Tasche dann auch nur einfaches EDV-Zubehör und geht auf Verbrauch?
Danke!