Notebooktasche bei Selbständigen steuerlich geltend machen?

B

bronks

Gast
Servus,

das ist ein rein fiktiver Fall, bei dem mich interessieren würde, wie man sowas handhaben sollte.

Nehmen wir an, dass es um einen Selbständigen geht, der gelegentlich auf Reise ist.

Nachdem seine Notebook-/Aktentasche nach vielen Jahren doch etwas verschlissen ist, will er sich eine neue Kaufen. Die Alte hat €50 gekostet und die konnte er einfach als EDV-Zubehör bzw. Verbrauch einfach wegbuchen.

Die neue Tasche wird € 3000 kosten. Muss er diese Tasche als Anlage abschreiben oder ist diese Tasche dann auch nur einfaches EDV-Zubehör und geht auf Verbrauch?

Danke!
 
Bei einem Betrag von 3000€ schauen die schon mal genauer hin und ähnlich wie bei Luxusautos, Smartphones und Co kann das Finanzamt da auch mal sagen, dass diese Anschaffungskosten nicht notwendig sind für deine Arbeit. Du musst dann schon entweder eine sehr gute Begründung liefern, warum eine Tasche 3000€ kosten muss, oder du verdienst generell so viel Geld, dass eine 3000€ Tasche im Verhältnis dazu steht.
 
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Eine Abschreibung über die Nutzungsdauer (siehe AfA Tabelle des Bundesfinanzministeriums) sollte möglich sein.
Allerdings gibt es auch Fälle in denen sowas beeinsprucht wird und manchmal gibts dann auch ein Urteil (auch wenn es aus Österreich ist): https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

In dem Fall befand das Gericht die Tasche als nicht angemessen bzw. "mangels Qualifikation der Tasche als Betriebsvermögen". Womit eine AfA vllt doch nicht das richtige ist, wenn eine Tasche gar kein Anlagevermögen darstellt.

Wäre ich also vorsichtig.
 
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Es geht dem Finanzamt immer um Glaubwürdigkeit. Als Geschäftsführer in einer GmbH kann ich andere Werte ansetzen und abschreiben als ein Solo-Selbstständiger mit schmalem Einkommen. Sprich dem Notar / Arzt / Vorstandsmitglied dürfte man seine 3000€ Tasche eher durchgehen lassen als dem Webdesigner mit 30k Jahresumsatz.

Gilt auch für Autos. Ein Investmentbanker kann den Porsche 911 leichter als Dienstwagen vermarkten als ein Handwerksmeister. Es kommt dabei weniger auf den Berufsstand an, sondern mehr auf das Einkommen.
 
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@stabile Das ist nicht richtig. Ein großes Unternehmen hat womöglich verschiedene Bereiche um Betriebsausgaben unter zu bringen aber eine x-tausend Euro Aktentasche ist hier wie dort einfach kein Anlagevermögen.
Es könnte höchstens sein das es bei größeren Unternehmen einfach nicht auffällt, da eine Detailprüfung selten ist.
 
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Diese sind aber durchaus streng ausgelegt und man kann da auch nicht einfach alles absetzen. Insbesondere ist Kleidung ausgeschlossen. Eine Aktentasche würde ich dort auch nicht sehen. Oder wie das Teppich Beispiel der Seite zeigt, unter Umständen nur zu einem Teil abziehbar.

Demgegenüber sind Kosten der Lebensführung, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, grundsätzlich vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Das gilt selbst dann, wenn diese Aufwendungen zur Förderung der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen getätigt werden. §
 
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