News Österreich: VfGH hebt Vorratsdatenspeicherung auf

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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Der österreichische Verfassungsgerichtshof VfGH hat am heutigen Tage jene Gesetze als verfassungswidrig aufgehoben, die die Republik Österreich zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG erlassen hat.

Zur News: Österreich: VfGH hebt Vorratsdatenspeicherung auf
 
Na endlich, wurde auch mal Zeit :)
 
Jetzt fehlt noch die Klage gegen die Schuldigen und Forderungen nach Entschädigung.
 
Man sollte auch noch erwähnen, dass es im Vorjahr 354 Zugriffe der Justiz auf die Vorratsdaten gab, nicht ein einziger wegen Terrorismus (wegen dem es ja angeblich eingeführt wurde).

"In 113 Fällen wurde wegen Diebstahlsdelinquenz auf Vorratsdaten zugegriffen, in 59 wegen Suchtgiftdelinquenz, in 52 wegen Raub. Der Rest teilt sich auf beharrliche Verfolgung, Betrugsdelinquenz und gefährliche Drohung auf. Schwere Verbrechen und Terrorismusbekämpfung scheinen im Dokument nicht auf."

Kein Terrorist, kein Mörder, kein Kinderschänder, sondern man greift in die Privatssphäre aller Bürger ein, um ein paar Kiffer und Stalker auszuforschen.

Quelle: http://derstandard.at/2000001928152/Vorratsdaten-Im-letzten-Jahr-354-Zugriffe-keiner-wegen-Terror
 
Ein guter Tag für die Bürgerrechte. Immer wieder muss das VfGH (A) und das BVerfG (D) illegale Gesetzte abfangen. Wir werden von Inkompetenz und Korruption regiert.
 
Zuletzt bearbeitet: (Abkürzungen korrigiert)
bringen tuts für uns Österreicher nix, da die Provider die kosten für die Anschaffung und dem Betrieb der Hardware an die Kunden mit der schönen Erfindung der "Service Pauschale" weiterverrechnet haben werden diese sicherlich nicht davon abzubringen sein diese weiter zu Verrechnen. Daher ist das ganze eher als "Theoretischer" Erfolg anzusehen :mad:
 
Benji18 schrieb:
bringen tuts für uns Österreicher nix, da die Provider die kosten für die Anschaffung und dem Betrieb der Hardware an die Kunden mit der schönen Erfindung der "Service Pauschale" weiterverrechnet haben werden...
Darum geht es doch gar nicht, es geht darum ein Signal zu setzen, dass das großflächige Sammeln von Daten ohne konkreten Anhaltspunkt ein Missbrauch ist, der gegen die Persönlichkeitsrechte verstößt.
 
endlich ein schritt in die richtige richtung

oder sie haben eingesehen, dass in den USA sowieso ein backup da ist.....
solang man die nicht aussperrt ist und bleibt es scheinheilig -_-'
 
Die Aufhebung tritt außer Kraft? Also entweder tritt die Aufhebung in Kraft oder die entsprechenden Gesetze außer Kraft.
 
Es ist nur irgendwie sinnlos wenn die in- und ausländischen Geheimdienste im Hintergrund genau die selben Daten weiter speichern, weitergeben und auswerten.

Abhilfe würde hier nur ein Leak von Politikerdaten schaffen, inclusive aller im letzten Jahr angesurfter Pornoseiten.
 
Blutschlumpf schrieb:
Darum geht es doch gar nicht, es geht darum ein Signal zu setzen, dass das großflächige Sammeln von Daten ohne konkreten Anhaltspunkt ein Missbrauch ist, der gegen die Persönlichkeitsrechte verstößt.
Viel treffender:
Darum geht es doch gar nicht, es geht darum ein Signal zu setzen, dass das großflächige Sammeln von Daten ohne konkreten Anhaltspunkt ein -jetzt nachweislich- sinnloser Missbrauch ist, der gegen die Persönlichkeitsrechte verstößt.
 
Ein schönes Zeichen. Nun werden die Daten eben einmal weniger redundant gespeichert.
 
Das ist sicher eine Gute Sache aber hat der EUGH das Gesetz nicht selbst schon
gekippt?

Damit wäre diese Entscheidung obsolet.

Der Symbolische Triumpf bleibt aber natürlich.

Immer mehr Gesetze in Letzter Zeit gehen einfach zu weit!

Und sind dazu noch scheinheilig, da sie offensichtlich nicht zur
bekämpfung des "eigentlichen" Problems ausgelegt sind.
 
Der öVfGH hatte dem EuGH Fragen aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden vorgelegt, weil eine europarechtliche Grundlage für die österreichischen gesetzlichen Regeln bestand.
Der EuGH hat diese europarechtlichen Grundlagen als gegen die Grundrechtscharta verstoßend angesehen, weil sie nicht differenziert genug waren.
Der öVfGH hatte auf Basis dieser Rechtsansicht zu prüfen, ob die österreichischen gesetzlichen Regeln am gleichen Manko leiden, was er wenig überraschend nunmehr bejaht hat.
Die Entscheidung des EuGH hatte nämlich keine unmittelbare Auswirkung auf bestehende Gesetze in Österreich. Der EuGH kann österreichische Gesetze nicht aufheben.
 
@CSchweinzer

Danke für die Aufklärung!

Das dieser Wahnisnn nich in beide Richtungen geht
war mir nich klar.

Soweit ich weiß geht EU Recht über Nationales Recht.

Deswegen ist dieser Irrsinn in Österreich ja überhaupt erst
eingeführt worden. (weil die EU das so wollte)

Na Hauptsache es ist weg.

Aber wie du es schon geschrieben hast nicht differenziert genug.
Das kommt sicher in einer neuen Form wieder.
(ein neuer Tag ein neuer Kampf)
 
Sehr schön, dennoch bleibt die Frage über die Zusatzkosten in Form der "Servicepauschale" bestehen. Wenn das Speichern wegfällt muß auch die Pauschale weg...
 
Recht auf Privat- und Familienleben.


Nochmal alle lesen, die sich das Gehirn haben waschen lassen mit Sprüchen wie "Es gibt keine absolute Freiheit".
Um irgendeine Internetfreiheit ging es nie, zu keinem Zeitpunkt.
 
Ausgezeichnet. Vor allem die Begruendung.

Außerdem würden zu viele Personen ohne Verdacht überwacht werden - nämlich nahezu die gesamte österreichische Bevölkerung

und

Durch den großen Kreis an Personen, die theoretisch Zugang zu Vorratsdaten haben, bestehe auch ein großes Missbrauchsrisiko.

Das Beste daran ist aber das:
Eine Frist zur Reparatur wurde vom Höchstgericht nicht gewährt.

Die Politik hat keine Chance die VDS fortzusetzen.
 
@ Smartbomb

Erzähl mir doch bitte mehr, wie sehr der VfGH wichtiger deutscher Gerichtssprechung folgt.

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Die Politik hat keine Chance die VDS fortzusetzen.

Dieser Satz hat den Hintergrund, dass der VfGH eine verfassungswidrige Regelung nicht immer sofort aufheben muss, sondern einen Übergangszeitraum festsetzen kann (maximal 18 Monate), innerhalb der die verfassungswidrige Regelung weitergilt (außer für Anlassfälle, die kommen gleich in den Genuss). Je nachdem, wie schwer die verfassungswidrige Bestimmung die Verfassung missachtet und wie sehr staatliches Interesse auf der anderen Seite steht, wird eine Abwägung vorgenommen. Hier hat die eben stark hin zur Achtung des Grundrechtes ausgeschlagen, zumal die staatlichen Argumente allesamt sehr schwach waren und sind.

Wenn die Politik aber eine VDS implementieren sollte, die objektiv den Grundrechten entsprechend gestaltet ist, dann würde die auch vor dem VfGH standhalten.

Ein altes Beispiel für sowas: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2001_124_1/2001_124_1.pdf
 
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