Open Source AGPL v3 Lizenz

orbit

Ensign
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Dez. 2004
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253
Hallo,

ich hoffe ich bin hier einigermaßen richtig bin mit dem Thema, wenn nicht bitte verschieben.

Ich möchte gerne in meinem Unternehmen ein Software Paket nutzen welches unter der "Open Source AGPL v3" Lizenz bereitgestellt wird. Auf einigen Seiten habe ich mich dazu schon eingelesen aber meine Fragen konnten nicht eindeutig gelöst werden bzw. ich habe nicht alles komplett verstanden da ich mit diesem Thema bisher noch nie zu tun hatte. Die Software soll nur auf einem PC im Unternehmen zur Verfügung stehen.

Es geht also um die "Open Source AGPL v3" Lizenz. Hier eine Auflistung von dem Vorhaben:

  • Software wird nur intern genutzt (von außen bzw. "öffentliche Personen" haben keinen Zugriff darauf)
  • der Quellcode wird nicht verändert, also auch nicht selbständig weiterentwickelt außer es gibt öffentlich zugängliche Updates des Herstellers unter derselben Lizenz
  • der Quellcode und der entstehende Code der dieses Software Paket nutzt wird nicht vermarket oder für Kunden etc. bereitgestellt

Die Frage die ich habe lautet: Darf ich ein Software Paket unter dieser Lizenz problemlos auf einem PC im Unternehmen mit den gegebenen Anforderugen nutzen oder kann es zu Problemen kommen? Oder ist es überhaupt nicht zulässig? Und es wird wie erwähnt nur intern genutzt.

Braucht ihr noch weiter Infos?
Schonmal vielen Dank für Eure Tipps.
 
Eine der Grundfreiheiten, die von Lizenzen für freie Software garantiert werden, lautet, dass man die Software für jeden Zweck einsetzen darf, den man möchte.

Außerdem: Die falsche Dichotomie zwischen freier und kommerzieller Software ist immer noch in viel zu vielen Köpfen präsent. Jede freie Software ist per Definition kommerzielle Software, denn sie garantiert die Freiheit, sie zu kommerziellen Zwecken einzusetzen, genauso wie die Freiheit, sie zu verkaufen, zu welchem Preis auch immer man angemessen findet.
 
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Man muss wirklich kein Experte für Software sein, oder Jura studiert haben. Alles, was sich freie Software nennt, muss folgende Freiheiten gewähren:

- Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte, für jeden Zweck (Freiheit 0).
- Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen Bedürfnissen der Datenverarbeitung anzupassen (Freiheit 1). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
- Die Freiheit, das Programm weiterzuverbreiten und damit seinen Mitmenschen zu helfen (Freiheit 2).
- Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gemeinschaft davon profitiert (Freiheit 3). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.

Man ist nur unter Umständen Verpflichtungen unterworfen, wenn man die Software weiterverbreitet, oder bei bestimmten Lizenzen (wie der AGPL) als Dienst der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Und selbst diese Verpflichtungen lassen viele Lizenzen für freie Software weg.

Eine Lizenz für freie Software zu verletzen ist schwer und setzt schon fast kriminelle Absicht voraus. Zum Beispiel die Absicht, die Arbeit anderer als die eigene auszugeben. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
 
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