Ordnungswidrigkeitsanzeige ruhender Verkehr, Auskunftspflicht

Na da haste ja auch einiges durch, so wie das klingt. So lange die Leute nicht total ausrasten und es in Sachbeschädigung ausartet, hätte ich damit kein Problem mich zu rechtfertigen.
Wir hatten vereinbart, kurz zum Aus und Einpacken in der Gasse HALTEN ist ok. geparkt wird nicht. Aber vielleicht ist auch durch das tägliche Kiffen und die Massen an Alkohol nicht mehr viel an Erinnerungsvermögen zu erwarten. Ich weiß es nicht.
 
Beim Threadersteller ist die Sache ja absolut klar. Parken im verkehrsberuhigten Bereich ist nur dort gestattet wo es auch so eingezeichnet steht bzw. ausgewiesen ist. Hierzu von anwaltonline:

Wo darf in verkehrsberuhigten Bereichen geparkt werden? In verkehrsberuhigten Bereichen mit Zeichen 325, 326 (Bild: ballspielende Personen) ist das Parken gemäß § 12 StVO nur auf den eigens dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Ausnahmen hiervon bestehen nur zum Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen.

Die Frage ist halt nur: Bock auf Stress?
 
@FrankenDoM , natürlich hab ich keine Lust auf direkten Ärger mit dem Typen.
Andererseits, wenn ich das dulde zeige ich ihm damit indirekt, dass ich damit einverstanden bin. Und das ist nicht der Fall. Er behindert mich nicht direkt, aber ein Rettungswagen wird es schwer haben durchzukommen. Ein Leiterwagen der FW hat keine Chance.
Ich habe ihn schon mal versucht zu erklären, dass im Brandfall schnelle Hilfe oft lebens/ überlebensnotwendig ist.
Daraufhin seine Antwort: Wieso....hat doch hier noch nie gebrannt. Was will man da noch weiterreden.

Im Prinzip müsste man ihm das Parken in der Gasse irgendwie so "unattraktiv" machen, dass er gar nicht auf diese Idee kommt. Aber da fehlt mir noch der passende Ansatz. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
log11 schrieb:
Im Prinzip müsste man ihm das Parken in der Gasse irgendwie so "unattraktiv" machen, dass er gar nicht auf diese Idee kommt. Aber da fehlt mir noch der passende Ansatz. ;)

Ich versteh Dich vollkommen. Wir haben hier auch so Kandidaten mit Hängern die NIE bewegt werden oder der eine der seinen Hänger immer so stellt wenn er losfährt, dass keiner parken kann und wenn er kommt schiebt er ihn wieder so hin, dass er parken kann.
Feuerwehranfahrt zugeparkt, durch die 30 Zone mit brutal zu schnell, usw.
Bevor hier jetzt einer denkt ich sitz den ganzen Tag am Fenster, mit Nichten, ich hab nen Hund und geh allein mit ihm 4x am Tag raus.
Mega dreist, aber mich behindert es nicht und es ist auch nicht meine Aufgabe da was zu unternehmen.
Bei Dir ist die Situation halt eine Andere. Aber von diesem unattraktiv machen würde ich die Finger lassen, da bist Du schnell bei Selbstjustiz oder Ähnlichem und dann bist DU der Depp.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Joker (AC) und log11
Na bei einem Anhänger können am Kennzeichen halt schon mal die Siegel abgehen :daumen:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Joker (AC)
Nochmal blöd gefragt. Dem Nachbarn droht doch "nur" ein Verwarngeld und kein Bußgeld?
Hintergrund: Bei Verwarngeld werde ich nicht genannt, bei Bußgeld bin ich auf dem Bescheid zu erkennen.
 
log11 schrieb:
Nochmal blöd gefragt. Dem Nachbarn droht doch "nur" ein Verwarngeld und kein Bußgeld?
Hintergrund: Bei Verwarngeld werde ich nicht genannt, bei Bußgeld bin ich auf dem Bescheid zu erkennen.
Der Nachbar bekommt den Anhörungsbogen, genannt Knolle.
Wenn er den zahlt ist es das Verwarnungsgeld.....dann erledigt.
Wenn nicht wird es zur Ordnungswidrigkeit/Bußgeld mit allem Pipapo.

Edit: Bei Geschwindigkeit kann der Kollege ja was versuchen, möglicherweise mit Erfolg.
Bei Fotos die unverändert von falsch parkenden Autos mit Kennzeichen und annehmbarer Zeit, bzw sein KFZ verlässt und abschließt (früher 3 Minuten Regel) , gibt es ja nichts zu protestieren.
Und halt 3 Tages Parker (übers WE zB) braucht man sich nicht aufhalten, weil dann nicht klar ist, ob derjenige zwischendurch mal weggefahren ist. Machten Politessen früher an Ventilstellung Rad fest.
Da macht man Freitag, Samstag und Sonntag Fotos, da hat man mehr von.
Da kann der Falschparker besser beim Amt angeben, er hätte 3 Tage falsch geparkt^^

knoxxi schrieb:
Na bei einem Anhänger können am Kennzeichen halt schon mal die Siegel abgehen :daumen:
Ich meine, da reichen paar Kratzer, die das Entwerten symbolisieren ^^
Wenn du natürlich einen leuchtend Roten Aufkleber hast, um so besser.
Mir sagte mal jemand von der Feuerwehr (bitte nicht nachmachen) ein Liter billiges Speiseöl in die Lüftungsschlitze PKW.....das kommt auf jeden Fall unten raus, frage der Zeit.
Dann kann man die Anonym wegen Ölunfall anrufen- und die kommen dann recht flott. (Mit allen Konsequenzen)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: log11
Ihr seid ja hart unterwegs. Ich werde weder zum Öl noch zum Schraubendreher greifen.
Dem TE und auch @Joker (AC) wünsche ich alles Gute und gute Nerven. :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi, Joker (AC) und log11
Zurück
Oben