Originalverpackung für Rücksendung?

also zum '"mitschreiben" bei der 2-jährigen Garantie kann ich ohne OVP danach bestimmt der Hersteller sofern es denn eine gibt ob OVP oder nicht?
 
Wenn du in Deutschland einen Grantiefall hast bist du nicht verpflichtet die Ware im Originalkarton zurückzuschicken oder zum Laden zu bringen. Es sollte wie schon mehrfach erwähnt eine angemessene Verpackung sein als in deinem Fall beim Ram eine ESD Tüte + Polsterung in ein kleines Päckchen und ab zurück zum Händler/Hersteller. Niemand kann dir Vorschreiben das du die OVP dazu brauchst, außer eben bei einer Warenrücksendung innerhalb des 14tägigen Rückgaberechts, dort muss wieder alles vorhanden sein ink. OVP.

Ich hatte mal einen Streitfall mit MediMax dort habe ich mir einen LCD TV gekauft der nach 5 Wochen defekte Pixel aufwieß, bin dann mit dem TV in nem eigenen Karton (nichtOVP) und Rechnung zu MediMax und die wollten nichts machen da kein OVP mehr vorhanden und sagten dreist das ich wenn keine OVP vorliegt ich das selbst mit Samsung regeln sollte.
1Woche später hatten sie post von unserem Anwalt (auch ein guter Bekannter der mir das umsonst geregelt hat) von Wegen das man eben in Deutschland nicht verpflichtet ist die OVP aufzubewahren etc.. Wolaa weitere 3 tage später kam ein Anruf ich können einen neuen Samsung direkt mitnehmen und solle den alten grad vorbeibringen :)

Vllt finde ich das Schreiben noch vom Anwalt ich hatte eine Kopie dann kann ich mal die Auszüge der Rechtslage hier posten.

LG

Sascha
 
@linksta: GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG sind 2 verschiedene Dinge.

@Sascha8777: Ich gehe mal davon aus, dass es bei dir ein Gewährleistungsfall war (da schon nach 5 Wochen Probleme auftraten). Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, die Garantieleistung kann der Hersteller frei bestimmen.
 
@Hansdampf: ich wüsste gerne mal, was jetzt der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantieleistung sein soll..?
 
Sascha8777 schrieb:
Niemand kann dir Vorschreiben das du die OVP dazu brauchst, außer eben bei einer Warenrücksendung innerhalb des 14tägigen Rückgaberechts, dort muss wieder alles vorhanden sein ink. OVP.

Selbst hier darf man neuerdings (glaube seit 1. September) ne andere Verpackung verwenden, denn manche Sachen sind so blöd verpackt, dass man teilweise genötigt ist, die Originalverpackung zu zerstören, um das Produkt testen zu können.
Aber auch wenn die Verpackung leicht zu öffnen ist, darf man ne andere verwenden.

Zudem muss man eben das Produkt nur im einwandfreiem Zustand zurückschicken, die Verpackung kauft man ja nicht im eigentlichen Sinne. Wenn ich was kaufe, kann ich im Laden auch verlangen, dass sie die Kartonage für mich entsorgen...
 
Du darfst die Ware zu Hause nur so testen, wie es auch im Laden möglich gewesen wäre. Musst du dafür die Verpackung zerstören, ist eine Rückgabe gemäß Fernabgabe nicht mehr möglich.

Im Laden reisst dir auch keiner ne Verpackung auf, wenn sie dadurch beschädigt wird, weil sich der Artikel dann nicht mehr zum vollen Preis verkaufen lässt.

Das der Verkäufer die Kartonage NACH dem Kauf für dich entsorgen muss ist wieder ne ganz andere Geschichte.
 
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Na endlich, eine Aufklärung des Ganzen :)
Somit kann ich mir jetzt sicher sein, dass ich die Rams in einer anderen Verpackung zurückschicken kann, Dankeschön.

MfG Olli
 
Das ist immer noch keine Aufklärung

Inwieweit in diesen Fällen Abzüge unter dem Gesichtspunkt der Verschlechterung (§ 346 Abs. 3 Nr. 3 BGB) möglich sind, ist gerichtlich nicht geklärt. Nach Auffassung des OLG Hamm dient die Verpackung der Kaufsache allein der Abwicklung des Geschäfts, ihr Zweck beschränke sich dabei auf den Schutz der Ware vor transportbedingten Beschädigungen. Ob sich diese Auffassung durchsetzt, bleibt abzuwarten.

Dann kommt noch dazu, dass diese Urteile schon ein wenig älter sind und sich ja aufs Fernabsatzgesetz bezieht.

Ob du die Verpackung brauchst oder nicht, hängt also weiterhin davon ab, warum du den RAM zurück schickst.
 
@ Hansdampf12345:

So, hab nun endlich den konkreten aktuellen Fall gefunden, den ich gesucht hatte:

Ist zwar auch leicht anders, IMHO kann man daraus aber eindeutige Rückschlüsse ziehen.
Denn wenn selbst ein Wertersatz für ein Produkt nicht zulässig ist, dann wohl noch weniger für die Verpackung.

http://www.internetrecht-rostock.de/faq-eugh-wertersatz.htm

--> http://www.internetrecht-rostock.de/eugh-c-489-07.htm

Einzige Ausnahme:
Wertersatz ist dann zu leisten, wen der Verbraucher eine im Fernabsatz gekaufte Ware eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts, wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbaren Art und Weise genutzt hat.

Davon kann man bei Verpackung wohl kaum sprechen...
 
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Das ist ja krass. Danke für den Link.

Die Betreiber des Blogs sehen das zwar anders, aber damit wird dem Missbrauch natürlich Tür und Tor geöffnet. Kann man nur hoffen, dass sich das nicht so schnell rumspricht, denn die zusätzlich entstehende Kosten tragen dann die "ehrlichen" Käufer.
 
Naja, ist ja jetzt auch nicht so, dass jeder Privatkunde beim Ausprobieren sofort die Verpackung wegwirft.
Nach der langen Zeit hatte der Kunde dann eben die Originalverpackung nicht mehr (allerdings hat er das Recht natürlich auch sehr gut ausgenutzt). Allerdings kann es vllt durchaus mal vorkommen, dass ein Produkt eher nicht in der Originalverpackung geliefert wird. Bei der Menge der verkauften Produkte dürfte es sich IMHO eher um Cent-Beträge beim Aufschlag auf die Produkte handeln.

Beim verhandelten Fall ging es hier ja hauptsächlich auch darum, dass dem Kunde das Widerrufsrecht nicht mitgeteilt wurde und er deshalb das Notebook 8 Monate lang quasi "testen" konnte und es dann eben nach dieser "Testphase" zurückgeschickt hat, da ohne die Widerrufsbelehrung eben der Zeitraum für die Rückgabe eben erst gar nicht erst gestartet ist.

Zudem könnte es natürlich Probleme geben, weil man sich so Produkte bestellen kann, diese vllt 2 Wochen nutzt, zurückschickt und danach das gleiche mit einem anderen Produkt macht. Da könnte ich mir vorstellen, dass der ein oder andere Shop dann an auffällige Kunden evtl nicht mehr verkauft, was ich dann allerdings auch für verständlich ansehe.
Aber auch hier wird sich das Ganze wohl auch von selbst regeln, die meisten Kunden sind ja zum Glück noch immer ehrlich.
 
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