Bericht Parrot Disco: Die Drohne für Modellflieger

Vor allem punkto Optik kommt mir dieser Papagei doch ziemlich langweilig vor, etwa im Vergleich mit einem Orvillecopter. Wobei man der Fairness halber zugestehen muss, dass die beiden doch in ganz unterschiedlichen Preisligen spielen, da ist dieser Papagei im Vergleich ein Schnäppchen!

Was mich, abgesehen davon, eigentlich auch mal interessieren würde, ist die Drohnenabwehr ...
 
Hanfyy schrieb:
Noch steht das nirgends. Es ist nur geplant die Beschränkung auf 100m zu setzen.

Doch, da steht bereits an diversen Stellen:
Wie ich oben bereits geschrieben habe (https://www.computerbase.de/forum/t...hne-fuer-modellflieger.1617817/#post-19249536) gibt es für Drohnen bereits Limitierungen auf 100 Meter. Wird von jedem Bundesland einzeln geregelt. Anbei nochmal der Link für die Regelung in BaWü.
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/PresseAnhang/160816_Allgemeinverfuegung_UAS.pdf

Es wird zukünftig nur versucht das ganze bundesweit in der LuftVO zu regeln und die aktuellen Pläne würden auch Modellflugzeuge mit einbeziehen. Daher der große Aufschrei.

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baXus1 schrieb:
Man sollte aber auch beachten, dass auch eine Parrot Disco oder Phantom 4 als normale Flugmodell geflogen werden können! Einzig der Zweck der Nutzung ist entscheidend.
Das ist korrekt. Benutze ich ein Flugmodell zur zu Zwecken des Sports und der Freizeit, dann fällt es unter die Flugmodellregelung und die 100m Grenze greift nicht. Benutze ich aber die Kamera, usw. dann muss ich mich an die Drohnenregelungen halten.
 
naja, für leute mit ner illegalen plantage weltweit sicher ne gute alternative zu den wachen, für terroristen/freiheitskämpfer wohl auch ne gute und günstige alternative
 
harrynator schrieb:
Das ist korrekt. Benutze ich ein Flugmodell zur zu Zwecken des Sports und der Freizeit, dann fällt es unter die Flugmodellregelung und die 100m Grenze greift nicht. Benutze ich aber die Kamera, usw. dann muss ich mich an die Drohnenregelungen halten.
Auch mit Kamera kannst du legal über 100m steigen (Luftraum Golf) und zwar immer dann wenn du dies nicht zum kommerziellen Zwecke tust.
 
Hab mir neulich schon mal ein Video zu diesem Parrot Flügel-Dingens angeschaut und war der selben Meinung, wie ungefähr alle anderen Kommentatoren unter dem Video: Das Teil ist ein Styro-Modell "Flying Wing", was man normalerweise als BNF oder Bausatz für max. 200 Euro kaufen könnte. Dazu hat es teure Flug-Software und Hardware, die es praktisch von alleine fliegen lassen - was aber für den Hobby-Modellflug kontraproduktiv ist, denn wo bleibt da der Spaß, wenn es von selbst fliegt?
Und dann hat es noch eine Kamera, aber die kann sich nicht entscheiden, ob sie FPV oder Videokamera sein will, kombiniert deshalbt die Nachteile von beidem und ist zu nichts zu gebrauchen.

Was soll man mit diesem Teil anfangen? Das Einzige, was sinnvoll Spaß machen würde, wäre Automatik ausschalten und manuell fliegen. Aber das bekommt man wie gesagt auch schon zu einem Bruchteil des Preises.

Meiner Meinung nach sind die ganzen Automatik-Drohnen wie z.B. der DJI Phantom nur dann sinnvoll, wenn die Automatik einen Zweck hat: nämlich möglichst gute Kamerabilder mit einer professionellen Kamera zu liefern. Dafür ist es sinnvoll, wenn ich als Pilot im Prinzip nicht selbst fliegen muss, sondern nur die Richtung angebe.

Wenn ich Spaß am Fliegen haben will, dann ist eine Gyro-Stabilisierung für Anfänger ja gerade noch okay, aber selbst das möchte man dann doch irgendwann abschalten und selbst fliegen. Außer wie gesagt bei einer fliegenden Kamera wie dem Phantom, mit dem ich niemals zum Spaß irgendwo rumfliegen würde. Viel zu teuer dafür!


Zur neuen Flughöhen-Beschränkung steht im Übrigen die Vermutung im Raum, dass hier die Liefer-Lobby, allen voran Amazon, sich gerne den niedrigen Luftraum zwischen 100 und 300m reservieren möchte, um in Zukunft dort Lieferdrohnen fliegen zu lassen!
Um den normalen Flugbetrieb von Flugzeugen sicher zu gewährleisten, reichen nämlich die bisherigen Regelungen absolut aus! Jeder Vorfall, der bisher mit einer Drohne passiert ist, war nämlich schon bereits jetzt fernab jeglicher erlaubter Flughöhe.
Der Luftraum, der jetzt gesperrt werden soll (100m aufwärts) wird nämlich von Flugzeugen nicht benutzt, außer in direkter Nähe zu Flughäfen - und dort besteht schon lange ein komplettes Verbot für Modellflug, bzw. reduzierte Flughöhen.
Die bisherigen Gesetze sind also absolut in Ordnung, es gibt keinen vernünftigen Grund, hier etwas zu ändern. Außer wie gesagt die Liefer-Lobby, die gerne einen eigenen Drohnen-Luftraum reservieren möchte...
 
... Beeindruckend ist das First-Person-View-Erlebnis, das bisher nur Bastlern und leidenschaftlichen Piloten vorbehalten blieb. Mit der integrierten 14-Megapixel-Kamera, der Freeflight-App und einem Smartphone kann sich jeder in die Perspektive der Disco versetzen. Einen Begleiter, der den Flug beobachtet und eingreifen kann, setzt das jedoch voraus. ...

Ich bin mir ziemlich sicher, dass in Deutschland nur Sichtflug erlaubt ist, lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.
 
Hey ,

Punkto 100m-Regelung und umsetzung.

die Umsetzung wird sicherlich nicht sehr effektiv sein zu anfang.
Die Vereine z.B sind , wie du sicherlich weisst, verpflichtet eine Flugaufsicht zu stellen und in gewissen Rahmen Protokoll zu führen.
Natürlich kann auch solch eine Aufsicht sicherlich schwer 100m per Auge abmessen bzw. eingrenzen , doch ich denke mit da in etwa wird das Dilemma anfangen.

Bei Wildfliegern wirds sicherlich interessanter , vielleicht wird ja das Ordnungsamt,in Kooperation mit der Luftfahrtbehörd , mit Gerätschaften ausgerüstet die mir letztendlich was beweisen zu können.

Ich fliege selber keine Drohnen und möchte nicht zu weit in Offtopic gehen, doch dieser 100m-Schmock darf nicht durchkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
FPV darfst du auch in Deutschland fliegen. Je nach Auslegung reicht eine 2. Person der das Modell ständig im Blick behält und bei Signalabbruch des Live-Feeds dem Piloten sofort die Position des Modells mitteilen kann. Rechtlich stichfest ist aber nur eine 2. Person die über eine 2. Fernsteuerung jeder Zeit die Kontrolle über das Modell übernehmen kann (Schüler-Lehrer-Betrieb).
 
mmh hab hier so nen teil und hat im Vollausbau keine 800 gekostet^^
Find den Preis leicht übertrieben selbst für Leute die 2 linke Hände haben:p
 
harrynator schrieb:
Anbei mal ein Link zu den Nachrichten für Luftfahrern vom letzten August. Dort legt das Land Baden Württemberg Regeln für den Betrieb von Drohen fest. Unter anderem die besagten 100 Meter und eine 10 kg Obergrenze. [/url]

Diese Begrenzungen gelten für gewerblich eingesetzte Drohnen.

Du solltest den Abschnitt "Zwecke" auch durchlesen ;-)

(Alle Zwecke außerhalb des Sports oder der Freizeitgestaltung,
insbesondere
- die Herstellung von Foto- und Videoaufnahmen zu
gewerblichen Zwecken[...])

Ein nettes Video: klick
 
Zuletzt bearbeitet:
baXus1 schrieb:
Auch mit Kamera kannst du legal über 100m steigen (Luftraum Golf) und zwar immer dann wenn du dies nicht zum kommerziellen Zwecke tust.

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Tuetensuppe schrieb:
Diese Begrenzungen gelten für gewerblich eingesetzte Drohnen.

Du solltest den Abschnitt "Zwecke" auch durchlesen ;-)

(Alle Zwecke außerhalb des Sports oder der Freizeitgestaltung,
insbesondere
- die Herstellung von Foto- und Videoaufnahmen zu
gewerblichen Zwecken[...])

Keine Sorge, ich hab den Abschnitt durchgelesen. Im Übrigen auch den kompletten Rest...

Ich hab den BaWü-Artikel angehängt weil ich ihn gerade rumliegen hatte. Es liegt natürlich immer im Auge des Betrachters (bzw. in der Regelung der Bundesländer) was eine Nutzung die "Nicht zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung" stattfindet denn nun genau ist.

Computerbase hat da im Test der Bebop (https://www.computerbase.de/2016-08/parrot-bebop-2-test/) bisschen was ausgeführt und auch verlinkt.
Je nach Bundesland kann durchaus das reine Anfertigen von Luftbildern bereits eine Aufstiegserlaubnis erfordern oder auch das Anfertigen eines Videos und das Veröffentlichen auf YouTube ist kein Betrieb "zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung". Ich muss also nicht zwangsweise die Bilder/Videos auch verkaufen oder gewerblichen nutzen.
Die Grenze ist hier fließend und je nach Bundesland unterschiedlich. Mit einer der Gründe warum das einheitlich geregelt gehört.

Daher ist aktuell jeder Nutzer einer Drohne, der Video-/Fotoaufnahmen macht, auf der sicheren Seite sofern er sich an die gängigen Regeln für UAVs hält und das sind meistens die benannten 100 m.
 
baXus1 schrieb:

Ich sag ja nicht das es keinen Zweck gibt, nur das es den für mich nicht gibt. Fliegen um des Fliegens willen ist nichts für mich und die 500. Landschaftsaufnahme von Gelände XY muss ich nun auch nicht erstellen, wie gesagt bin ich aber auch kein fan von sowas, oder Bilder machen / an gucken.
 
Bisumaruku schrieb:
Also ich kann ab 150m bei meiner Phantom das nicht mehr erkennen.

150m inkl Sichtkontakt zur Drohne ist aber , so wie ich das verstanden habe, erlaubt...Zumindest sagt das die EU-Regulierung:

https://www.reichelt.de/magazin/ratgeber/drohnen-eu-regulierung-der-flugkoerper-im-anflug/

Wenn ich bedenke, das ich meine XciteRC FPV ab 100m grad mal noch als Mini-Punkt erkennen kann (Und die is schwarz! wie sieht dat erst bei weissen oder grauen aus?), dann bekomm ich meist leichte panik und geh wieder in den Senkflug.
Bin da auch gespaltener meinung. Aber hier wird keiner abstreiten können, dass die meisten Drohnen/QC-Besitzer einen feuchten Kehricht auf solche Bestimmungen geben. Und in eher provizielleren Regionen erst Recht...
 
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