murmell
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Feb. 2010
- Beiträge
- 311
Hallo,
ich habe vor kurzem von der Anwaltskanzlei KSP einen Brief erhalten, wo ich ihre Forderungen nachkommen soll. Mein Konto bei Paypal ist gerade Aktuell im Minus. Ich habe es bis heute versäumt es aus zu gleichen. Der Betrag liegt gerade bei 44,99€. Die Kosten bestehen aus 39,99€+5€ Rückbuchung von der Bank. Jetzt will die KSP von mir 110,12€ haben für ihre Bearbeitung(Verzugszinsen, Gebühr, Auslagenpauschale) und dann nochmal 65,12€ für den Paypal Konto Ausgleich. Ist das schon nicht totale Wucher, weil ich nur mal versäumt haben das ich bei Paypal ein Minus habe und es ausgleichen sollte?
Jetzt komm ich eig. zu meiner Frage, wenn soll ich das Geld lieber Schicken Paypal oder den Geldgeilen Rechtsanwälte???
Also Paypal würde von mir 50,-€ schicken, davon haben die doch auch was.
Hab mich schon in mehrere Foren umgehört aber nur immer Kritische Lösungen erhalten. Meisten sagen man muss die Mahngebühren begleichen andere meinen erst nach der 2 Mahnung wird ist zur Pflicht. Den E-Mail Verkehr zwischen Paypal und mir sehe ich nicht als Mahnung sondern als einen Hinweis auf eine offene Forderung.
Danke für eure schnellen Hilfen!
Szenario 1: A geht zu einem Anwalt. Der schreibt B einen Brief, in dem ihm zweifelsfrei seine Zahlungspflicht nachgewiesen wird. Daraufhin zahlt B. Frage: Wer zahlt den Anwalt von A? Mir ist klar, dass grundsätzlich erst mal der Auftraggeber, also A, den Anwalt bezahlen muss. Aber kann sich A dann das Geld von B wiederholen? Oder läuft das normalerweise so, dass der Anwalt von A diesem einen Brief gleich seine Rechnung mitreinlegt? (Mein subjektives Laien-Rechtsempfinden sagt: eigentlich müsste ja B bezahlen, weil er ja nur durch seine blöde Zahlungsverweigerung A überhaupt „gezwungen“ hat, einen Anwalt zu nehmen)
Wer muss jetzt zahlen, wenn ich B bin ???
ich habe vor kurzem von der Anwaltskanzlei KSP einen Brief erhalten, wo ich ihre Forderungen nachkommen soll. Mein Konto bei Paypal ist gerade Aktuell im Minus. Ich habe es bis heute versäumt es aus zu gleichen. Der Betrag liegt gerade bei 44,99€. Die Kosten bestehen aus 39,99€+5€ Rückbuchung von der Bank. Jetzt will die KSP von mir 110,12€ haben für ihre Bearbeitung(Verzugszinsen, Gebühr, Auslagenpauschale) und dann nochmal 65,12€ für den Paypal Konto Ausgleich. Ist das schon nicht totale Wucher, weil ich nur mal versäumt haben das ich bei Paypal ein Minus habe und es ausgleichen sollte?
Jetzt komm ich eig. zu meiner Frage, wenn soll ich das Geld lieber Schicken Paypal oder den Geldgeilen Rechtsanwälte???
Also Paypal würde von mir 50,-€ schicken, davon haben die doch auch was.
Hab mich schon in mehrere Foren umgehört aber nur immer Kritische Lösungen erhalten. Meisten sagen man muss die Mahngebühren begleichen andere meinen erst nach der 2 Mahnung wird ist zur Pflicht. Den E-Mail Verkehr zwischen Paypal und mir sehe ich nicht als Mahnung sondern als einen Hinweis auf eine offene Forderung.
Danke für eure schnellen Hilfen!
Ergänzung ()
Szenario 1: A geht zu einem Anwalt. Der schreibt B einen Brief, in dem ihm zweifelsfrei seine Zahlungspflicht nachgewiesen wird. Daraufhin zahlt B. Frage: Wer zahlt den Anwalt von A? Mir ist klar, dass grundsätzlich erst mal der Auftraggeber, also A, den Anwalt bezahlen muss. Aber kann sich A dann das Geld von B wiederholen? Oder läuft das normalerweise so, dass der Anwalt von A diesem einen Brief gleich seine Rechnung mitreinlegt? (Mein subjektives Laien-Rechtsempfinden sagt: eigentlich müsste ja B bezahlen, weil er ja nur durch seine blöde Zahlungsverweigerung A überhaupt „gezwungen“ hat, einen Anwalt zu nehmen)
Wer muss jetzt zahlen, wenn ich B bin ???