Hallo!
Ich möchte mir einen Plasma-TV bestellen, habe auch schon ein Gerät ins Auge gefasst, leider gibt es vernünftige Preise nur bei Online-Shops und die meisten davon versenden nach Österreich von Deutschland aus, die Geräte stammen daher von Samsung Deutschland
Zitat von samsung.at:
"Wir möchten darauf hinweisen, dass die Garantieverpflichtung nur für Produkte gilt, welche durch Samsung Electronics Austria GmbH nach Österreich importiert wurden. Es gibt keine internationale Garantie bei Samsung Produkten. Sollte ein Gerät aus dem Ausland importiert worden sein, gelten die österreichischen Gewährleistungsrichtlinien, welche besagen, dass der Inverkehrbringer der Ware für die Gewährleistung verantwortlich ist. Die Garantieverpflichtung seitens Samsung Electronics Austria GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen."
Meine Frage wendet sich an die EU-Rechter: Handelt es sich hier nicht um eine Diskriminierung von Unionsgütern im Hinblick auf die Warenverkehrsfreiheit? Oder zumindest eine Maßnahme gleicher Wirkung?
Vollkommen gleichwertigen TV-Geräten aus anderen Mitgliedsstaaten wird hier Service vorenthalten...
Hoffe ihr könnt mir helfen
Ich möchte mir einen Plasma-TV bestellen, habe auch schon ein Gerät ins Auge gefasst, leider gibt es vernünftige Preise nur bei Online-Shops und die meisten davon versenden nach Österreich von Deutschland aus, die Geräte stammen daher von Samsung Deutschland
Zitat von samsung.at:
"Wir möchten darauf hinweisen, dass die Garantieverpflichtung nur für Produkte gilt, welche durch Samsung Electronics Austria GmbH nach Österreich importiert wurden. Es gibt keine internationale Garantie bei Samsung Produkten. Sollte ein Gerät aus dem Ausland importiert worden sein, gelten die österreichischen Gewährleistungsrichtlinien, welche besagen, dass der Inverkehrbringer der Ware für die Gewährleistung verantwortlich ist. Die Garantieverpflichtung seitens Samsung Electronics Austria GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen."
Meine Frage wendet sich an die EU-Rechter: Handelt es sich hier nicht um eine Diskriminierung von Unionsgütern im Hinblick auf die Warenverkehrsfreiheit? Oder zumindest eine Maßnahme gleicher Wirkung?
Vollkommen gleichwertigen TV-Geräten aus anderen Mitgliedsstaaten wird hier Service vorenthalten...
Hoffe ihr könnt mir helfen