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Der Name ist i.d.R. egal. Solange es die Originalrechnung und -verpackung ist gibt es keine Probleme mit der Garantie.
Recht auf ein Austauschgerät? Vermutlich wirst du eher das Geld zurückbekommen - sofern MM das als Garantiefall einstuft.
kannst du versuchen. bei manchen firmen braucht man ne abtrittserklärung, bei anderen gibts bei weiterverkauf keine garantie und andere interessiert es nicht. musst halt anfragen wie es in deinem fall ausschaut.
zur not kannst du aber den lüfter wechseln. gibt bei ebay für ca. 50€ leisen ersatz zu kaufen.
Garantie dürftest du schon noch haben, insofern natürlich die PS5 maximal 1 Jahr alt ist.
Die Frage ist vielmehr ob Spulenfiepen als Garantiegrund zählt. Vor allem in welchem Umfang. Ein Austauschgerät wirst du in der jetztigen Situation bestimmt nicht bekommen, Media Markt wird dir höchstens den Kaufpreis auf der Rechnung erstatten..
Garantie dürftest du schon noch haben, insofern natürlich die PS5 maximal 1 Jahr alt ist.
Die Frage ist vielmehr ob Spulenfiepen als Garantiegrund zählt. Vor allem in welchem Umfang. Ein Austauschgerät wirst du in der jetztigen Situation bestimmt nicht bekommen, Media Markt wird dir höchstens den Kaufpreis auf der Rechnung erstatten..
Wird nicht gehen. Denn wenn du sagst das du die behalten willst bis der Ersatz da ist, dann kann das ja alles gar nicht so schlimm sein. So würde ich als Verkäufer darauf reagieren. Entweder geht es so, oder du gibst sie sofort zurück.
Erfahrung bei Sony oder generelle Einschätzung? Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung seitens des Herstellers, die er mehr oder weniger an beliebige Bedingungen knüpfen kann (ich weiß, dass gleich wieder doofe Beispiele kommen, um meine Argumentation ad absurdum zu führen, kann man sich gleich sparen).
Siehe auch dazu: https://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie--article13695921.html
gibt auch viele noobs, die das anlaufen des laufwerks dem lüfter zugeschoben haben und die konsole zurückgeschickt haben
man kann halt nicht bei jedem zu hause gucken was da letztendlich wirklich sache ist...
Normal hält man seine Konsole ja nicht wie ein Telefon ans Ohr... und die 40 Db sind ja bestimmt nicht nur das Fiepen sondern auch Lüftergeräusche....
Ich denke ein Austausch wird dich nicht weiterbringen und die nächste Konsole wird auch Geräusche machen.
Gewährleistung wird immer mit dem Gerät übertragen.
Bei einer darüberhinausgehenden freiwilligen Garantie kann der Händler natürlich vereinbaren, was er will.
Ich würd´ aber tatsächlich mal bei Sony anfunken.
Du willst ja ein Ersatzgerät… nicht das Geld zurück.
Meine PS5 (Urversion) fiept im übrigen nicht - also entweder höre ich es nicht (3m Entfernung) oder es sind nur gewisse Geräte davon betroffen.
Spulenfiepen ist kein Defekt, eine neue Konsole kann genauso, schlimmer oder besser sein.
Jeder nimmt das anders wahr, hat auch bisschen was mit dem Gehör zu tun.
Würde es euch also nicht stören wenn eure PS5 Geräusche macht wie ein alter Tankstellenkühlschrank?
Das sind immerhin gute 40 DB ich muss die Lautstärke mindestens auf 12 machen um es kaum noch zu hören und das geht nachts leider nicht.
Mehrere Dinge:
1. Da Scalper: Du hast grundsätzlich keine Ansprüche gegenüber MM sondern nur gegenüber deinem Vertragspartner: Dem Scalper. In deinem Kaufvertrag können nun die Gewährleistungsansprüche des Scalper gegenüber MM an dich abgetreten worden sein. Das muss aber direkt beim Kaufvertrag geschehen sein und geht nicht im Nachhinein. Nur in diesem Fall kannst du von MM die Gewährleistung in Anspruch nehmen.
Ist dies nicht geschehen ist für die Gewährleistung der Scalper zuständig (viel Spaß)
2. 40 db(A) in 0,01m Entfernung entsprechen, rechnerisch, 6 db(A) in 0,5m Entfernung. Mir ist nicht klar in wie weit es sich hier um einen Defekt handelt oder um das "normale" Verhalten der PS5. Denn mit einem Hintergrundschalldruckpegel von 25-30db(A) in Wohn- und Schlafräumen sollte das nicht wahrnehmbar sein.
3. Garantie solltest du haben, dafür wirst du die Konsole allerdings zur Reparatur einschicken müssen. Recht auf ein Austauschgerät hast du in keinem Fall.