Praktikum abbrechen ?

fL1pp1

Ensign
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Apr. 2008
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Hallo CBler,

folgende Situation: Ich habe mein Studium erfolgreich absolviert und bin seitdem auf Jobsuche. Dies tue ich bereits seit 2 Monaten. Da mich die Situation allmählich frustrierte, bewarb ich mich inzwischen auch auf Praktika (oft 6 Monate mit "Perspektive auf Übernahme"). Hier habe ich bereits mehrere Vorstellungsgespräche hinter mir und warte nun auf endgültige Zu- oder Absagen. Vor Kurzem kamen jedoch auch Zusagen zu Gesprächen und mehrphasigen Auswahlverfahren "richtiger Stellen" ins Haus, bei denen ich nun immernoch im Rennen bin und die für mich natürlich lukrativer sind.

Nehmen wir an, ich beginne demnächst ein zugesichertes Praktikum und während dieser Zeit ergeben sich Termine zu "finalen Runden" der Auswahlverfahren bei Firma X und Y (sozialversicherungspflichtige Jobs) die u.U. in einer endgültigen Zusage enden würden/könnten. Ist es anmaßend den Praktikumsgeber der Teilnahme an jenen wegen um eine Freistellung zu bitten? Wie ehrlich sollte man hier seinem Praktikumsgeber gegenüber sein ? Kann man solch ein Praktikum überhaupt (vor Ablauf der 6 Monate) abbrechen um einen sozialversicherungspflichten Job anzutreten ?

Natürlich könnte ich auch mit dem Antritt zu Praktikas warten, bis das Recruiting der lukativeren Jobs "durch" sind, aber solange wird niemand auf mich warten wollen. Da ich mich aber außerdem (auch neben dem Praktikum) permanent weiter bewerben, bleibt die Situation gleich.
Hat jemand bereits Erfahrung damit ? Wie würdet Ihr diese Situation handhaben?

lg fL1pp1
 
Du kannst durchaus die Freistellung verlangen, die der Arbeitgeber nur wegen erheblicher betrieblicher Gründe verweigern kann, und diese tatsächlich auch geltend machen zu können, ist bei einem Praktikanten verdammt schwierig: Ein Praktikant ist eben nur eine (ungelernte) Aushilfe und keine vollwertige Arbeitskraft. Du mußt nur rechtzeitig die Freistellung beantragen. I.d.R wären das in etwa zwei Wochen Vorlaufzeit.

Für die Zeit der Freistellung wirst Du allerdings keine Entlohnung verlangen dürfen.

Ggf. kannst Du auch bei der Aushandlung des Arbeitsvertrages für das Praktikum auch passende Klauseln einfließen lassen, die von vornherein klarstellen, daß Du Dich während des Praktikums weiterhin bewirbst und auch zu Bewerbungsgesprächen freizustellen bist. Auch mit Fristen. Immerhin handelt es sich ja nur um ein Praktikum. Du bist da keine vollwertige Arbeitskraft.
 
@ Twostone

Danke, das hilft mir schonmal weiter. Ich will nur vermeiden, den Praktikumsgeber damit "vor den Kopf zu stoßen". Immerhin bietet dieser ja die perspektivische Übernahme an. Ich habe etwas Bedenken, ihm damit zu suggerieren ich bemühe mich um andere Stellen, und mache das Praktikum nur als belanglosen Zeitvertreib. Wenn es mir gefällt könnte ich mir ja vorstellen dort zu bleiben. Ich hoffe, dass ich bei Vertragsunterzeichnung auf soviel Verständnis stoße, die von dir angesprochenen Klauseln einzubringen. Immerhin ist die Übernahme ja auch nicht garantiert.
 
Die "Übernahme" ist gerne ein Lockmittel, sei es bei Praktika, sei es in der Zeitarbeit, um noch ein wenig mehr Einsatz und Leistung aus den (minder bezahlten) Arbeitskräften herauszuholen. Verlassen würde ich mich allerdings nicht darauf. Meist ist es eben nur das: Ein Lockmittel.

Wenn Du von vornherein offen und ehrlich mit Deinem (zukünftigen) Arbeitgeber verhandelst, kann es Dir nicht zum Nachteil gereichen. Vor allem dann nicht, wenn Du es gar schriftlich hast, daß Du freigestellt wirst zum Zwecke der Arbeitssuche/Bewerbung/Vorstellung.
 
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