Preisdifferenz bei Fernwärme für Heizung & Warmwasser?

Jokener

Captain
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Guten Tag allerseits,

ich habe da mal eine Frage bezüglich der Fernwärme.
In meinem Haus gibt es, schon seit Jahrzehnten, Fernwärme, die ich seit Einzug auch nutze.

Ist es zulässig, dass sich der Preis der Wärme je nach Nutzungsart unterscheidet?
Also dass Wärme, die zum Heizen verwendet wird, weniger kostet als Wärme, die Trinkwasser erwärmt?

Insgesamt gibt es hier nämlich drei Zähler: Wärmemenge, kaltes Trinkwasser und warmes Trinkwasser.
Der Wärmezähler misst direkt hinter der Übergabestelle die Insgesamt in meinem Haus verbrauchte Wärmemenge.
Der Kaltwasserzähler misst, direkt hinter der Übergabestelle, wieviel Wasser in mein Haus geliefert wird.
Und dann gibt's noch den Warmwasserzähler. Der misst (in Kubikmetern) wieviel vom gelieferten Wasser bei mir vor Nutzung erwärmt wird.

So weit so gut... Aber warum kümmert es meinen Versorger, was ich mit meiner Wärme mache?
Beziehungsweise warum sollte es mich mehr kosten, wenn ich Wärme zur Warmwasserbereitung nutze, als wenn ich damit die Hütte heize?
(Und jetzt bitte nicht sagen: Weil es so im Vertrag steht.)
Aktuell sind das ZUSÄTZLICH ca 400€ pro Jahr für 70 Kubikmeter warmes Wasser (ich weiß, das ist viel, aber darum geht's mir gar nicht).
Und die Logik dahinter, abgesehen davon dass der Versorger hier den eigenen Profit maximiert, will sich mir nicht erschliessen.
Denn die Fernwärme, die zur Trinkwasser-Erwärmung genutzt wird, ging bereits vorher durch den Wärmezähler.
Das Trinkwasser geht ebenfalls erst durch den Kaltwasser-Zähler und dann 2 Meter später durch den Warmwasser-Zähler.

Auf der Abrechnung werden mir dann aber Raumwärme (Heizung), Kaltwasser und Warmwasser aufgeschlüsselt.
Das Kaltwasser wird nach Gesamtwasser minus Warmwasser errechnet. Soweit so logisch.
Das Warmwasser wird in Kubikmetern gemessen und das bezahle ich auch nach Verbrauch.
Und für die Raumwärme bekomme ich dann pro verbrauchtem Kubikmeter Warmwasser eine Gutschrift von 89kWh (Wärme wird in kWh beziehungsweise MWh gemessen), da bezahle ich also Gesamtwärme minus Warmwasser-Wärme.

Was mich daran irritiert ist, dass für die Warmwasser-Erzeugung ein Energiebedarf des Boilers von ca 90 kWh pro Kubikmeter angenommen wird.
Wo der herkommt, kann mir beim Versorger niemand sagen.
Der physikalische Energiebedarf bei ca. 70 kWh pro Kubikmeter (bei gemittelter Kaltwasser-Temperatur und 60 Grad Warmwasser-Temperatur hier im Haus).
Nur will ich nicht ganz glauben, dass ein Boiler von 1967 einen Wirkungsgrad von 78% hat...
Der Boiler ist außerdem ausdrücklich NICHT Eigentum des Versorgers. Nur der Zähler gehört dem Versorger, einen defekten Boiler darf man selber tauschen/bezahlen/installieren.
Andere Leute hier im Versorgungsgebiet haben den alten Boiler auch schon wegen Defekts gegen einen neuen (nicht baugleichen) getauscht, der Effizienzwert wurde aber nicht angepasst.
Und überhaupt kostet mich das warme Wasser mehr, als ein Kubikmeter kaltes Wasser plus die angenommenen 90 kWh Wärme (nämlich über 10€ pro Kubikmeter, plus Abwasserkosten).

Ist das so zulässig? Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Die Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) habe ich mir schon durchgelesen, dort aber keine Grundlage für die "Diskriminierung" von warmem Trinkwasser gefunden.
(Auch kein explizites Verbot, sonst würde ich ja nicht fragen.

Oder um es anders zu formulieren: Habe ich ein Recht auf die Belieferung mit Fernwärme, ohne dass ich Warmwasser bezahle?
(Ich würde es natürlich weiterhin mit kaltem Wasser und Fernwärme erzeugen und verbrauchen...)


Grüße vom:
Jokener



Für mich stellt sich hier die Frage, was von den ganzen Sachen unzulässig ist...
Ich bin ein Maschinenbauer und habe hier eine kompetente BWL-Frau neben mir sitzen und wir steigen gemeinsam nach einigen STUNDEN nicht komplett durch die ganzen Berechnungen durch.
Das geht sogar so weit, dass ich angefangen habe Flipcharts an die Wand zu hängen und Diagramme zu zeichnen um es zu verstehen.
Alleine die Formel zur Berechnung des Wärmepreises und die Abhängigkeit der Grundgebühr von einem durchschnittlichen Angestellten der Tarifgruppe X in Betrieb Y, sowie ein weiterer Aufschlag auf den Wärmepreis in Abhängigkeit des Erzeugerpreises von Schweröl (das Blockheizkraftwerk verfeuert ausschließlich Erdgas)... und natürlich ist auch der Preis für Elektromotoren in der Formel zur Preisberechnung enthalten! (WHAT THE FUCK?)
Das führt dann dazu, dass der Wohnraum-abhängige Grundpreis um 3% steigt, der Verbrauchsabhängige Leistungspreis aber um 20%, weil der Arbeiter X nur 3% mehr verdient aber das Schweröl, Elektromotoren und anderer Unfug 20% mehr kosten als im Vorjahr.
Und außerdem ist Wärme natürlich teurer, wenn man Wasser und keine Luft erwärmt... ... ...
 
normalerweise gibts nur ein Preis bzw. zwei. Die Grundgebühr (Leistungspreis) und den Wärmepreis (Arbeitspreis). un da ist es egal was du mit der Wärme anstellst.

zumindest der Arbeitspreis sollte der selbe sein.

In der Heizkostenverordnung steht ob es überhaupt erlaubt ist von der Gesamtwärme die geschätzten Warmwasserkosten abzuziehen.

Möglicherweise hat dein EVU alle oder ein Teil der Grundkosten in den Wärmepreis verrechnet, dann ergeben sich unterschiede z.B. wegen der Speicher Subvention, Zählermiete etc. , Normalerweise wird aber nur die Gesamtwärme abgerechnet

aus der Heizkostenverordnung:
Bei Fernheizanlagen kann aber nicht die gleiche Formel zur Abtrennung der Warmwasserkosten verwendet werden wie bei öl- oder gasbefeuerten Heizanlagen, weil der Wirkungsgrad der Warmwasserbereitung besser ist. Dieser bessere Wirkungsgrad (ausgedrückt durch den Faktor 2,0) muss aber in der Regel durch höhere Energiekosten bezahlt werden. Insofern handelt es sich hierbei um keine Aussage zur Wirtschaftlichkeit der Fernwärme. Für die Warmwasserabtrennung bedeutet das ein anderes Verfahren als bei öl- und gasbefeuerten Heizanlagen. Nach Abs. 3 gibt es folgende Formel zur Errechnung der anteiligen Wärmemenge und damit der Aufbereitungskosten bei Fernheizanlagen und sonstigen Arten der Wärmelieferungen:

Q = 2,0 x V x (tw -10)

Dabei bedeuten:
Q = das Ergebnis als Brennstoffverbrauch in kWh (Kilowattstunden).
2,0 = Konstante für den Wirkungsgrad der Warmwasseraufbereitung (das entspricht etwa 60 % Wirkungsgrad, d. h.: von 100 % aufgewendeter Energie sind 60 % als nutzbares Warmwasser verfügbar - 40 % gehen durch Boiler- und Verteilungsverluste verloren).
V = Volumen (Menge) des aufbereiteten Warmwassers in Kubikmeter.
tw = gemessene oder geschätzte Temperatur des Warmwassers in °C.

laut der Formel setzt dein EVU 55°C an für die mittlere Warmwasser Temperatur.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist, dass bisher noch niemand gegen meinen Versorger vorgegangen ist.
(Zumindest nicht nach meinem Wissen. Und ich bin ausreichend "vernetzt" und kenne mich mit Google aus...)

@ileo:
Ja, ich kann mich an die Verbraucherzentrale wenden. Aber kostenlos ist das doch auch nicht.
Und das "Problem" ist dann wiederum, dass es mehr als 15 Seiten Vertragswerk plus Fernwärmeverordnung etc sind.
Ich arbeite mich da wie gesagt seit einer halben Ewigkeit durch. Auch ein Spezialist muss ja erstmal meine Dokumente durchlesen.
Bevor ich da zu einer Lösung komme bin ich schon die ersten paar hundert Europäer los.
Ich werde das also machen, aber vorher möchte ich es alles so weit vorbereiten, dass ich da keine "kostbare Zeit verbrenne".

@staubtuch:
Bezüglich der Heizkostenverordnung: So wie ich die verstehe, greift die in meinem Fall nicht.
Nach meinem Verständnis geht es bei der Heizkostenverordnung um die Herstellung von Warmwasser in (beispielsweise) einem Mehrparteienhaus durch den Vermieter.

Ich wohne zwar in einem Reihenhaus, habe aber selber Zugriff auf das Heizwassernetz des Versorgers.
Und mit diesem Heizwasser (das ich erst entnehme und danach mit niedrigerer Temperatur zurückgebe) erwärme ich einen Teil meines Brauchwassers und die Luft in meiner Hütte.
Da aber Warmwasser und Heizung in einem Vertrag zusammengefasst sind, kann ich nicht einfach den Warmwasser-Vertrag kündigen und mit dem gesparten Geld feiern gehen...


Wenn also noch jemand irgendwas potentiell hilfreiches hat, immer her damit :D

Grüße vom:
Jokener
 
Was mich daran irritiert ist, dass für die Warmwasser-Erzeugung ein Energiebedarf des Boilers von ca 90 kWh pro Kubikmeter angenommen wird.
Wo der herkommt, kann mir beim Versorger niemand sagen.
Der physikalische Energiebedarf bei ca. 70 kWh pro Kubikmeter (bei gemittelter Kaltwasser-Temperatur und 60 Grad Warmwasser-Temperatur hier im Haus).
1.
die berechnung ist doch schlüssig. das einzige "problem" ist der angenommene energiebedarf des boilers, der die rechnung nach oben treibt bzw. auch die gutschriftshöhe bestimmt. wäre der wirkungsgrad schlechter, würdest du noch mehr zahlen - vielleicht sparst du also sogar ;)

2.
ermittle den wirkungsgrad bzw. energiebedarf und melde das dem versorger. der versorger ist verpflichtet, nach tatsächlichem verbrauch abzurechnen (wie auch jeder vermieter bei mietwohnungen). dafür gibts ja die zähler. stimmen die daten nicht mehr, müssen diese aktualisiert werden. da der boiler nicht eigentum des versorgers ist, ist dies aufgabe des verbrauchers.

macht der verbraucher nichts, ist das sein persönliches problem. der versorger muss nur nachweisen, dass der angenommene bedarf z.b. bei vertragsbeginn gestimmt hat oder für ein gerät dieser bauart üblich ist.

baut der verbraucher ein effizienteres gerät ein, sollte er das dem versorger im eigenen interesse auch mitteilen. woher soll er denn wissen, was verändert wurde? hellsehen? alle kunden monatlich anschreiben und nachfragen? seltsame vorstellung...

normalerweise gibts nur ein Preis bzw. zwei. Die Grundgebühr (Leistungspreis) und den Wärmepreis (Arbeitspreis). un da ist es egal was du mit der Wärme anstellst.
richtig. ich vermute hier ein lese-/verständnisproblem bei der abrechnung. dennoch sollte man die daten vom boiler aktualisieren lassen bzw. erstmal herausfinden und ggf. über einen ersatz nachdenken.

interessant wäre auch, die rechnung im detail zu sehen. dann sollte sich einiges klären ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
da die formel gültig ist wird das evu daran nix ändern

ausser es rechnet nach vdi xxxx ab, was es aber wahrscheinlich nicht will :)
 
@Heretic Novalis:
Da der Versorger die ganzen Heizungsanlagen mal eingebaut hat, müssten die das schon wissen.
Eine Dokumentation für den Boiler wurde nämlich beim Bau nicht an die Hauskäufer übergeben.
(Gebaut hat die Häuser eine große Firma für ihre Mitarbeiter, mein Großvater hat damals so ein Haus gekauft, ALLE seine Unterlagen sind noch vorhanden und sagen bezüglich des Boilers nichts aus...)
Zusätzlich kommt dazu, dass das Bauunternehmen meine Versorger damals ja mit der Fernwärme-Installation beauftragt hat.
Dabei haben die nicht nur ein paar Rohre auf ein Feld gelegt, sondern auch die komplette Haustechnik verkauft.
Alles vom Heizwassernetz-Anschluss bis zum Thermostaten am Heizkörper wurde, in den 60'ern, vom Versorger verkauft und installiert.
Trotzdem kann nichtmal ein ehemaliger Außendienstmitarbeiter des Versorgers, der sich darauf spezialisiert hat die alten Boiler günstig zu reparieren, sagen von welcher Firma die stammen.
Der macht das auch nur nach Gefühl und Wellenschlag :D
Die Technik im Boiler kenne ich ja...
Ein runder Körper von ca 35cm Durchmesser ist komplett mit Heizwasser gefüllt (läuft oben rein und unten kalt wieder raus, geregelt per Thermo-Ventil).
Und in diesem Heizwasser verläuft eine Doppelhelix-Leitung, durch die das Brauchwasser fließt und dann warm aus dem Boiler rauskommt.
Einen Wirkungsgrad von 80% kann das Ding aber nicht haben.

Der Grund warum ich den noch nicht erneuert habe ist aber ein anderer.
Im Moment hat der Boiler signifikante Wärmeverluste, strahlt also eine Menge Wärme in den Raum.
Im Keller hat es sonst keine Heizung. Wenn ich da eine installiere, dann erhöht sich die nach DIN 283 ermittelte Wohnfläche um die nun beheizte Kellerfläche (35 Quadratmeter beheizter Keller machen dann schonmal 200€ mehr Grundgebühr pro Jahr).
Da muss ich also schon 200€ Wärmekosten pro Jahr einsparen... so schlecht kann der Boiler gar nicht sein.

Aber zur Abrechnung:
Ich habe zwei Verträge: Einmal den Wasser-Vertrag und einmal den Wärme-Vertrag (plus Strom, Fernsehen, etc...).
Im Wasservertrag steht einmal die versiegelte Fläche des Hauses (Dachrinne ist an die Kanalisation angeschlossen) sowie die Grundgebühr und der Preis pro Kubikmeter Wasser.
Alles toll, das macht auch alles seinen Sinn.

Im Wärmevertrag steht erstmal die tollen Formel zur Berechnung der Grundgebühr. Die wurde einmal festgesetzt und seither nach folgender Formel angepasst.
Preiserhöhung = 0,20 + 0,40*(Stundenlohn Maschinist bei Firma Y 2011)/(Stundenlohn Maschinist bei Firma Y 2010) + 0,20*(Basisfaktor für Dampferzeuger 2011)/(Basisfaktor für Dampferzeuger 2010) + 0,20*(Preis für Elektromotoren 2011)/(Preis für Elektromotoren 2010)
Heraus kommt dann eine Preiserhöhung der Grundgebühr von 2,2%. Die Höhe ist ja noch vertretbar, auch wenn mir der Zusammenhang zwischen Preisen von Elektromotoren und meiner Grundgebühr verschlossen bleibt.

Der Mengenpreis (Arbeitspreis) wird nach folgender Formel angepasst:
Preiserhöhung= 0,10 + 0,25*(Drittlandkohlepreis 2011)/(Drittlandkohlepreis 2010) + 0,40*(Erzeugerpreis für Erdgas 2011)/(Erzeugerpreis für Erdgas 2010) + 0,10*(Erzeugerpreis für schweres Heizöl 2011)/(Erzeugerpreis für schweres Heizöl 2010) + 0,15*(Preis für extra leichtes Heizöl 2011)/(Preis für extra leichtes Heizöl 2010)
-> Der Kram wird 20% teurer...

Die ganzen 2010/2011-Werte werden übrigens nicht an den Kosten meines Versorgers festgemacht, es handelt sich dabei um Basiswerte, die vom Bundesamt für Statistik monatlich ermittelt werden und deren arithmetisches Mittel über 12 Monate dann in den Formeln Verwendung findet.

So viel also dazu... Es ist jedenfalls keine Dreisatz-Abrechnung, die man als halbwegs intelligenter Mensch in einer halben Stunde durchblicken kann.
Erst recht nicht, wenn man sich vom Bundesamt für Statistik die ganzen Zahlen kommen lässt :D

Aber zurück zum warmen Brauchwasser...
In dem Wärme-Vertrag steht folgendes: Bis zu einem Verbrauch von 200 Kubikmeter pro Jahr gilt ein Preis von 10€ pro erwärmtem Kubikmeter Gebrauchswasser.
Bei der Gesamtwärmeabrechnung werden für einen Kubikmeter Gebrauchswarmwasser 90 kWh von der abgenommenen Wärmemenge in Abzug gebracht.
Die Bedeutung dieses Abschnitts ist sehr eindeutig. Wenn ich die Fernwärme nutze um Wasser aufzuwärmen, dann kostet mich das 10€ pro Kubikmeter und ich bekomme eine Gutschrift bei der Wärmemenge von 3€ (90 kWH Gutschrift * Arbeitspreis für die Wärme).
Sowohl die Wärme als auch das Wasser wird aber direkt nach der Eigentumsgrenze schon mittels Zählern erfasst.
Der Warmwasser-Zähler misst also nur, welcher Teil der Wärme jetzt für warme Luft und welcher für warmes Wasser genutzt wurde.

Und genau darum geht es mir.
Ich möchte, dass ich für die Wärme einen gewissen Preis pro kWh bezahle, unabhängig davon ob ich Luft (Heizkörper) oder Wasser (Boiler) damit aufwärme.
Die sollen mir einen Wärmemengenzähler montieren (haben sie ja schon) und mir sagen wieviel Wärme ich verbrauche, was eine kWh kostet und wie hoch die Grundgebühr ist.
Ende, aus, vorbei.
Der Zähler für das warme Brauchwasser, den sollen sie sich bitte abholen. Ich baue dann statt des Zählers ein Stück Rohr ein und bezahle die Wärme zum erhitzen des Brauchwassers nach dem gleichen Arbeitspreis wie die Wärme zum erhitzen der Luft in meiner Hütte.
Zusätzlich fällt dann auch der monatliche Abschlag für Kaufpreis, Montage und Eichung des Zählers weg. Immerhin auch 5€/Monat...

Ich kann dir auch per Mail den Vertrag/Abrechnung schicken, falls du mir das nicht glaubst bzw nicht davon überzeugt bist, dass ich es richtig verstehe.
Aber was das angeht habe ich keine Bedenken.

Meine Frage war ja lediglich, ob das so überhaupt zulässig ist.
Beziehungsweise ob ich meinem Versorger gegenüber einen Anspruch auf Belieferung mit Fernwärme habe, unabhängig davon, was ich damit mache.
Die Fernwärmeverordnung schreibt ja nur vor, dass ich die Wärme zu meinem eigenen Zwecke benutzen muss.
Sowohl warmes Wasser wie auch warme Luft sind eindeutig als eigene Zwecke einzustufen.
 
§7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
(2)
Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung.

§8 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser

Im Prinzip sind bei den Warmwasserkosten die gleichen Kostenarten umlagefähig, wie schon bei den Heizkosten unter § 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung genannt. Zusätzlich aufgenommen sind aber in § 8 Abs. 2 die besonderen, nur bei der Warmwasserversorgung anfallenden Kosten.

Das sind:

Kaltwasserkosten für Warmwasser, einschließlich der Grund- und -Abwassergebühren,
Zählermieten,
Kosten für Zwischenzähler

und Kosten für Wasseraufbereitungsanlagen, wie z.B. Enthärtungen oder Filter, inklusive der ggf. notwendigen Zusatzstoffe.

Wichtig ist der Zusatz - sofern sie nicht gesondert abgerechnet werden - . Rechnet der Gebäudeeigentümer z.B. die Kaltwasserkosten für Warmwasser schon in einer separaten Nebenkostenabrechnung mit den Nutzern ab, dann kann er sie nicht noch mal in der Warmwasserkostenabrechnung verlangen. Für alle Kostenarten gilt, dass sie in der Warmwasserkostenabrechnung berechnet werden dürfen, sie müssen es aber nicht.

gilt auch für Wärmelieferungen

d.h. Warmwasser kann tatsächlich mehr kosten, je nachdem was das EVU mithineinnimmt, z.B. Wartung, Bedienung, Miete etc. dazu musst du aber dein EVU anfragen was alles mitreingerechnet ist, genaue Zahlen wirst du aber keine bekommen
 
Aber ich kaufe ja kein Warmwasser.
Ich kaufe kaltes Wasser und Wärme.
Die "Heizungsanlage" (bei mir also Rohre und Heizkörper) sowie die Warmwasserbeitungsanlage (Boiler) gehören ja mir, daher produziere ich mein eigenes Warmwasser.
Und nur wenn ich warmes Wasser produziere, nur dann kostet die verbrauchte Wärme mehr Geld.
Das kann doch nicht richtig sein.

Wenn ich bei mir einen Kubikmeter warmes Wasser entnehme, dann kostet mich das:
1. Grundgebühr für die Wärme, die anfällt, egal ob ich verbrauche oder nicht
2. Grundgebühr für den (Kalt-)Wasseranschluss, fällt auch Verbrauchsunabhängig an
3. Verbrauchte Wärmemenge (soviel wie verbraucht wird), kostet halt Menge*Arbeitspreis
3. Verbrauchtes Wasser (Frischwasser plus Abwasser-Gebühren), ebenfalls Menge*Arbeitspreis
4. Erwärmungs-Kosten für Brauchwasser, ebenfalls Menge*Arbeitspreis
minus die Gutschrift, die ich bekomme, weil ich 4. bezahle.
(Nur ist die Gutschrift, wie oben beschrieben, kleiner als die Erwärmungskosten+Wärmekosten.)

Die Mehrkosten für das Warmwasser ergeben sich aber, mit Ausnahme des Zählers, nicht aus tatsächlich entstehenden Kosten.
Ein Vermieter in einem Mehrparteien-Haus darf ja auch nur Sachen in Rechnung stellen, die tatsächlich anfallen und darf keine Fantasie-Gebühren erfinden.
Bis auf den Warmwasser-Zähler (der mir in selbstverständlich Rechnung gestellt wird), entstehen aber keine Mehrkosten.
Zumindest nicht dadurch, dass ich warmes Wasser statt warmer Luft erzeuge.

Ganz unabhängig davon, greift die Heizkostenverordnung meiner Ansicht nach nicht.
Eben weil es sich nicht um eine, von einem Vermieter oder einer Drittpartei, betriebene Anlage handelt.
Die ganze Technik nach der Übergabestelle ist mein Eigentum (mit Ausnahme der Zähler)...

(Wenn du einen Hinweis darauf hast, dass oder warum die Heizkostenverordnung doch relevant ist, immer her damit :D)

Danke soweit schonmal...

Grüße vom:
Jokener
 
ich dachte du hast die AVB gelesen...

AVB
§ 18 Messung
(7) Bei der Abrechnung der Lieferung von Fernwärme und Fernwarmwasser sind die Bestimmungen der Verordnung über Heizkostenabrechnung≡ in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.04.1984 (BGBl. I S. 592), geändert durch Artikel der Verordnung vom 19.01.1989 (BGBI. I S.109), zu beachten.

mein Vorschlag wäre du frägst dein EVU an und der soll dir den Wärmepreis aufschlüsseln, das muss er dann tun
 
Das kann ich natürlich nochmal versuchen.
Beim letzten Mal habe ich nur eine prozentuale Aufschlüsselung bekommen.
Die war aber nur für die Fernwärme, obwohl in dem gleichen Vertrag auch die Warmwassergeschichte steht.
Aber da die genutzte Wärme ja die gleiche ist, wird die Antwort wohl sein, dass die Aufschlüsselung auch die gleiche ist.
:D

Naja... ich werde nochmal die Aufschlüsselung speziell für das warme Wasser verlangen.
Und dann muss ich nur noch zusehen, dass ich die Paragraphenschubser meines Versorgers in die Tasche stecke...
Aber so ein läppisches Jura-Studium sollte einen ordentlichen Ingenieur mit einem Wochenende Freizeit ja nicht vor Probleme stellen :D

Grüße vom:
Jokener
 
Vielen Dank euch allen für den Informativen Beitrag über die Heizölpreise
 
Zuletzt bearbeitet:
Jokener schrieb:
Ich arbeite mich da wie gesagt seit einer halben Ewigkeit durch. Auch ein Spezialist muss ja erstmal meine Dokumente durchlesen.
Bevor ich da zu einer Lösung komme bin ich schon die ersten paar hundert Europäer los.
Ich werde das also machen, aber vorher möchte ich es alles so weit vorbereiten, dass ich da keine "kostbare Zeit verbrenne".

So teuer ist das gar nicht: http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/web/beratungsstellensuche_plz.html
 
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