Hallo Leute!
Folgende Situation: Hard- und Software am Arbeitsplatz darf ausschließlich zu dienstlichen Zwecken genutzt werden.
Frage: Inwiefern kann/darf der Arbeitgeber dann die private Internetnutzung kontrollieren/nachvollziehen? Ist es üblich, dass in solchen Fällen die Internetnutzung geprüft wird? Wenn ja in welchem Umfang (Wie oft? Was genau?)? Was genau kann alles nachvollzogen werden?
Vielen Dank für eure Antworten!
Folgende Situation: Hard- und Software am Arbeitsplatz darf ausschließlich zu dienstlichen Zwecken genutzt werden.
Frage: Inwiefern kann/darf der Arbeitgeber dann die private Internetnutzung kontrollieren/nachvollziehen? Ist es üblich, dass in solchen Fällen die Internetnutzung geprüft wird? Wenn ja in welchem Umfang (Wie oft? Was genau?)? Was genau kann alles nachvollzogen werden?
Vielen Dank für eure Antworten!