Hi!
Ich habe gerade gelesen " bietet jemand etwas drei Mal mit der gleichen Haftungsausschluss-Klausel an, gilt die Formulierung auch bei Privatleuten als allgemeine Geschäftsbedingung".
Der ganze Artikel: https://www.zeit.de/news/2020-08/19/privatverkaeufer-haben-keine-narrenfreiheit
Die Sachmängel kann man also immer gleich ausschließen und so oft man möchte.
Wenn man aber die " Haftung auf Schadenersatz " ausschließen möchte, muss man die Formulierung bei jedem 4. Mal ändern, damit es nicht als AGB gewertet und man selbst gewerblich handelt?
Ich habe gerade gelesen " bietet jemand etwas drei Mal mit der gleichen Haftungsausschluss-Klausel an, gilt die Formulierung auch bei Privatleuten als allgemeine Geschäftsbedingung".
Der ganze Artikel: https://www.zeit.de/news/2020-08/19/privatverkaeufer-haben-keine-narrenfreiheit
Die Sachmängel kann man also immer gleich ausschließen und so oft man möchte.
Wenn man aber die " Haftung auf Schadenersatz " ausschließen möchte, muss man die Formulierung bei jedem 4. Mal ändern, damit es nicht als AGB gewertet und man selbst gewerblich handelt?