Hallo zusammen,
habe jetzt schon ein paar Beiträge zu o.a. Thema durchgelesen aber irgendwie war nicht das richtige dabei. Also, falls es schon einen Beitrag dazu gibt, einfach Bescheid sagen.
Meine Frage :
Ich möchte ein geschenktes aber neues Produkt (OVP) weiterverkaufen.
Nun ist ja diese Sache mit der Garantie. Kann ich als Privatperson einem Käufer (ebay, privat) eine Art Rechnung ausstellen, die ihm bescheinigt, dass Gerät an einem bestimmten Zeitpunkt erworben zu haben so daß er damit Anspruch auf die 2 Jahre Herstellergarantie hat ? Eine Quittung, Kaufbeleg oder ähnliches gibt es leider nicht mehr.
Ich möchte kein Umtauschrecht oder Rückgaberecht einräumen, da ich weiß das die Ware neu ist und noch nicht einmal ausgepackt wurde.
Ist so etwas möglich im Staate Deutschland ?
Vielen Dank vorab.
Grüße
habe jetzt schon ein paar Beiträge zu o.a. Thema durchgelesen aber irgendwie war nicht das richtige dabei. Also, falls es schon einen Beitrag dazu gibt, einfach Bescheid sagen.
Meine Frage :
Ich möchte ein geschenktes aber neues Produkt (OVP) weiterverkaufen.
Nun ist ja diese Sache mit der Garantie. Kann ich als Privatperson einem Käufer (ebay, privat) eine Art Rechnung ausstellen, die ihm bescheinigt, dass Gerät an einem bestimmten Zeitpunkt erworben zu haben so daß er damit Anspruch auf die 2 Jahre Herstellergarantie hat ? Eine Quittung, Kaufbeleg oder ähnliches gibt es leider nicht mehr.
Ich möchte kein Umtauschrecht oder Rückgaberecht einräumen, da ich weiß das die Ware neu ist und noch nicht einmal ausgepackt wurde.
Ist so etwas möglich im Staate Deutschland ?
Vielen Dank vorab.
Grüße