Privatverkauf - Herstellergarantie?

mihi11

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Hallo zusammen,

habe jetzt schon ein paar Beiträge zu o.a. Thema durchgelesen aber irgendwie war nicht das richtige dabei. Also, falls es schon einen Beitrag dazu gibt, einfach Bescheid sagen.

Meine Frage :
Ich möchte ein geschenktes aber neues Produkt (OVP) weiterverkaufen.
Nun ist ja diese Sache mit der Garantie. Kann ich als Privatperson einem Käufer (ebay, privat) eine Art Rechnung ausstellen, die ihm bescheinigt, dass Gerät an einem bestimmten Zeitpunkt erworben zu haben so daß er damit Anspruch auf die 2 Jahre Herstellergarantie hat ? Eine Quittung, Kaufbeleg oder ähnliches gibt es leider nicht mehr.
Ich möchte kein Umtauschrecht oder Rückgaberecht einräumen, da ich weiß das die Ware neu ist und noch nicht einmal ausgepackt wurde.
Ist so etwas möglich im Staate Deutschland ? :)

Vielen Dank vorab.

Grüße
 
AW: Privatverkauf - Herstellergarantie ?!?

Als Privatperson kannst Du keine Rechnungen ausstellen. Auch ist es fraglich, ob die Weitergabe der Garantie zulässig ist. Manche Hersteller schließen diese Weitergabe aus. Aber da ja ohnehin keine Rechnung vorhanden ist, steht auch kein Name drauf. Es gibt also nur die Chance, dass der Hersteller erstens Garantiefälle von Endkunden annimmt und zweitens das Vorhandensein der Garantie über die Seriennummer des Geräts feststellt. Dann sind es aber u.U. keine vollen zwei Jahre ab Verkauf durch Dich, sondern ab Produktionsdatum.
 
AW: Privatverkauf - Herstellergarantie ?!?

man kann ja sein gekauftes Produkt z.B. registrieren.
Ich hatte schon ähnliche Fälle bei der Arbeit, dass z.B. ein Drucker eines Herstellers 2004 produziert, aber erst 2006 durch uns weiterverkauft wurde. Der Hersteller sagt, 2004, ganz klar. Erst nach Einsendung der Rechnung erkennen sie den Weiterverkauf des Produktes und die Garantie an.
Irgendwas muss man dem Käufer da doch anbieten können ?!?
Es geht ja nur um die Herstellergarantie.
Wie kann ich sonst ein Produkt als neu mit Garantie verkaufen ?
 
AW: Privatverkauf - Herstellergarantie ?!?

Ich glaube, Du bringst da was durcheinander. Du hast ein Gerät geschenkt bekommen und willst es nun privat weiterverkaufen. D.h. Du verkaufst KEINE Neuware, sondern Gebrauchtware. Alles andere wäre für den Hersteller auch extrem unfair, denn der gewährt eine Garantie, sobald das Gerät in den Endkundenvertrieb kommt und nicht, wenn ein Endkunde das Teil nicht benutzt hat und nach X Jahren weiterverkauft.

Und versuche nicht, das Teil als "neu" zu verkaufen, denn sonst begehst Du einen Betrug.
 
war ja nur als Beispiel gedacht. Hätte ja sein können dass es eine Möglichkeit gibt es ähnlich zu handhaben. Klar ist es dem Hersteller gegenüber unfair, aber es ist doch genauso unfair dem Käufer gegenüber die 2 Jahre Herstellergarantie nicht in Anspruch nehmen zu können.

und ein Produkt, dass von mir weder benutzt noch ausgepackt wurde, werde ich natürlich als Neu+OVP weiterverkaufen. Alles andere wäre ja Betrug an mir selbst :)
 
Najaaaa, das ist nicht so ganz eindeutig definiert. Prinzipiell ist es schon so, dass es sich um Gebrauchtware handelt, sobald die Ware gebraucht wurde. Eine originalverpackte Ware sollte also schon Neuware sein. Kompliziert wurde es lediglich mit Plattformen wie eBay, durch die eine genauere Differenzierung von "neu" und "gebraucht" bei der Beschreibung der Ware notwendig wurde.

Früher war es ja so, dass man von Privat nur gebrauchte Waren kaufte. Neuware kam fast ausschließlich vom Händler und das mit der vollen Gewährleistung und Garantie. Bei eBay wurde das nun komplizierter, weil allerlei Kombinationen denkbar und möglich waren. Die Gerichte beschäftigen sich mittlerweile sehr oft mit der Frage, ob das Produkt nun wirklich der Beschreibung entspricht oder nicht. Ist "neu" nun gleichbedeutend mit Neuware mit der oben bereits erwähnten, vollen Gewährleistung und Garantie? Nein, weil Privatpersonen die Gewährleistung ausschließen können und Hersteller Garantieleistungen verweigern dürfen, wenn ein Weiterverkauf von privat an privat stattgefunden hat.

Damit es im Nachhinein keine langen Gesichter gibt, würde ich daher von privat an privat immer empfehlen, jegliche Ware als "gebraucht" aber OVP, also originalverpackt zu deklarieren und jegliche Gewährleistung, Garantie und Rücknahme ausschließen.

Alles andere kann zu Komplikationen führen, sei es bis hin zur Anzeige wegen betrügerischen Handelns oder Abmahnungen seitens Händlern, die einen Konkurrenten unter dem Deckmantel des Privatverkäufers vermuten.
 
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