Privatwagen geschäftlich Nutzen

F_GXdx

Captain
Registriert
März 2006
Beiträge
4.028
Hallo,

Ich bin Selbstständiger und nutze meinen Privatwagen geschäftlich. Habe ein paar Notizen dazu gemacht.

Ich fahre im Jahr 12.000 Kilometer, davon sagen wir beispielhalber, 2000 geschäftlich.

Wie setze ist das bei der Steuer ab? Kann ich einfach diese 2000 * 0,30 nehmen und das dann abziehen.

Danke
 
ne, kannste nicht.

du musst ein fahrtenbuch führen. da schreibst du alle geschäftlichen fahrten rein! auch die privaten kilometer... muss ja nahtlos sein. fahrtenbuch kaufen und komplett ausfüllen. am ende des jahres zum steuerberater damit.
 
Kann sein das du ein Fahrtenbuch führen mußt und die Tankbelege aufheben sollst. So war es bei meiner Schwester mal (vor 4-5 Jahren) aber ich weiß nicht ob das Heute noch so ist. Informiere dich doch bei einem Steuerberater (Steuerhilfeverein) oder direckt beim Finanzamt.
 
jap musst du. hab selber jetzt in der arbeit ein fahrtenbuch für zwei jahre nachschreiben müssen -.- führ dein fahrtenbuch immer schön sorgfältig und genau... du wirst es ansonsten bereuen ^^

ach ja und fahrtenbuch in digitaler form (excel-liste) gilt nicht. das fahrtenbuch darf nämlich nicht nachträglich änderbar sein
 
es gibt aber auch elektrische fahrtenbuchschreiber, die über gps mit dem kfz verbunden werden, war letztens ein bericht im fernsehn...
ich kann nicht mehr sagen was die kosten und ob sich das bei den kilometern überhaupt lohnt, aber die sind vom finanzamt anerkannt, da die daten aus dem gerät ausgelesen/ausgedruckt werden und somit nicht mehr verändert werden können.

-> da ist der bericht... http://www.gps-carmagic.de/3index.php
 
Hmm glaube ich nicht. Ich will kein Fahrtenbuch führen.

Laut Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtenbuch
"Alternativrechnung: Verzicht auf Dienstwagen und Fahrtenbuch

Fährt man mit dem eigenen PKW und verzichtet auf den Dienstwagen, dann können 10.000 km/2 = 5.000 Entfernungs-km x 0,30 €, also 1.500 € jährlich abgesetzt werden, was immer noch weniger wäre. Im Vergleich zum PKW im Privatvermögen (Nutzung des eigenen privaten PKW) kann der Unternehmer durch das Führen eines Fahrtenbuches 1000 € mehr absetzen."

Ich habe im Internet auch mehrfach gelesen, dass es für einen Privatwagen NICHT notwendig ist ein Fahrtenbuch zu führen. Und mein Auto bleibt auch mein Auto und wird kein Firmenwagen.

Leider ist das mit dem Firmenwagen extrem kompliziert, ich muss wohl wirklich mal beim Finanzamt anrufen. Steuerberater will ich mir nach möglichkeit noch sparen, kostet auch bloß wieder Geld!
 
Es ist nur fraglich ob dir das Finanzamt Auskunft geben wird. Denn die Beantwortung deiner Frage (auf dich ich jetzt direkt keine 100%ige Antwort habe) geht in die Steuerberatung rein. Und diese ist dem Finanzamt strikt untersagt (kleinere Hilfestellungen ausgenommen).

Möglicherweise wäre der Besuch beim Steuerberater angebrachter. Häufig ist die Erstberatung ebenfalls kostenlos.

Grundsätzlich würde ich allerdings sagen, da der Wagen nicht zu deinem Betriebsvermögen gehört, kannst du pro gefahrenen Kilometer 0,30 € berechnen => also als Betriebsausgaben abziehen. Bei entsprechend hohen Betriebsausgaben ist eine Anfrage des Finanzamts bzgl. der gefahrenen Kilometer allerdings wahrscheinlich.

Kleine Frage: Warum willst du das Fahrzeug nicht in dein Betriebsvermögen aufnehmen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke. Zu deiner Frage: Ich will ihn nicht ins Betriebsvermögen aufnehmen, weil die Berechnung des Geldwerten-Vorteils dann so kompliziert ist, bzw, weil dann einen Haufen Mehrbelastung auf mich zukommt. Außerdem, was bringt es mir? Ich fahr momentan einen 6 Jahre alten Alfa 147, Bruttoneupreis war vielleicht so um die 20.000 weiß es nicht genau. Wartung frisst er ungefähr 500 im Jahr.

Du hast natürlich Recht, dass das Finanzamt keine beratende Funktion hat, allerdings waren sie bisher immer überaus kooperativ, wenn ich Fragen hatte, sodass ich da eigentlich keine Bedenken habe, dass sie mir, wenn ich weiß, was ich fragen muss, auch gute Antworten geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Geldwerten Vorteil (korrekt: die unentgeltliche Wertabgabe) kann man leicht anhand der 1% Regelung berechnen. Allerdings hast du vollkommen Recht, bei einem derart alten Auto lohnt sich die 1% Regelung nicht mehr, da sie vom Bruttolistenpreis zum Anschaffungszeitpunkt ausgeht (der gegenwärtige Bruttolistenpreis liegt natürlich weit darunter). Hier würde nur die Möglichkeit des Fahrtenbuchs bleiben, aber das möchtest du aufwandsbedingt ja nicht (würde ich auch nicht machen).

Als Lösung schlage ich vor, dass du wie du und ich es schon vorgeschlagen habe, pro gefahrenen Kilometer 0,30 € abrechnest, also als Betriebsausgabe in deiner Gewinnermittlung erklärst.
Denk daran, dass du aus diesem Betrag aber keine Vorsteuer ziehen darfst, da es hierzu gem. § 15 (1) Nr.1 UStG einer Rechnung eines anderen Unternehmers für dein Unternehmen bedarf - es sei denn du bist Kleinunternehmer, dann ist das ohnehin egal.
 
Du mußt kein Fahrtenbuch führen.
Außer das FA sollte darauf bestehen. Kommt aber meist nur bei Unregelmäßigkeiten vor.

Es reicht die geschäftlich gefahrenen km aufzuschreiben und dann bei der Steuerklärung anzugeben.
Komischerweise schaut das FA bei dieser Regelung lange nicht so genau hin wie bei einem Fahrtenbuch.

Pflicht wird das Fahrtenbuch nur dann wenn der Geschäftswagen privat genutzt wird.
Und dann mußt du nachweisen daß das Fahrzeug zu mind. 50% geschäftlich genutzt wird um die 1% Regelung in Anspruch nehmen zu können. Was angesichts von 2000km schwierig werden sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben