Problem: Bafög Antrag

wannabe

Lieutenant
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Juli 2005
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Hallo,

Vorerst:

ich bin offiziell noch an einem Berufskolleg angemeldet (schulische Ausbildung inkl. Fachabi).

2 Wochen vor und 2 Wochen während der Ferien habe ich für den Bildungsgang nötige Praktikum gemacht und bin dort immer noch tätig (gehe nicht mehr zur Schule).

Der Lehrer hat jetzt reagiert und fordert mich zur selbständigen Abmeldung oder die Schule würde durch Konferenz die Abmeldung durchsetzen.

Dann schrieb er noch, dass er sich ein Bußgeldverfahren wegen eigenmächtiger Verlängerung der Ferien vorbehaltet.

Parallel zu der ganzen Geschichte ist mein Bafög Antrag (Antragstellung: 30.11.11) in Bearbeitung, wo ich noch paar Unterlagen nachreichen muss.

Fragen:

1. Soll ich die Abmeldung selber abgeben oder einfach garnicht mehr reagieren und die Schule macht es selber ? Ist es relevant für den Antrag?

2. Sollte die Abmeldung bis zum Mai verzögert werden, hätte ich dann noch Bafög-Anspruch auch für Mai?

3. Würde es irgendwelche Probleme geben, wenn ich jetzt offiziell meine Abmeldung habe und ich nur die Bafög Leistungen rückwirkend fordere (ab 30.11) ?

4. Vorwurf des Lehrer (eigenmächtiger Verlängerung der Ferien) kann doch nicht nachgewiesen werden? Schließlich sollte doch die Abmeldung automatisch erfolgen wenn man unentschuldigt mehrere Tage nicht mehr Schule geht?

Ich hoffe auf seriöse Antworten,

Gruß wannabe
 
wannabe schrieb:
4. Vorwurf des Lehrer (eigenmächtiger Verlängerung der Ferien) kann doch nicht nachgewiesen werden? Schließlich sollte doch die Abmeldung automatisch erfolgen wenn man unentschuldigt mehrere Tage nicht mehr Schule geht?

Wie immer gibt es Regeln bzw. Rechte und Pflichten welche entsprechend hinterlegt sind und welche man i.d.R. ausgehändigt bekommt wenn man sich informiert, anmeldet oder einschreibt. In eben diesen Regeln ist z.B. wie in folgendem festgelegt, was es zu beachten gibt:

Das 1BKFH ist ist eine öffentliche Vollzeitschule, bei deren Besuch den Schülerinnen und Schülern gem.
Schulgesetz einerseits Rechte zugestanden werden, andererseits aber auch Pflichten entstehen. Eine dieser
Pflichten ist die in der Schulbesuchsverordnung festgelegte Teilnahmepflicht am Unterricht, unabhängig
vom Lebensalter
. Der Unterricht beginnt jeweils nach den Sommerferien. Aufnahmegesuche für das neue
Schuljahr sind bis 1. März an die Schule zu richten.

(Beispiel ist dem Merkblatt der Technischen Oberschule Stuttgart entnommen. Quelle )

Ein gleicher oder ähnlich lautender Abschnitt wird auch entsprechend bei Deiner Schule vermerkt sein und somit ist klar, Du läufst als Schüler mit allen zugehörigen Pflichten, zu welcher somit auch die Teilnahme am Unterricht gehört.

Über die Anwesenheit der Schüler wird i.d.R. vom Lehrpersonal Buch geführt (Tagebuch) und entsprechend werden Fehlzeiten vermerkt und können somit im eigentlichen lückenlos nachgewiesen werden. Und unentschuldigtes Fehlen nach den Ferien kann durchaus als eigenmächtiges verlängern der Ferien ausgelegt werden.

Auch wird die Schule niemanden einfach so, weil er 2 Wochen unentschuldigt gefehlt hat mal einfach so abmelden. Es gibt auch hierfür Regeln ein zu halten, wie Dein Lehrer schon mit der Konferenz angedeutet hat.

Daher, wenn so etwas wie Dein Praktikum absehbar ist, dann rede frühzeitig mit den betroffenen Personen bzw. der Schule dann lassen sich solche Situationen von vorn herein vermeiden. Denn nur wer redet, dem kann auch geholfen werden.

Was die Sache mit dem Bafög angeht, da solltest Du dir einen Fachmann für suchen, evtl. mal auf´m Schulsekretariat nachfragen, evtl. kann man Dir dort helfen oder dich an die richtige Stelle verweisen.
 
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