Problem bei Garantieabwicklung mit Digitech/Digimate!

Audioslave36

Lt. Commander
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Guten Morgen,
ich habe vor etwa 18 Monaten über einen Händler auf Ebay einen Monitor von Digimate erworben.
Dieser war Neu und hatte eine garantie von 3 Jahren mit vor Ort Option. 24 Zoll mit M-PVA Panel, wirklich sehr schönes Bild und auch nicht teuer für damalige Verhältnisse. Nach etwa 14 Monaten fingen dann die Probleme an. Und zwar verlor er das Bild bei schnellen Bildwechseln wie sie in Games und Filmen vorkommen. Sprich er zeigt plötzlich kein Bild mehr und man muß ihn dann erst aus und wieder einschalten, damit man wieder was sieht.
Also wurde die garantie in Anspruch genommen was auch einwandfrei klappte.
Nach etwa 3 Wochen war er wieder da und lief etwa einen Monat, bevor der selbe Fehler wieder auftrat. Gleiche Prozedur, er war 2 Wochen weg und als er zurück kam stellte ich schnell fest, das nichts gemacht wurde, der fehler war immer noch da. Angerufen und Beschwert, dann wieder abholen lassen und nach 2 Wochen war er, diesmal repariert, wieder da. er hielt nun etwa 2 Monate, dann genau das selbe von vorne.
Inzwischen wurde er 3 Mal repariert und der Fehler ist immer noch da.
also rufe ich an und sage ich wünsche, wie im garantieheft steht, einen Ausgleich, also ein anderes, gleichwertiges, oder nächst besseres Gerät. So steht es im Garantiebrief.
Nun geht es los, Digitech sagt, sie seien nur für reparaturen zuständig und müssten sich erst mit demHersteller kurzschliessen.
Inzwischen habe ich mehrmals telefoniert und bekomme jedoch nie Antwort, so dass ich davon Asugehen muß, dass man mich hier über den Tisch ziehen will. der gibt schon irgendwann auf.
Nun hab ich aber eine Rechtsschutzversicherung und dafür zahlöe ich ja schliesslich Beiträge, also sage ich mir, lasse ich das über Anwälte laufen, dann dauert es zwar, aber irgendwann komme ich zu meinem Recht und brauch mich nicht zu ärgern.
Was kann man mir da empfehlen oder wie soll ich am besten vorgehen, damit ich wieder zu einem funktionierenden Bildschirm komme, für den ich immerhin 300 Euro bezahlt habe.
Wäre froh über einen Hinweis oder ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und vielleicht einen Rat weiß.
Gruß
 
Du hast Ärger im Zivilrechtsverkehr.
Du hast dich entschieden, deswegen einen Anwalt zu konsultieren.

Was sollen wir jetzt dazu beitragen? Frag deinen Anwalt, wie du vorgehen solltest, dafür ist der doch da o.O

Und tu dir selbst den Gefallen, vorher die Bestätigung der Rechtsschutzversicherung einzuholen, dass sie diesen Fall übenehmen,
 
Alternativ hast du das Recht auf Wandlung, da dein Gerät schon 3-mal kaputt war und kannst dir vom Händler den kompletten Kaufpreis zurückholen.

Vielleicht findest du ja dann nen andern schicken Monitor.

Ansonsten, frag deine Rechtschutzversicherung, wie audioslave schon vorgeschlagen hat.
 
spyder_1 schrieb:
Alternativ hast du das Recht auf Wandlung, da dein Gerät schon 3-mal kaputt war und kannst dir vom Händler den kompletten Kaufpreis zurückholen.
Ein weiterer Grund, den Anwalt zu fragen. Ich würde zu gern wissen, was diese sogenantne Wandlung ist, und woraus sich das Recht darauf ergeben soll :rolleyes:
 
Ich hab noch keinen Anwalt konsultiert.
Das war einfach nur für mich das letzte greifbare mittel um zu meinem Recht zu kommen.
Wie läuft das genau mit dem Wandel?
Da würde ich ja Gewinn machen da heute ein 24er nur noch die Hälfte kostet, naja, vielleicht kein M-PVA, aber immerhin:-) Den Wandel muß ich dann aber über den Händler abwickeln, oder? Das wäre evtl. noch wichtig, den gibts nämlich noch.
nein, den Monitor hab ich meinem Sohn gekauft und es ist einfach ärgerlich.
Hab gerade noch einmal mit Digitec telefoniert und gesagt das ich jetzt einen Anwalt einschalte, auch um zu verdeutlichen das ich nicht aufgebe. Jetzt hab ich eine RMA bekommen und das Versprechen bis heute Nachmittag einen Anruf zu bekommen. Er muß mit seinem Vorgesetzten reden, welches Gerät zur Verfügung steht.
Kann ich auf ein Gerät mit besserem als einem TN Display bestehen? Ich hab ja eins mit M-PVA und laut Garantiekarte soll ich entweder den gleichen oder das nächst bessere Model bekommen. ich will jetzt nicht übervorteilt werden auf die schnelle und mir irgend ein Müll andrehen lassen.
Naja, ich werd am besten mal abwarten was sie anbieten.
 
Hmm, blöde Geschichte.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung deckt grds. nur Mängel ab, die bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt waren. Wenn unstreitig ist, dass der Fehler erst nach über einem Jahr auftrat, gibt es hier vermutlich keinerlei Ansprüche gegen den Hersteller. Selbst wenn hier ein Rücktrittsrecht vorläge, würdest du nicht den vollen Kaufpreis bekommen, da du dem Händler auch die zwischenzeitliche Nutzung des Gerätes versilbern müsstest, das wird dann üblicherweise gegen den Rückzahlungsanspruch aufgerechnet.

Wie das hingegen mit der Garantie aussieht, kann dir hier eh niemand sagen - wir kennen die einschlägigen Garantiebestimmungen schließlich nicht. Ergo kann auch niemand sagen, welches Ersatzgerät dir zustünde. Ich wünsche dir, dass dein Säbelrasseln Wirkung zeigt. Wenn nicht, lass dich von einem Anwalt beraten, nicht hier im Forum. Der Grundfalsche Beitrag meines Vorredners zeigt ja, dass das auch nach hinten losgehen kann.
 
FidelZastro schrieb:
Ein weiterer Grund, den Anwalt zu fragen. Ich würde zu gern wissen, was diese sogenantne Wandlung ist, und woraus sich das Recht darauf ergeben soll :rolleyes:


Sicherlich auf einer Uralthomepage gefunden und hier einfach mal in den Raum geworfen um den Beitragscounter zu erhöhen. :)
 
Das man hier immer gleich als Lügner hingestellt wird.

Wikipedia hilft hier schon weiter und dann einfach mal das BGB aufschlagen. Falls es das Gesetz mittlerweile nicht mehr geben sollte, bitte ich um Entschuldigung.

Ich habe es übrigens nicht anders gemacht. Mein EEE-PC ist mir nach 1,5 Jahren 3-mal abgeraucht. Ich habe mir mit dem Recht auf Wandlung meine 430Euro wiedergeholt und mir einen neuen für 250 gekauft.

Sag deinen Händler einfach, dass du eine Wandlung willst. Du solltest allerdings noch Bescheinigungen der Reparaturversuche haben.

EDIT: und dieser Beitrag dient nicht nur um Punkte zu sammeln. Manche Leute posten eben nur wenn sie Ahnung haben und nicht nur um eine Behauptung ohne Argumente niederzumachen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Achja? Dann belege deine Behauptungen doch mal bitte. Woraus ergibt sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises in der vorliegenden Schilderung? So viel kann dir der Schönfelder auf meinem Schreibtisch verraten: Er folgt nicht aus den §§ 437, 440 i.V.m. 323 BGB.

Nachtrag:

um das hier noch etwas sachlicher zu gestalten, ignoriere ich mal deine Besserwisserei und mache dich direkt auf deien Denkfehler aufmerksam: Die vielzitierten zwei Jahre sind eine Verjährungsfrist zur Geltendmachung der Mängelansprüche. Wann diese Ansprüche entstehen, regelt der § 434 BGB - und dafür ist nun mal der Zeitpunkt des Gefahrübergangs maßgeblich. Von der Beweislastumkehr, die ohnehin aufgrund des Zeitrahmens nicht zu berücksichtigen ist, mal abgesehen gibt es hier keinerlei Anhalt, dass der Defekt bereits beim Gefahrübergang vorhanden war.

Lügner habe ich dich übrigens nicht genannt, aber (anscheinend zutreffend) darauf hingewiesen, dass du nicht so ganz verstehst, wovon du da redest. Schön, dass das Geld zurück bei dir geklappt hat, einen Anspruch darauf hattest du höchstwahrscheinlich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
spyder schrieb:
posten eben nur wenn sie Ahnung haben
warum dann du nicht?

wandlung resultiert maximal aus der sachmängelhaftung und hat mit einer garantie nichts zu tun. wenn du gewährleistungsansprüche gegen den händler geltend gemacht hast, kann daraus eine wandlung resultieren. allerdings hat das mit diesem fall hier wenig zu tun, da der händler komplett aussen vor war und der käufer beweisen müsste, dass der mangel bereits beim kauf der sache vorhanden war.

gut, dass es wikipedia gibt und hier jeder, der mal "einspruch - die show der rechtsirrtümer" gesehen hat, sich für einen rechtsexperten hält. schade nur, dass man dann nicht in der lage ist mehr zu lesen als nur die überschriften und hier vorschläge bringt, die völlig an der realität vorbeigehen.

@te
viel erfolg mit deinem anwalt. der hat hoffentlich mehr ahnung als spyder & co...
 
Nur der Vollständigkeit halber: den Begriff der Wandlung gibt es im deutschen Schuldrecht schon seit einiger Zeit nicht mehr, heute spricht man vom Rücktritt (vgl. hierzu § 323ff BGB).
 
Hei Leute, fetzt Euch nicht gleich, ist doch alles ok:-)
Also, nicht gestern, heute Früh kam der Anruf von Digitech.
Kurz darauf kam das ganze dann offiziell per Mail.
Ich bekomme ein neues Gerät, dies muß jedoch bestellt werden und geht ein paar Tage. In der Zwischenzeit wird das alte Gerät von UPS abgeholt und zurück geschickt.
Natürlich hat man ein Recht auf diese Dinge. Dies leitet sich vielleicht nicht unbedingt aus einem Gestz ab, aber wenn Du bei Kauf einen bestimmten Service mit erwirbst, und das tut man bei einer Hersteller Garantie die oft auch ein Kaufgrund ist, dann muß er sich auch dran halten.
Ich habe das gleiche letztes Jahr mit Dell gehabt und bekam nach über ein jähriger Nutzung nach dreimaligem Wechsel eines Mainboards aus einem XPS ein nagelneues Precision das fast doppelt soviel gekostet hatte als das XPS. Ich hab zu Dell gesagt, entweder das Precision, oder Wandlung, denn ansonsten gefiel mir keins und sie haben es nach 2 Tagen gemacht.
Also, ich denke mal es sagt auch einiges über den hersteller aus, wie er sich in so einem Fall verhält.
Acer zum Beispiel sind das genaue Gegenteil, die Lügen und Betrügen wo es geht nur um sich um gerechtfertigte Ansprüche zu drücken und da hab ich auch mehr als nur ein paar Beispiele.
Ich für meinen Teil bin jedenfalls zufrieden und muß hierbei auch nicht unbedingt besser fahren. Ich will einfach das was ich gekauft habe, einen vernünftigen TFT der seine Arbeit zuverlässig verrichtet und ich hoffe dann mal das der neue dies tut.
Vielen Dank für das rege Interesse und selbstverständlich melde ich mich wenn der neue da ist um noch abschliessend zu klären was und wann ich es bekommen habe.
Ich muß aber sagen, ich war positiv überrascht das sie angerufen haben, von sich aus und das ist für mich erst mal wichtig gewesen. Also vorerst Daumen hoch bei Digitech, man muß vielleicht auch den richtigen Mitarbeiter erwischen.
 
Erstmal schön das es jetzt wohl doch klappt.
Audioslave36 schrieb:
Vielen Dank für das rege Interesse und selbstverständlich melde ich mich wenn der neue da ist um noch abschliessend zu klären was und wann ich es bekommen habe.
Warum hast du denn nicht soofrt gefragt was du bekommst, denn wenn dir das Gerät nicht zusagt hätte man das gleich am Telefon klären können. Oder bekommst du den gleichen nochmal?
 
Nein, das Problem ist das der Hersteller, "DIGIMATE", in Deutschland keine Filiale hat und auch keinen Support direkt anbietet. Dafür gibt es einen Distributor, "DIGITECH", der sich um die Kunden von Digimate und noch einigen andern Herstellern ohne direkten Bezug zu Germany, kümmert. Solange es sich um Reparaturen dreht gibt es keine Probleme solange Garantieanspruch besteht.
Auch der Ab und Rückholservice via UPS ohne eigene Kosten funktionierte stets vorbildlich. Die Probleme fangen an wenn man ein neues Gerät möchte, denn Digitech hat laut deren Auskunft keine Austauschgeräte zur Verfügung. Dazu muß dann erst die Geschäftsleitung von Digimate kontaktiert werden.
So wurde mir das jedenfalls erklärt. Jedenfalls hatte Digitech auch diesmal wieder kein geeignetes Gerät für mich und den selben haben sie auch nicht mehr. Also wurden jetzt neue Geräte bestellt und davon bekomme ich dann eins.
Welches das ist, das weiß ich nicht. Aber ganz sicher lasse ich mich nicht mit irgendwas abspeisen. Wenn ich so etwas feststellen sollte, landet die ganze Geschichte halt doch noch bei den Juristen. Ich hab meinem Sohn inzwischen nen 32er gekauft an den ich ganz günstig kam und der ist ihm eh lieber:-)
Den neuen nutze ich zum Arbeiten, dann muß nicht ständig mein 30er von Dell laufen.
Also ich habs nicht wirklich eilig, deshalb hoffe ich das sie mich anständig behandeln, dann kann man die Geschichte beilegen. Wenn nicht nehm ich lieber die Wandlung, denn für 300 bekomme ich heute schon sehr viel mehr.
 
Gerät ist seit Gestern unterwegs zu Digitech, schätze mal ich werde nächste Woche etwas hören und meld mich dann noch mal.
 
Update!
Sie haben mich tatsächlich reingegt. Digitech und DGM (Digimate) sind nichts weiter als billige Abzockerfirmen die ihre Kunden nach Strich und Faden betrügren und belügen. Ich falle nun schon zum zweiten Mal drauf rein und schicke das Gerät ab im guten Glauben wie versprochen ein neues zu bekommen und bekomme das gleiche wieder.
Nun erstatte ich wohl Anzeige über einen Anwalt und fordere mein Geld zurück wegen nicht einhaltung der Absprachen und 2 mal haben sie versprochen das Gerät auszutauschen, gemacht wurde nichts.
Kauft nie ein Gerät von DGM oder Novitas und wie sie alle Heissen, es sind alle die gleichen, da nur Digitech die Garantie macht.
Ganz miese Tour die da läuft.
Schade, aber so lernt man.
 
Anmerkung:
Ich wurde Freitag von Digitest angerufen und man entschuldigte sich bei mir, es wäre ein versehen, selbstverständlich bekomme ich ein neues gerät, dieses hätte ich nur zurück bekommen um die Wartezeit zu verkürzen, aber es würde abgeholt werden.
gesagt getan, ich schloß dann das gerät an und was soll ich sagen?
ES WURDE WIEDER NICHT REPARIERT UND GENAUSO AN MICH GESANDT; WIE ICH ES LOSGESCHICKT HATTE!
Ist das ein service?
Ich hab nun eine Frist bis Freitag gesetzt, dann übergebe ich die Angelegenheit an einen Anwalt.
Das ist einmalig. Zweimal wurde ein Gerät bei einem Reparatur Unternehmen weder ausgepackt noch repariert, einfach zurück, was ist das für ein Saustall?
 
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