Probleme mit Caseking! Angeblich haben wir zerstörtes Mainboard eingeschickt

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Zwillingsmama

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Hallo!

Ich habe hier mal ein paar Fragen. Wir haben bei Caseking ein Mainboard und die CPU in einem Paket zusammen gekauft. Der Computer lief keine Woche, da zog er kurz Strom und machte dann keinen Mucks mehr. Zunächst haben wir an das Netzteil gedacht. Dieses haben wir zur Herstellerfirma eingeschickt und es wurde aus Kulanz ein Neues geliefert, ohne nach einen Schaden zu suchen.
Allerdings ging der Computer dann immer noch nicht.
Also haben wir das Mainboard mit der CPU ausgebaut und zu Caseking geschickt. Zunächst haben sie uns alles zurückgeschickt, da wir die CPU nicht entfernt hatten. Wir wollten so wenig wie möglich selbst an den Geräten rumfummeln. Also haben wir sie entfernt und haben alles noch einmal eingeschickt. Leider war es uns nicht möglich, den Sockelschutz wieder draufzubauen, sonst wäre uns irgendwas anderes dabei kaputt gegangen. Wir haben es wirklich versucht, aber es war uns unmöglich. Dann haben wir das Mainboard ganz achtsam in den Originalkarton eingepackt. Den Karton haben wir in einem größeren Karton so gesichert mit viel Papier, dass er im Paket nicht rutschen konnte.
Jetzt behauptet Caseking, wir hätten die Sockelpinne kaputtgemacht. Zum Zeitpunkt, als wir das Mainboard eingepackt haben, war da nix verbogen.
Ist das so eine Masche von Caseking, um keinen Ersatz liefern zu müssen?
Sie haben uns ein Bild geschickt, aber wer sagt mir denn, dass es sich dabei wirklich um unser Mainboard handelt.
Sie schreiben, Sie würden das Board kulanterweise zum Gigabyte schicken, machten uns aber auch da keine Hoffnung.
Ich gehe davon aus, dass die ganze Kontrolle des Mainboards ein reiner Fake ist. Selbst wenn Gigabyte jetzt diese Pinne wieder gerade biegen würde, wissen wir immer noch nicht, ob das Mainboard noch einen anderen Defekt aufweist, da sich ja niemand die Mühe gemacht hat, sich dieses genauer anzusehen.
Auf dem Foto kann man gar nichts erkennen. Und mal ganz ehrlich, was hätten wir davon, wenn wir das Mainboard mutwillig zerstören würden.
Vielleicht sitzt da irgendjemand, der mir gute Tips geben kann, wie wir weiter verfahren können.

Vielen Dank sagt Ulrike
 

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Um es einmal vorweg zu sagen - Caseking ist eigentlich als ein sehr kulantes Unternehmen bekannt, das es noch nie nötig hatte, seinen Kunden gegenüber mit linken Tricks aufzutreten, wie Du die hier schilderst.

Dann verstehe ich schon den ganzeen Sachverhalt nicht wirklich ! Wieso schickt Caseking Dir das Mainboard mit der montierten CPU wieder zurück, wenn Du die Gerätschaft auch komplett dort gekauft hast; weiterhin ist es sehr seltsam, was Du dazu schreibst, dass Du nicht in der Lage geesen sein willst, den Sockelschutz wieder draufzubauen, ohne etwas anderes kaputt zu machen ! Ja wer hat denn den Sockelschutz demontiert ?

Schließlich ist es aber jenseits all dieser zweifelhaften Sachverhalte dennoch so, dass Dir Caseking für die ordnungsgemäße Funktion des Boards nach Gewährleistungsrecht haftet; und Gewährleistung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch heißt nicht, dass Du dich auf Garantieansprüche an den Hersteller und schon gar nicht auf irgendwelche Kulanzansprüche verweisen lassen musst !

Wenn das gelieferte Produkt nicht funktioniert, dann unterliegt es der Gewährleistung des Händlers und das ist ja Caseking, auch wenn es wegen tatsächlicher oder angeblicher sichtbarer Beschädigungen nicht funktionsfähig sein sollte; Caseking müsste Dir beweisen, und nicht Du denen, dass Du den Schaden herbeigeführt hast; das ist aber praktisch unmöglich, insofern hast Du gegenüber Caseking eigentlich eine bequeme Situation und die müssen Dir ein funktionsfähiges Board oder Bundle unverzüglich zur Verfügung stellen.
 
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Hallo Zwillingsmama,

- Wir können aus Haftungsgründen generell keine Reklamationen von Produkten in montiertem Zustand annehmen, die nicht von uns selbst montiert ausgeliefert worden waren. Um Regressforderungen auszuschließen, schicken wir solche Artikel wieder zurück.

- Auf jedem Mainboard mit LGA-Sockel befinden sich ausdrückliche Warnhinweise in Signalfarbe, das Board in keinem Fall jemals ohne den Sockelschutz zu transportieren, weil dann genau das passieren kann, was hier passiert ist. Wenn dieser Hinweis einfach missachtet wird, ist sowohl die Herstellergarantie als auch die Gewährleistung verwirkt, da hier zweifellos ein Selbstverschulden ursächlich ist. Wenn es Probleme bei der Anbringung des Sockelschutzes gibt, dann hilft zunächst die Mainboardanleitung und darüber hinaus auch gern unsere Reklamationshotline, die diesbezüglich jedoch nicht kontaktiert worden ist. Alles, was wir an dieser Stelle also noch anbieten können, ist reine Kulanz.

- Selbstverständlich handelt es sich um das von Ihnen erworbene Mainboard und das können Sie anhand der Seriennummer des Boards und der Seriennummer auf ihrer Rechnung auch ganz leicht verifizieren. Allerdings kann es natürlich sein, dass Gigabyte das Board austauscht. Der Vorwurf einer "Masche", um einer Nachbesserung nicht nachkommen zu müssen, ist absurd. Die Fotos müssen wir aus rechtlichen Gründen zur Dokumentation des Schadens anfertigen und man kann darauf die verbogenen Pins durchaus erkennen.

- Nichtsdestotrotz haben wir auf unsere Kosten den Artikel zum Hersteller geschickt, mit der Bitte um Instandsetzung. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich aber keine Prognose über den Ausgang und die Erfolgsaussichten abgeben, wir hoffen jedoch, dass der Sachverhalt im positiven endet und Ihr ein funktionsfähiges neues oder instandgesetztes Mainboard erhaltet.

Gruß,
Eddi
 
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Hallo,

vielleicht habe ich mich da gestern auch etwas undeutlich ausgedrückt. Ich war einfach ein wenig sauer. Zum ersten, weil wir das Mainboard ja bereits einmal eingeschickt hatten, mit der montierten CPU. Die wurde uns wieder zurückgeschickt, damit wir sie entfernen. Somit wurde alles hin- und hergeschickt. Ja, es ist definitiv unser Fehler, dass wir es ohne Sockelschutz verschickt haben. Ich kann aber garantieren, dass wir beim Verpacken sehr achtsam damit umgegangen sind, da mein Sohn (16 Jahre) sich den Computer komplett selbst finanziert und zusammengespart hat.
Ich hoffe, ich konnte den Wind etwas aus den Segeln nehmen, dass war nur meine große Enttäuschung gestern. Ich bin ja auch bereit, für unseren herbeigefügten Schaden die Kosten zu übernehmen. Trotzdem muss das ganze ja noch einen anderen Defekt haben, da es ja vorher im eingebauten Zustand schon nicht funktionierte.
LG Ulrike
 
Hallo Zwillingsmama,

leider können wir über die Ursache der Funktionsstörung nun nur mutmaßen, denn wir haben den PC ja nicht zusammengebaut und können nicht ausschließen, dass dabei Fehler gemacht wurden (was ja durchaus mal passieren kann) und aufgrund der verbogenen Pins können wir auch das Board nicht mehr testen. Per Ferndiagnose lässt sich dazu einfach nichts sagen und es können auch noch andere Komponenten dafür verantwortlich sein. Wir können nun nur auf Gigabyte warten, in der Regel wird so ein Schaden dort kulant repariert und dann schicken wir das Board zurück, was natürlich bei Erfolg von Gigabyte ebenfalls noch einmal auf Funktion getestet wird. Leider wird dieser ganze Vorgang einige Wochen dauern und zur Weihnachtszeit kann ich keine Prognose abgeben, wie viele genau. Ich hoffe, dass es vor dem chinesischen Neujahr abgeschlossen wird.

Liebe Grüße,
Mike
 
Der Ansicht von Casking-Mike vermag ich nicht zu folgen; der TE hat Board und CPU zusammen als Bundle gekauft und nach der Montage hat das Board nicht funktioniert. Der TE hat es daraufhin an den Händler zurückgeschickt, um Gewährleistung geltend zu machen.

Die Zurückweisung der 1. Rücksendung des nicht funktionierenden Boards durch den Händler, weil der TE dieses mit montierter CPU eingeschickt hatte, erfolgte ohne zwingenden Grund, denn CPU und Mainboard wurden zusammen gekauft und waren eindeutig dazu bestimmt, auch zusammen zu funktionieren, was nicht der Fall ist. Schon weil bisher überhaupt nicht geklärt ist, ob ein Sachmangel an der CPU oder am Board oder an beidem vorliegt, hat der TE mit Recht beide Teile aus Gewährleistungsgründen zurückgeschickt, wobei der Händler dem TE nicht vorschreiben kann, ob dieser die beiden Teile nun bestimmungsgemäß montiert oder aber getrennt zurückschickt. Dies widerspräche nicht nur Treu und Glauben, sondern würde auch in höchstem Maße gegen die Verkehrssitten verstoßen.

Mit dem ersten Versand der Waren an den Händler ist die Gefahr dabei auf diesen übergegangen und er wird von dieser Gefahr nicht dadurch befreit, das er die Sendung unverrichteter Dinge und ohne Zustimmung des TE und insbesondere ohne rechtlichen Grund an diesen zurücksendet. Im Gegenteil: Der Händler beauftragte den TE damit vorliegend quasi konkludent als seinen Erfüllungsgehilfe die Demontage der CPU an seiner statt vorzunehmen und haftet dafür sogar für die entsprechenden Handlungen des TE und für ggfls. dabei entstehende Schäden aus Fahrlässigkeit selbst.

Dies ist aber vorliegend nicht einmal von Belang. Durch die erste Einsendung der Sache an den Händler hat der TE rechtmässig die gesetzliche Gewährleistung geltend gemacht und jener müsste dem TE auf dieser Basis beweisen, dass der den Schaden selbst verursacht hat. Der TE bestreitet dies und hat Zeugen dafür, dass er die rückzusendende Ware was den nun vom Händler behaupteten physischen Schaden betrifft, in Ordnung war und dass er die Ware auch ordnungsgemäss verpackt hatte, wobei als ordnungsgemäß nicht nur die wie auch immer gearteten Vorstellungen des Händlers gelten können, sondern die allgemeinen Verkehrssitten die Grundlage sind.

Der Händler müsste nun den Gegenbeweis antreten und nachweisen, dass der TE den Schaden verursacht hat, aber selbst wenn der Händler dies könnte, was praktisch unmöglich sein dürfte, haftet der Händler unter den gegebenen Umständen dennoch, weil er die erste Zusendung pflichtwidrig nicht angenommen hat; er hat bedingungslos seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen.


Im Übrigen kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass Caseking sich in dieser Angelegenheit entgegen deren sonstiger kulanter Geschäftspolitik bei dieser nun durch Caseking selbst so verzwickt gestalteten Sachlage da weiter kleinlich zeigt und hier nicht unkonventionell hilft; notfalls empfhele ich dem TE einfach, den Sachverhalt (vielleicht auch mit einer Kopie dieses Threats) direkt an die Geschäftsleitung faxen und diese um eine schnell Lösung zu ersuchen !
 
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@de la Cruz
Der Argumentation/Sichtweise würde ich auch folgen.

Im Prinzip kaufe ich z.B. CPU, RAM, board bei einer Bude, damit ich nicht die Einzelteile durch die Gegend senden muß.
Die Pinne waren ja durch die eingesetzte CPU geschützt.

Wer nun die Pinne ggf verbogen hat bzw ob beim Transport passiert ist - da hat wohl Caseking wie auch die TE Zeugen, dass man es selber nicht war.
Für die TE würde sprechen, dass das System ja auch einige Tage lief (ob und wie das ggf trotz verbogener Pinne ggf möglich war kann ich nix zu sagen).
 
U-L-T-R-A schrieb:
Wer nun die Pinne ggf verbogen hat bzw ob beim Transport passiert ist - da hat wohl Caseking wie auch die TE Zeugen, dass man es selber nicht war.

Eben, weil hier ggfls. Aussage gegen Aussage steht, kann Casking für ein Verschulden des TE keinen Beweis erbringen, was nach Gewährleistungsrecht aber an ihm läge; somit kann der Händler seine Gewährleistungspflicht nicht abwenden.
 
Das sehe ich anders.
Wenn ich bei einem Händler separat ein Mainboard und eine CPU kaufe, dann habe ich jeweils die Gewährleistung auf die Einzelteile.
Anders sieht es aus wenn direkt ein Artikel gekauft wurde der als Bundle aus Mainboard und CPU beworben wurde.
Ist das aber nicht der Fall, dann habe ich keine Gewährleistung auf das Bundle als solches, sondern auf die einzeln erworbenen Teile.

Wäre zusätzlich der Artikel "Zusammenbau Mainboard + CPU" gekauft worden, dann hätte man auch darauf eine Gewährleistung.
Dieser Artikel wurde hier ja aber wohl nicht erworben.

Warum soll Caseking auch dazu verpflichtet sein auf das "Bundle" Gewährleistung zu geben wenn Sie nicht selbst dieses Bundle hergestellt oder es als solches beworben haben?
Kauf ich mir bei MediaMarkt einen TV und einen DVD-Player dann habe ich auch keine Gewährleistung auf die Kombination von beidem nur weil es auch zusammen betrieben werden kann.

Oder wo entnehmt ihr dem Gesetzestext das ein Zusammenfassen für diesen Fall vorgesehen ist?

Für mich sind klar beide Teile separat zu sehen und ggfs. einzeln zu reklamieren.
Dabei ist dann auch klar, dass beide Teile nicht zusammen montiert sein dürfen und dann natürlich beim Mainboard auch der Sockelschutz wieder angebracht werden muss.

Ich denke über das aktuelle Vorgehen des Händlers kannst du dich nicht wirklich beschweren.
Oder würdest du gerne 10.000 Kunden die Versandkosten zum Hersteller von deinem Geld "spendieren" obwohl diese den Schaden verursacht haben?
Solche Sachen summieren sich auch.
Was du als Kunde jetzt als "Kulanz" forderst führt im Endeffekt dann dazu, dass der Händler solche Kosten am Ende auf alle anderen Produkte umlegt und das von allen anderen Kunden mitbezahlt wird.
Das zieht sich dann vom Händler (Transportkosten) bis zum Hersteller durch, der ebenfalls natürlich solche Kosten auf seine Verkaufspreise an die Händler umlegt.

Dabei lass ich jetzt mal offen ob zusätzlich zum Transportschaden vielleicht noch ein anderer Schaden vorlag.
Das ist natürlich durch den Transportschaden so jetzt nicht mehr einfach prüfbar.
 
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Dabei ist dann auch klar, dass beide Teile nicht zusammen montiert sein dürfen und dann natürlich beim Mainboard auch der Sockelschutz wieder angebracht werden muss.

Es ist offensichtlich, dass die CPU mit dem board betrieben werden soll!
Bei Deinem TV+DVD Player nicht zwangsläufig.

Oder wo entnehmt ihr dem Gesetzestext das ein Zusammenfassen für diesen Fall vorgesehen ist?
Wo ist der Gesetzestext, der dem entgegensteht?

Für den Kunden ist nicht ersichtlich ob der Fehler am Board, der CPU oder ggf an der eigenen hardware liegt.
Ggf riskiert der Kunde durch trennen der CPU vom Board eine zusätzliche Beschädigung.

Oder würdest du gerne 10.000 Kunden die Versandkosten zum Hersteller von deinem Geld "spendieren" obwohl diese den Schaden verursacht haben?
Es gibt keinen Beweis, dass der Kunde den Schaden verursacht hat.
 
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In der Tat liegen auf beiden Komponenten eigenständige Gewähleistungsansprüche; da die Produkte aber nicht selbständig nutzbar sind, sondern nur in Kombination und da der TE sie auch gemeinsam bestellt hatte, müssen beide Teile auch in Kombination funktionieren; tun sie das nicht, ist es keine Frage, dass der Kunde beide auch im zusammengebauten Zustand zurücksenden und für beide Gewährleistung beanspruchen kann. Der Händler hat dann die Möglichkeit, den Gegenbeweis anzutreten, indem er beide Teile prüft und ggfls. feststellt, dass nur eine der Komponenten defekt ist.

Der Händler hat die beiden Komponenten mit der zugesicherten Eigenschaft verkauft, dass diese miteinander kompatibel sind; aufgrund dessen haftet er dafür auch und ist auch zur Prüfung verpflichtet, falls er nicht beide Teile ungeprüft umzutauschen bereit ist. Unabhängig davon, wer die angebliche Beschädigung der Pins verursacht hat, was kaum mehr zu beweisen sein wird, ist ja von einem oder von mehreren weiteren Mängeln an den Komponenten auszugehen, die bis jetzt ja noch gar nicht festgestellt sind, für die der Händler aber auch haftet.
 
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Ich kann auch ein Intelboard und eine AMD CPU zusammen bestellen, die funktionieren auch nicht zusammen und trotzdem gilt getrennte Gewährleistung.
 
*am kopf kratz* das is ja grob nix andres als das was de la Cruz und ich sagen.
Du ziehts es nur anders rum auf.

Bei Dir bestellste 2 Komponenten die nicht zusammen passen werden - also kann man davon ausgehen, dass sie nicht zusammen benutzt werden!

Die TE bestellt aber 2 Komponenten die zusammen passen - also kann man davon ausgehen, dass diese zusammen benutzt werden!

Unterm Strich sind wir aber nicht schlauer.
Gehen wir davon aus, dass keine der Parteien uns anflunkert, steht Aussage gegen Aussage - und da folge ich der Argumentation von de la Cruz.
 
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Hallo de la Cruz,

es betrifft dich zwar nicht, aber gerne erläutere ich noch einmal den Sachverhalt:

Das vom TE gekaufte Bundle besteht lediglich aus zwei Artikeln mit einem Preisvorteil, die jedoch selbstverständlich nicht von uns vormontiert ausgeliefert wurden, sondern als getrennte Einzelartikel beim für die Sachmängelhaftung relevanten Gefahrübergang dem Käufer ausgehändigt werden. Es ist dabei völlig unerheblich, wie viele Artikel die gesamte Bestellung umfasst hatte und ob diese potentiell miteinander genutzt werden könnten oder nicht und solche in der Realität sehr subjektiven Bestimmungszwecke werden im BGB nirgendwo tangiert und spielen somit keine Rolle. Die Gewährleistungspflicht bezieht sich also trotzdem nur auf jeweils eines der Produkte und erst dann, wenn wir etwas zusammengebaut ausliefern, wie z.B. einen Komplett-PC, übernehmen wir auch die Gewährleistung auf das gesamte Konstrukt inklusive Montageleistung.

Ob nun bei der CPU (sehr unwahrscheinlich) oder dem Mainboard (wohl eher wahrscheinlich) ein Sachmangel vorlag, lässt sich von uns aus gutem Grund nur dann ergründen, wenn wir die Komponenten so zurück erhalten, wie wir sie selber verschickt haben. Also nicht in montierter Form, da hier das Element des selbst verschuldeten Montagefehlers berücksichtigt werden muss, für das wir natürlich keine Haftung übernehmen. Als wir die Komponenten schließlich einzeln zurückerhalten haben, konnten wir direkt einen Schaden (verbogene Pins) einhergehend mit einer unsachgemäßen Handhabung (nicht montierter Sockelschutz) dokumentieren und damit im Sinne der hier greifenden Beweislastumkehr sogar sehr leicht nachweisen, dass das Produkt selbstverschuldet beschädigt worden ist. Es ist hier auch irrelevant, ob das Paket selber gut verpackt war oder nicht, denn das hat mit dem Schaden am Sockel nichts zu tun. Die Ware wurde schlicht entgegen der hier zwingend notwendigen Handhabungshinweise verschickt, weshalb bei nachweisbarem Selbstverschulden weder die Gewährleistung, noch irgendwelche Transportversicherungen greifen. Sowohl hinsichtlich der Gewährleistung als auch hinsichtlich der Transportversicherung muss Ware keineswegs nur nach Gutdünken eines Laien verpackt werden, sondern exakt so, wie jeweils vorgeschrieben. Das alles ist eigentlich so selbstverständlich, dass es mich etwas verwundert, das extra so klar erwähnen zu müssen.

Im übrigen bringen die Hersteller der Mainboards diese rechtlich durchaus sehr relevanten Warnhinweise nicht zum Spaß mit einer solchen Penetranz an, denn die Pins auf LGA-Sockeln werden recht häufig durch Endanwender beschädigt, die sich nicht gut auskennen oder Fehler machen. Ich kann nur noch einmal betonen, dass der - Achtung - Sockel"schutz", den Sockel und damit dessen sensible Pins schützt, vor allem beim Transport und genau das wurde hier einfach nicht befolgt. Es wurde früher oft genug probiert, uns dann diese defekten Mainboards zurück zu schicken, wir entfernen die CPU und finden als Überraschung darunter defekte Pins und einhergehend damit sind wir dem Vorwurf ausgesetzt, dass wir das ja selber verursacht hätten. Um diesem Betrugsversuch zu entgehen, demontieren wir von Kunden selber zusammengesetzte Ware generell nicht mehr und müssen das auch nicht. Man muss nur mal an Einzelteile von Wasserkühlungen denken, um zu erkennen, welch absurde Ausmaße das sonst annehmen würde. Es steht hier ferner auch nirgendwo Aussage gegen Aussage, denn der Kunde hat zugegeben, den Sockelschutz nicht montiert zu haben, ohne den beim Transport eben exakt diese Schäden auftreten und darüber hinaus haben wir alles in routinierter Gewohnheit auch entsprechend dokumentiert, um bei völlig üblichen Falschaussagen vor Gericht gewappnet zu sein.

Liebe Grüße,
Mike
 
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Dann kann der TE nur drauf hoffen, das der vorzeitige Schaden noch nachvollzogen werden kann. Das Gerät ist gelaufen und man hat sich die Mühe gemacht alles überprüfen zu lassen. Angefangen mit dem Einsenden des Netzteiles. Der TE ist nur der Gestrafte, weil Caseking mit schwarzen Schafen eine schlechte Erfahrung gemacht hat und so kein Motherboard mit direkter CPU nicht mehr annimmt. Das ist wirklich ein dummes Dilemma für beide Seiten würde ich sagen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oder sich einfach mal an GigaByte direkt wenden. Und genau so auf die Tränendrüse drücken, wie hier im Beitrag auch. GigaByte hat schon öfter mal den Sockel aus Kulanz gewechselt.

Das ist dumm gelaufen. Aber alles spricht dafür, dass der TE den Sockel beschädigt hat.
 
Es wer schön, wenn Gigabyte den eigentlichen Fehler finden würden, wenn es das Board ist. Dann ist das mit den Sockel Pins nebensächlich.
 
Anders herum wird ein Schuh draus. Durch mechanische Beschädigung verliert man jegliche Gewährleistungs und Garantieansprüche. Wobei hier vermutlich auch die Probleme in der Beschädigung des Sockels ihren Ursprung haben.
 
@ Caseking-Mike

Ich bin selbst selbständig und unterschätze keineswegs das Potential im Kundenbereich, selbstverursachte Schäden möglichst auf den Lieferanten abzuschieben; in sofern sehe ich diesen Sachverhalt hier auch mit dem nötigen kristischen Verstand.

Und dennoch müssen wir als Händler nun eben einmal mit den bestehenden Gesetzen leben und die lauten, dass die Beweispflicht bei der Gewährleistung eben umgekehrt ist und dass einem Kunden nicht grundsätzlich von vornherein eo ipso Betrugsabsicht unterstellt werden darf.

Vor diesem Hintergrund muss ich dennoch weiter Deine Darstellungen zurückweisen !

Wenn bei Euch zwei zusammengehörende Produkte zusammen gekauft werden, selbständig überhaupt nicht auf ihre Funktion getestet werden können, der Kunde diese beiden Produkte in zusammengebauten Zustand an Euch als Reklamationsfall zurücksendet, dann bekommt ihr von keinem deutschen Gericht Recht, wenn Ihr die Gewährleistung wegen der Rücksendung der Teile in zusammengebauten Zustand zurückweist.

Das hat auch nichts damit zu tun, dass ein solches Vorgehen für Euch möglicherweise zu kompliziert und risikobehaftet wäre (Wasserkühlerbeispiel), denn Ihr müsst als Händler Euer Risiko selbst vor dem Verkauf richtig einzuschätzen wissen. Wenn Euch dabei bei irgendeiner Sache ein Risiko zu hoch erscheinen würde, dann müsstet Ihr halt darauf verzichten, mit solcherlei Produkten zu handeln und dürftet sie dann eben nicht in Euer Produktsortiment aufnehmen. Es zwingt Euch ja keiner dazu.

Mehr noch: gehen wir einmal davon aus, dass das hier strittige Mainboard tatsächlich einen Fehler hat, für den Ihr zur Gewährleistung verpflichtet seid, dann seid Ihr sogar auch schadenersatzpflichtig für alle Kosten, die in diesem Zusammenhang dem Käufer entstehen. Hat er also die CPU bereits montiert, denn ohne diese Montage könnte er das Board ja gar nicht in Betrieb genommen und den Fehler festgestellt haben, dann ist der Kunde überhaupt nicht verpflichtet, die Demontage der CPU selbst wieder vorzunehmen, denn diese Demontage ist ja nur deshalb wieder notwendig, weil das Board nicht funktioniert. Und da der Händler eben aufgrund Gewährleistungspflicht für die Funktionsfähigkeit des Boards haftet, hat er auch die Haftung für die Kosten, die durch Geltendmachtung der Gewährleistung unmittelbar entstehen.

Der Kunde kann nun sagen, nachdem die Sache trotz ordnungsgemäßer Montage nicht funktioniert, werde ich mich hüten, selbst weitere Eingriffe vorzunehmen; denn auch das ordnungsgemässe Demontieren einer CPU ist risikobehaftet und es köntnen dabei Schäden entstehen, gerade weil dabei immer leicht einmal PINs verbogen werden können, wie ja hier von Euch unstrittig auch dargestellt wird. Insofern würde dem TE dieses Risiko ja nur deshalb entstehen, weil er eben nur aufgrund des von Euch mit Mängeln ausgelieferten Boards zu dieser Handlung gezwungen wird.

Der TE könnte aus diesem Grunde dann, um sicher zu gehen, das Board einem Spezialisten übergeben, diesen die Demontage für Euch vornehmen lassen und Euch dann dessen Kosten in Rechnung stellen. Das würde dann allemal teurer für Euch als das Risiko zu tragen, das Teil selbst zu demontieren.

So what ? In diesem Sinne wäre es eben für Euch zumindest von der reinen Lehre des Gesetzes her der zweiflsohne einfachere Weg, das Board mit der CPU anzunehmen und es auch so erst einmal zu testen. Wie gesagt, insbesondere schon deshalb, weil ja beide Komponnten von Euch geliefert wurden. Aber selbst wenn das nicht de Fall wäre, wären die Haftungsverhältnisse auch kaum anders.

Auch in diesem Falle stünde es Euch frei, bei Rücklieferung und Demontage genau zu dokumentieren, ob die PINs schon bei der Rücklieferung beschädigt waren oder nicht. Andererseits müsstet Ihr Euch halt auch mal in die Lage des TE versetzen: Der weiß ja auch nicht und kann nicht nachweisen, ob die PINs vielleicht erst bei Euch beschädigt worden sind, als Ihr das Board tetsen wolltet.

Und grundsätzlich ist es falsch, wenn Du schreibst:

"Sowohl hinsichtlich der Gewährleistung als auch hinsichtlich der Transportversicherung muss Ware keineswegs nur nach Gutdünken eines Laien verpackt werden, sondern exakt so, wie jeweils vorgeschrieben. Das alles ist eigentlich so selbstverständlich, dass es mich etwas verwundert, das extra so klar erwähnen zu müssen."

Entscheidend ist einzig und allein, ob nachweisbar ist, dass ein Schaden durch mangelhafte Verpackung entstanden ist oder nicht, und mangelhafte Verpackung liegt nicht automatisch dann vor, wenn anders eingepackt wird, als der Händler oder eine Transportversicherung oder wer auch immer das vorscheiben wollen, auch wenn eine andere Verpackung möglicherweise ein starkes Indiz dafür sein könnte, dass ein Beschädigung während des Transport aufgetreten sein könne. Dennoch müsste die Ursächlichkeit für jeden Einzelfall nachgewiesen werden.

Bei dieser Sachlage, die eben vorliegend kaum oder nur mit enorm großen Aufwand nachweisbar wäre, bleibt es eben müssig über Ursache und Wirkung zu streiten. Und deshalb wäre es eben ein Zeichen kundenfreundlichen Verhaltens, das ja auch für einen Händler eine enorm große Werbewirkung hat, wie er sie mit vielleicht noch so hohem Einsatz von Werbeetas gar nicht erreichen könnte, eine solche strittige Sache unkompliziert im Sinne seines Kunden zu erledigen.

BlubbsDE schrieb:
Anders herum wird ein Schuh draus. Durch mechanische Beschädigung verliert man jegliche Gewährleistungs und Garantieansprüche. Wobei hier vermutlich auch die Probleme in der Beschädigung des Sockels ihren Ursprung haben.

Nochmal: Rechte und Pflichten zwischen Händler und Kunden basieren nicht auf Spekulation und Mutmassungen; solange nicht nachgewiesen werden kann, dass der TE den Sockel beschädigt hat, weil das ja auch genauso beim Händler passiert sein kann, als der das zurückgegebene Board testen und dafür ja seinerseits wieder einen Prozessor einsetzen musste, liegt die Gewährleistungspflicht beim Händler; das mag im Einzelfalle bitter für den Händler sein, so aber sind nun mal die Gesetze, die sich hier nicht wegdiskutieren lassen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich spekuliere nicht. Ich denke, Caseking kann glaubhaft versichern, dass der Sockel vor Auslieferung in Ordnung war. Was Caseking ja schon ansatzweise hier im Thread getan hat. Und damit ist Deine Argumentationskette hinfällig.

Ich stehe auch im Zweifel auf der Seite des Kunden. Aber ich sehe hier keinen Zweifel.
 
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